Inhalt
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1. Einleitung und Kurzbeschreibung
Einleitung
Mit der Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) der Bundesagentur für Arbeit (BA) Daten für wissenschaftliche Auswertungen zu Struktur und Verlauf des Leistungsbezugs in der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II zur Verfügung gestellt. Die SIG besteht aus einer 4 %-Zufallsstichprobe aller Personen, die zwischen 2007 und 2023 in einer nach § 7 SGB II definierten Bedarfsgemeinschaft gelebt haben.
Die Ziehung basiert auf den Daten der Leistungshistorik Grundsicherung (LHG). Die LHG enthält konsolidierte, tagesgenaue, personenbezogene Informationen zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ggf. ihren Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern aus den Verwaltungsverfahren der BA zur Grundsicherung sowie den von kommunalen Grundsicherungsträgern übermittelten Daten.
Die SIG liefert damit prozessproduzierte Längsschnittdaten, mit denen Forschungsfragen zur Dynamik von Bedürftigkeit im Grundsicherungsbezug analysiert werden können. Um die Prozesse von Zu- und Abgängen bzw. Verringerung von Hilfebedürftigkeit im Zeitverlauf untersuchen zu können, wurden die Daten mit Informationen zu Phasen der Aktivierung, Förderung, Arbeitsuche und Erwerbstätigkeit angereichert. Die Stichprobenpersonen und ihre Erwerbsbiografien bilden den sogenannten SIG-Kern.
Bedürftigkeit im Grundsicherungsbezug definiert sich im Haushalts- bzw. Bedarfsgemeinschaftskontext. Zentrales Anliegen der SIG ist es, die Erforschung von Hilfebedürftigkeit unter Berücksichtigung von besonderen Problemlagen im Haushaltskontext, z. B. der Zugehörigkeit von Kindern zur Bedarfsgemeinschaft, zu ermöglichen. Daher wurden zu den Stichprobenpersonen Informationen über deren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder sowie deren Erwerbsverläufe gezogen und dem SIG-Kern hinzugefügt. Dabei können in einer Bedarfsgemeinschaft auch mehrere Stichprobenpersonen leben.
Die Erwerbsbiografien der Stichprobenpersonen wie auch der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder stammen zum Großteil aus den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB. Die IEB enthalten Daten zu allen Personen, die im Beobachtungszeitraum mindestens einmal einen der folgenden Zustände aufweisen:
- sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Deutschland (erfasst ab 1975 in West-, ab 1991 in Ostdeutschland),
- geringfügig beschäftigt in Deutschland (erfasst ab 1999),
- Bezug von Leistungen nach dem Rechtskreis SGB III (erfasst ab 1975) oder SGB II bei Erwerbsfähigkeit (erfasst ab 2005),
- bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. den Grundsicherungsträgern als arbeitsuchend gemeldet (erfasst ab 1997),
- Teilnahme an arbeitsmarktpolitischer Maßnahme der BA bzw. eines Grundsicherungsträgers (erfasst ab 2000).
Diese aus unterschiedlichen Datenquellen stammenden Informationen werden in den IEB zusammengeführt und tagesgenau abgebildet aber nicht auf inhaltliche Plausibilität geprüft.
Während die Beschäftigtenhistorik (BeH) Ursprung der Informationen zu sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung ist, wird der Bezug von Leistungen nach den Rechtskreisen des SGB III und des SGB II in der Leistungsempfängerhistorik (LeH) bzw. in der Leistungshistorik Grundsicherung (LHG) erfasst. Die Arbeitsuchendenhistoriken (ASU und XASU) stellen die Datenquelle für die durch die BA bzw. die durch die kommunalen Grundsicherungsträger erfassten Zeiten der Arbeitsuche bzw. der Nichtverfügbarkeit für eine im SGB II verpflichtenden Arbeitsuche dar, während die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Maßnahmeteilnahmehistoriken (MTH und XMTH) erfasst wird.
Anders als bei anderen administrativen Datenprodukten des FDZ der BA im IAB, wie beispielsweise bei der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB), werden in der SIG alle Informationen zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht aus der IEB, sondern direkt aus der LHG gezogen. Dies ermöglicht ein breiteres Merkmalsspektrum insbesondere zur Struktur der Bedarfsgemeinschaft. Diese sind einerseits als Merkmale verfügbar, anderseits sind auch alle Bedarfsgemeinschaftsmitglieder in den Daten enthalten. Zudem wurden einzelne, nicht in der IEB verfügbare Merkmale, direkt aus den weiteren Datenquellen gewonnen.
Die Daten zu den Stichprobenpersonen aus der LHG sowie zu deren Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern können zusätzlich – erstmals in einem Datenprodukt des FDZ – um kalendermonatsbezogene, umfassende Finanzdaten aus der Leistungsstatistik SGB II (LST-S) angereichert werden, welche Informationen zu Bedarfen, Einkommen, Zahlungsansprüchen und Sanktionen auf Ebene der Personen beinhalten.
Die SIG-Daten wurden durch das FDZ und die Forschungsgruppe Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt (FG GAMA) des IAB erstellt. Der SIG-Kern umfasst insgesamt 905.135 Stichprobenpersonen, deren Erwerbsbiografien in insgesamt 24.966.840 Datenzeilen dokumentiert sind. Der Datensatz der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder enthält insgesamt 1.784.760 Personen, deren Erwerbsverläufe in insgesamt 50.179.541 Datenzeilen erfasst sind. Der vorliegende Datenreport beschreibt die Merkmale der schwach anonymisierten Version der SIG, welche weitgehend die Originaldaten, d.h. nicht vergröberte Daten, beinhaltet. Einige Merkmale sind allerdings als besonders sensibel eingestuft und werden nur auf gesonderten Antrag (siehe Kapitel Datenzugang 1.4.1) weitergegeben.
Dieser Datenreport gliedert sich wie folgt. Neben der Einleitung enthält Kapitel 1 unter anderem Informationen zur Abgrenzung zu anderen administrativen Datenprodukten des IAB, zu Datenzugang und -haltung, sowie eine Kurzbeschreibung der Daten, das Mengengerüst und eine Merkmalsliste. Eine Beschreibung der einzelnen Datenquellen findet sich in Kapitel 2. Die Stichprobenziehung, Datenstruktur und -aufbereitung sowie die Datenqualität werden in den Kapiteln 3 und 4 diskutiert, während die einzelnen Merkmale in Kapitel 5 dargestellt werden.
Grundgesamtheit der SIG
Grundgesamtheit der SIG sind alle Personen, die in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II leben.
Leistungsberechtigt sind sog. erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen zusammenlebenden Familien- und Haushaltsmitglieder, die eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden. Leistungsberechtigt sind nach § 7 Abs. 1 SGB II „Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).“
Nach § 7 Abs. 3 SGB II gehören zur Bedarfsgemeinschaft
„1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.“
Dabei sind unverheiratete Kinder unter 25 Jahren mit eigenem bedarfsdeckendem Einkommen rein rechtlich gesehen keine Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern (nach § 7 Absatz 3 SGB II). Die Statistik der BA zählt minderjährige Kinder "im Sinne einer umfassenden Sozialberichterstattung" dennoch als nicht leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Auch in diesem Datenreport wird diese Personengruppe unter die "Bedarfsgemeinschaftsmitglieder" subsummiert [1].
Abgrenzung zu anderen administrativen Datenprodukten des IAB
Die SIG ist der erste rein administrative Längsschnittdatensatz zum SGB-II-Leistungsbezug, der externen Forschenden vom FDZ zur Verfügung gestellt wird. Zweck der SIG ist die Analyse von Leistungsbezugsverläufen auf der Personenebene sowie die Analyse von Struktur und Dynamik im Leistungsbezug auf Aggregatebene. Die SIG bietet dafür drei Alleinstellungsmerkmale, die sie von anderen Datenprodukten des IAB abgrenzen und dem Forschungszweck dienen.
Erstens umfasst die SIG gegenüber der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB) und dem PASS-ADIAB (PASS-Befragungsdaten verknüpft mit den administrativen Daten des IAB) eine größere Fallzahl von Personen im SGB-II-Bezug. Damit können Analysen für einzelne Gruppen innerhalb der sehr heterogenen Gruppe von SGB-II-Leistungsbeziehenden, wie z. B. Alleinerziehende oder erwerbstätige Leistungsbeziehende, sowie regionale Analysen durchgeführt werden. Ausdrücklich nicht geeignet ist die SIG aufgrund des dafür nicht vorhandenen notwendigen hohen Detailgrades bei der Erfassung der Maßnahmenteilnahme jedoch für die Maßnahmenevaluation.
Zweitens beinhaltet die SIG als einziger administrativer Datensatz des FDZ einen Bedarfsgemeinschaftskontext. In den SIG-Daten sind für externe Forschende erstmals Informationen zu allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft und deren Erwerbsverläufe verfügbar. Dies erlaubt eine für die Analysen von Bedürftigkeit notwendige Differenzierung von Problemlagen im Haushaltskontext wie z. B. die Haushaltsgröße, die Erwerbsbeteiligung der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder oder die Betreuung von Kindern. Darüber hinaus kann durch die Abbildung umfassender Erwerbsbiografien aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder der Leistungsbezug im Kontext arbeitsmarktbezogener Lebenslagen, wie z. B. der Arbeitsmarktübertritt von Kindern im Leistungsbezug, untersucht werden.
Drittens können die Daten der Leistungsstatistik nach dem SGB II (LST-S), die bisher noch nicht als Mikrodaten für die Forschung außerhalb des IAB verfügbar waren, als Erweiterungsmodul zur SIG beantragt werden. Erstmals wird es damit möglich sein, auch Forschung zu Bedarfen, Ansprüchen und Einkommen auf Bedarfsgemeinschaftsebene durchzuführen. Dies erweitert die Analysemöglichkeiten um die Untersuchung von Bedarfslagen und Analysen zur Einkommensstruktur.
Datennutzung
Datenzugang und Datenhaltung
Die SIG-Daten in der schwach anonymisierten Version können im Rahmen von Gastaufenthalten am FDZ, über den Remote Desktop Zugang und anschließender Datenfernverarbeitung ausgewertet werden.
Für die Datennutzung ist zunächst ein Antrag beim FDZ einzureichen. Über die Genehmigung des Forschungsprojekts entscheidet das FDZ im Auftrag und ggf. unter Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Nach erfolgter Genehmigung wird ein Nutzungsvertrag mit der wissenschaftlichen Einrichtung des oder der Forschenden geschlossen. Details zur Beantragung des Datensatzes und Datenverarbeitungsmöglichkeiten können der FDZ-Website entnommen werden.
Die SIG-Daten, die sowohl deutsche als auch englische Labels enthalten,[2] sind modular gegliedert und in mehreren Dateien abgelegt. Das Modul „SIG-Kern“ enthält Identifikatoren (systemfreie Personen-, Bedarfsgemeinschafts- und Betriebsnummer), persönliche Merkmale, Informationen zu Leistungsbezug, Arbeitsuche, Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Beschäftigung, Merkmale zum Wohnort der Stichprobenpersonen sowie technische Merkmale. Die persönlichen Merkmale sowie die Informationen zum Erwerbsverlauf der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder sind in einer getrennten Datei (BG-Mitglieder) abgelegt.
Auf begründeten Antrag hin kann zudem die Leistungsstatistik nach dem SGB II (Grundsicherungsstatistik) (LST-S) als Erweiterungsmodul bereitgestellt werden. Die LST-S enthält Informationen über Bedarfe, Einkommen, Sanktionen und Ansprüche von Leistungsbeziehenden.
Die Module sind organisatorisch voneinander getrennt, was die Struktur der Daten deutlich macht und Speicherplatz spart (vgl. Abbildung 1). Die Verknüpfung der LST-S mit dem SIG-Kern ist auf Monatsebene mittels des Monats und der Bedarfsgemeinschaftsnummer möglich. Eine Beschreibung und eine Anleitung sind in Kapitel 2.6 dargestellt.
Abbildung 1: Datenhaltung der SIG-Daten
Bestimmte Merkmale, die eine Deanonymisierung von Personen oder Betrieben erleichtern, werden nur dann im Original weitergegeben, wenn es für das Analyseziel notwendig ist und dies im Antrag auf den Datenzugang explizit begründet wird. Diese aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders sensiblen Merkmale sind:
SIG-Kern und BG-Mitglieder Modul:
- Geburtsmonat (gebmon)
- Staatsangehörigkeit (nation_lhg, nation_beh, nation_leh, nation_x_asu, nation_x_mth)
- Berufsuntergruppe aktuelle Tätigkeit (beruf2010_4_aktT)
- Berufsuntergruppe letzte abgeschlossene Ausbildung (beruf2010_4_ausb)
- Berufsuntergruppe gesuchte Tätigkeit (beruf2010_4_gesucht)
- Wohnort Kreis (wo_kreis_lhg, wo_kreis_beh, wo_kreis_leh, wo_kreis_x_asu)
- Berufsuntergruppe – letzte ausgeübte Tätigkeit (KldB 2010) vor 2007, 4-Steller (beruf2010_4_vor2007)
- Maßnahmeart – Gruppe (mass)
- Arbeitsort Kreis (ao_kreis)
- Wirtschaftszweig - Wirtschaftsunterklasse (w08_5_kons)
Beachten Sie, dass die sensiblen Merkmale in der Regel in vergröberter Version bereits in den Daten enthalten sind. Die sensiblen Merkmale werden nur weitergegeben, wenn die Information im vergröberten Merkmal zur Erreichung des Forschungsziels nicht ausreichend ist.
Die Merkmale der LST-S sind aufgrund ihrer Detailliertheit und des damit einhergehenden Deanonymisierungspotenzials in ihrer Gänze sensibel und können daher nur auf begründeten Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Dateinamen in der SIG 0723
SIG-Kern: sig_kern_0723_v1.dta
BG-Modul: sig_bg_0723_v1.dta
LST-S: sig_0723_v1_lsts_v1.dta
Veränderungen zur SIG 0723
Merkmalskanon
In der SIG 0723 wurden gegenüber der Version SIG 0720 neue Merkmale zum Tagesentgelt aufgenommen, die bei der Anrechnung von Einmalzahlungen unterstützen und eine Imputation der zensierten Werte rechts der Beitragsbemessungsgrenze anbieten[3]. Die zugrundeliegenden Datenarbeiten werden in Drechsler et al. (2023) beschrieben. Weitere Informationen zu den neuen Merkmalen finden sich unter „Tagesentgelt (inkl. Einmalzahlungen) (entgelt_tag_bonus)“, „Tagesentgelt (imputiert) (entgelt_tag_imp)“ und „Tagesentgelt (inkl. Einmalzahlungen) – zweite Beschäftigung (mehrfbesch_bonus_tentg)“.
In der SIG 0723 wurde gegenüber der Version SIG 0720 zudem das Merkmal „Integrationsprognose (ipo)“ neu aufgenommen. Die Integrationsprognose wird ab Ende 2016 im Vermittlungsprozess zur Gruppierung der BA-Kunden verwendet.
Des Weiteren ist das sensible Merkmal „Maßnahmeart – Gruppe (mass)“ neu enthalten. Das Merkmal bietet detailliertere Informationen zu spezifischen Maßnahmeteilnahmen. Das Merkmal ist im Gegensatz zur vergröberten Version (Maßnahmeart - Kategorie (mass_gr)) nur auf begründeten Antrag hin erhältlich.
Darüber hinaus wurde auch das Merkmal „Ausbildung (imputiert) (ausbildung_imp_beh)“ neu aufgenommen. Das Merkmal ist für die BeH gefüllt.
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Änderungen im Merkmalskanon über alle Quellen hinweg.
Tabelle 1: Neue, entfallene, umbenannte und veränderte Merkmale in der SIG 0723Merkmal Erläuterung Tagesentgelt (inkl. Einmalzahlungen) (entgelt_tag_bonus) Neues Merkmal Tagesentgelt (imputiert) (entgelt_tag_imp) Neues Merkmal Tagesentgelt (inkl. Einmalzahlungen) – zweite Beschäftigung (mehrfbesch_bonus_tentg Neues Merkmal Integrationsprognose (ipo) Neues Merkmal Maßnahmeart - Gruppe (mass) Neues Merkmal, detaillierte Maßnahmeart-Differenzierung des IAB Maßnahmeart - Kategorie (mass_gr) Umbenannt, alter Variablenname „massn“ Ausbildung imputiert (ausbildung_imp_beh) Neues Merkmal Datendokumentation
Im vorliegenden Datenreport wurden die Beschreibungen für folgende Merkmale überarbeitet bzw. ergänzt:
- Ausbildung (ausbildung_beh, ausbildung_x_asu)
- Ausbildung imputiert (ausbildung_imp_beh)
- Tagesentgelt (entgelt_tag)
- Tagesentgelt (inkl. Einmalzahlungen) (entgelt_tag_bonus)
- Tagesentgelt (imputiert) (entgelt_tag_imp)
- Tagesentgelt (inkl. Einmalzahlungen) – zweite Beschäftigung (mehrfbesch_bonus_tentg)
- Maßnahmeart - Kategorie (mass_gr)
- Maßnahmeart - Gruppe (mass)
- Integrationsprognose (ipo)
Der Abschnitt „1.7 Merkmalsliste“ wurde gelöscht. Als Ersatz dienen die detaillierten Übersichten zu den einzelnen Merkmalen (Label, Auszählungen, fehlende Werte) im Online-Anhang zum Datenreport.
Steckbrief
Tabelle 2: Steckbrief
Themen/Merkmalsgruppen Leistungshistorik Grundsicherung (LHG):
Daten zu Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II beziehen (Trägerarten: ARGE/gemeinsame Einrichtungen, getrennte Trägerschaft/getrennte Aufgabenwahrnehmung, zugelassene kommunale Träger)
Leistungsempfängerhistorik (LeH):
Informationen zu Leistungsbezug nach SGB III für Bezieher von Arbeitslosengeld
Arbeitsuchendenhistorik (ASU):
Informationen zur Arbeitsuche, die in BA-Verfahren erfasst werden
Arbeitsuchendenhistorik aus XSozial-BA-SGB II (XASU):
Informationen zur Arbeitsuche, die über den Übermittlungsstandard XSozial-BA-SGB-II von zugelassenen kommunalen Trägern an die BA gemeldet werden
Maßnahmeteilnahmehistorik (MTH):
Informationen zu Teilnahmen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung (keine Maßnahmen der zugelassenen kommunalen Träger im SGB II)
Maßnahmeteilnahmehistorik aus XSozial-BA-SGB II (XMTH):
Informationen zu Teilnahmen an Maßnahmen zur Eingliederung, die über den Übermittlungsstandard XSozial-BA-SGB-II von zugelassenen kommunalen Trägern an die BA gemeldet werden.
Beschäftigtenhistorik (BeH):
Jahres- und Abmeldungen zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte
Leistungsstatistik nach dem SGB II (LST-S)
Informationen über Bedarfe, Einkommen, Sanktionen und Ansprüche von leistungsberechtigten Personen und weiteren Personengruppen im Umfeld einer Bedarfsgemeinschaft
Untersuchungseinheit(en) Leistungsempfänger und deren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ab 1999 auch geringfügig Beschäftigte), Arbeitsuchende, Maßnahmeteilnehmende, Beschäftigungsbetriebe Fallzahlen 905.135 Personen (SIG-Kern)
24.966.840 überschneidungsfreie Sätze (nach Episodensplitting) (SIG-Kern)
1.784.760 Personen (BG-Mitglieder)
50.179.541 überschneidungsfreie Sätze (nach Episodensplitting) (BG-Mitglieder)
Zeitraum 01.01.2007 – 31.12.2023 Zeitbezug Tagesgenau Regionale Gliederung Bundesländer, Kreise Gebietsstand Gebietsstandsaktualisiert zum 31.12.2023 Erhebung 4 % Zufallsstichprobe von Personen aus der LHG Beteiligte Institutionen Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, kommunale Grundsicherungsträger Frequenz der Aktualisierung Laufend Dateiformat/ -größe Stata; SIG-Kern: 4,7 GB; BG-Mitglieder: 9,4 GB; LST-S: 6,5 GB Dateiorganisation Die Daten werden in drei Dateien abgelegt. Die erste Datei enthält personenbezogene Informationen der Stichprobenpersonen und die zweite Datei personenbezogenen Informationen der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder. Auf begründeten Antrag wird eine weitere Datei mit der Leistungsstatistik LST-S bereitgestellt. Datenzugang Remote Desktop, Gastaufenthalt, Datenfernverarbeitung Anonymisierungsgrad Schwach anonymisiert Sensible Merkmale SIG-Kern und BG-Mitglieder: Geburtsmonat (gebmon), Staatsangehörigkeit (nation_lhg, nation_beh, nation_leh, nation_x_asu, nation_x_mth), Maßnahmeart – Gruppe (mass), Berufsuntergruppe aktuelle Tätigkeit (beruf2010_4_aktT), Berufsuntergruppe letzte abgeschlossene Ausbildung (beruf2010_4_ausb), Berufsuntergruppe gesuchte Tätigkeit (beruf2010_4_gesucht), Wohnort Kreis (wo_kreis_lhg, wo_kreis_beh, wo_kreis_leh, wo_kreis_x_asu), Berufsuntergruppe – letzte ausgeübte Tätigkeit (KldB 2010) vor 2007, 4-Steller (beruf2010_4_vor2007), Arbeitsort Kreis (ao_kreis), Wirtschaftszweig - Wirtschaftsunterklasse (w08_5_kons)
LST-S: komplett sensibel
Zitierung der Daten und Datendokumentation Daten:
„Die Datengrundlage dieses Beitrags bildet die schwach anonymisierte Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) 2007 - 2023. Der Datenzugang erfolgte über Remote Desktop/Gastaufenthalt am Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (FDZ) und mittels kontrollierter Datenfernverarbeitung beim FDZ."
DOI: 10.5164/IAB.SIG0723.de.en.v1
Datendokumentation:
Dummert, Sandra; Hohmeyer, Katrin; Lietzmann, Torsten; Sauer, Irakli; Oertel, Martina (2025): Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) 2007 - 2023. FDZ-Datenreport, 14/2025 (de), Nürnberg. DOI: 10.5164/IAB.FDZD.2514.de.v1
Datensatzversion Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) 2007 - 2023 (SIG 0717); DOI: 10.5164/IAB.SIG0723.de.en.v1 Mengengerüst
Tabelle 3: Mengengerüst
Fallzahlen SIG-Kern BG-Mitglieder LHG 13.577.419 31.887.733 LeH 1.224.743 1.887.418 ASU 13.233.142 25.652.579 XASU 2.209.447 5.086.523 MTH 1.764.780 3.329.212 XMTH 451.848 960.224 BeH 12.267.868 21.599.699 Sätze insgesamt* 24.966.840 50.179.541 Personen 905.135 1.784.760 * Die Anzahl der Sätze insgesamt entspricht aufgrund der Datenstruktur mit Spells aus potentiell mehreren Quellen nicht der Summe der Sätze über allen Quellen.
[1] Einen Sonderstatus haben außerdem Kinder, deren Bedarfsgemeinschaft ausschließlich Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhält. Deren Eltern(teile) sind in diesem Fall keine Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
[2] Mit den Stata-Befehlen label language en oder label language de kann auf englisch- bzw. deutschsprachige Labels umgestellt werden.
[3] Das in den Skripten von Stüber et al. (2023) enthaltene Verfahren zur Imputation der Löhne kann nun durch die neu angebotenen Variablen ersetzt werden.
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2. Datenquellen
Die Stichprobenziehung für die SIG erfolgt aus der Leistungshistorik Grundsicherung (LHG). Informationen zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II entstammen ebenfalls aus der LHG, während die weiteren administrativen Personendaten zum Großteil aus den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB gezogen wurden. Diese vereinen Daten aus verschiedenen Datenquellen, die jeweils Informationen aus unterschiedlichen EDV-Verfahren enthalten können. Zusätzlich werden einige ergänzende Merkmale aus diesen Datenquellen in die administrativen Personendaten aufgenommen, die nicht Teil der IEB sind. Abbildung 2 veranschaulicht die Datenflüsse, die zur SIG führen. Im Folgenden werden diese Datenquellen kurz beschrieben.
Abbildung 2: Quellen der SIG
Hinweis: Die IAB-eigene Stichprobenziehung LST-S basiert auf der Leistungsstatistik nach dem SGB II der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Bevor die Daten aus den oben genannten Quellen zur IEB zusammengefügt werden, durchlaufen sie quellenspezifische Bereinigungsverfahren (siehe auch Folgeabschnitte). Die Gesamt-IEB erfahren die folgenden Bereinigungen:
- Sätze, bei denen das Alter an ihrem Ende kleiner 13 oder zu Beginn größer 75 ist, werden gelöscht.
- Datensätze, bei denen das Enddatum kleiner als das Beginndatum ist, werden gelöscht.
- Widersprüchliche Angaben zu Geschlecht oder Geburtsdatum innerhalb eines Kontos werden bereinigt.
- Datensätze ohne Angabe von Geburtsdatum und Geschlecht nach Bereinigung werden gelöscht.
Weitergehende Bereinigungen, wie z.B. das Ergänzen von vermutlich fehlenden Meldungen, Streikbereinigungen, etc. erfolgen nicht.
Leistungshistorik Grundsicherung (LHG)
Die Leistungshistorik Grundsicherung (LHG) enthält Informationen zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen in ihren Bedarfsgemeinschaften (siehe Kapitel 1.2). Mit den SIG-Daten ist erstmals für Forschende außerhalb des IAB eine Verknüpfung von Individuen mit SGB-II-Leistungsbezug auf Personenebene möglich. Leistungsbezug nach SGB II umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. ALG II), wie auch Zuschläge zum ALG II oder auch zusätzliche Leistungen. Die LHG enthält jedoch keine Angaben zu den jeweiligen Leistungssätzen, diese sind in der Leistungsstatistik aus dem SGB II (LST-S) enthalten und können auf Antrag hinzugespielt werden.
Im Gegensatz zu den Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit nicht alleiniger Träger der Leistungen. Es wird demnach unterschieden nach den drei möglichen Trägerarten:
- Arbeitsgemeinschaften (ARGEn, bis 2010)/gemeinsame Einrichtungen (ab 2011) aus gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung von BA und Kommune,
- Getrennte Trägerschaft (gT)/getrennte Aufgabenwahrnehmung (bis 2011) – hier bestand eine Aufgabenteilung zwischen BA und Kommune[4],
- Zugelassene kommunale Träger, die nach der anfänglichen Experimentierklausel des § 6a auch als optierende Kommunen oder Optionskommunen bezeichnet werden – hier übernimmt die Kommune alle Aufgaben aus dem Bereich des SGB II.
Die Daten der LHG stammen aus verschiedenen Meldeverfahren. In der Regel findet das IT-Verfahren A2LL bis 2010 bei ARGEn und ab 2011 bei gemeinsamen Einrichtungen Verwendung. 2014 wurde A2LL sukzessive durch ALLEGRO als neues IT-Verfahren für die Grundsicherung im SGB II in gemeinsamen Einrichtungen ersetzt. Diese Systemumstellung führte zu einer Neuvergabe von Bedarfsgemeinschaftsnummern[5]. Zugelassene kommunale Träger verwenden verschiedene eigene IT-Verfahren und übermitteln ihre Daten mittels des Standards XSozial-BA-SGB II einmal monatlich an die Bundesagentur für Arbeit. Bei Kommunen mit getrennter Trägerschaft kommen beide Verfahren zum Einsatz. Die unterschiedlichen Datenstandards haben Auswirkungen auf Umfang und Qualität der gelieferten Daten.
Der linke Datenrand der LHG ist der 1. Januar 2005. Die Datenquelle ist jedoch bis Anfang 2007 lückenhaft. Aus diesem Grund wurde für die Stichprobenziehung der SIG das Jahr 2007 als linker Rand gewählt.
Leistungsempfängerhistorik (LeH)
Die Leistungsempfängerhistorik (LeH) erfasst Zeiträume, in denen Personen Lohnersatzleistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen (Rechtskreis SGB III). Die Leistungen beinhalten Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und von der Bundesagentur für Arbeit übernommene Beiträge zur privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherung während des Leistungsbezugs. Darüber hinaus sind auch Informationen über Sperr- und Unterbrechungszeiten enthalten:
- Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem eine leistungsberechtigte Person aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, keine Leistung erhält. Typisch ist z.B. eine kurze Sperrzeit zu Beginn eines Leistungsanspruchs, weil die Person sich verspätet arbeitsuchend gemeldet hat.
- Eine Unterbrechungszeit ist hingegen ein Zeitraum ohne Leistungserhalt, den die leistungsberechtigte Person nicht selbst zu vertreten hat. Das kann z.B. eine zwingende Ortsabwesenheit sein. Eine Unterbrechungszeit verringert nicht die Anspruchsdauer, d.h. die Person erhält zwar während der Unterbrechungszeit keine Leistung, dafür verschiebt sich aber das reguläre Ende des Leistungsanspruchs entsprechend nach hinten.
Leistungen nach dem Rechtskreis SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) sind nicht enthalten. Da der Leistungsanspruch von der Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen abhängt, werden Arbeitslosigkeitsperioden, in denen die Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. fehlende Bedürftigkeit im Falle der Arbeitslosenhilfe oder Nichterfüllung der Anwartschaftszeit beim Arbeitslosengeld), nicht in der Leistungsempfängerhistorik erfasst.
Es werden folgende für das Datenprodukt relevante Bereinigungen der LeH vorgenommen:
- Sätze ohne gültiges Beginndatum wurden ausgeschlossen.
- Sätze mit leerem oder ungültigem Enddatum wurden ausgeschlossen, da hier nicht davon ausgegangen werden kann, dass überhaupt eine Zahlung geleistet worden ist.
- Für die SIG werden Informationen zu Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld entfernt.
Arbeitsuchendenhistoriken (ASU/XASU)
Daten über Arbeitsuchende werden in den Arbeitsuchendenhistoriken (ASU und XASU) gespeichert. Die Quelle ASU enthält Informationen zu Arbeitsuchenden, welche bei Arbeitsagenturen verzeichnet sind, ab 2005 auch solche, die bei Arbeitsgemeinschaften und getrennten Trägerschaften gemeldet sind. In der Quelle XASU sind ab 2005 die Daten von arbeitsuchenden Personen im ALG-II-Bezug von zugelassenen kommunalen Trägern enthalten, welche nach dem XSozial-Standard konsolidiert gemeldet werden. Neben arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden sind auch Informationen zu anderweitig gemeldeten Erwerbsfähigen enthalten, insbesondere der Personenkreis von Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern, die nach § 10 SGB II für die Arbeitsuche nicht verfügbar sind (ab 2011 in beiden Datenquellen valide erfasst).
Es werden folgende für das Datenprodukt relevante Bereinigungen der (X)ASU vorgenommen:
- Es erfolgt keine Konsolidierung der ASU-Sätze einer einzelnen Person. Es kann daher vorkommen, dass Überschneidungen zwischen ASU-Sätzen existieren.
- Die personenbezogenen Merkmale, die für die Quellen (X)ASU gefüllt sind, beziehen sich immer auf den Beginn des Satzes.
- Ein neuer ASU-Satz wird angelegt, sobald ein Statuswechsel (z.B. von arbeitsuchend zu arbeitslos) erfolgt. Dies gilt auch, wenn sich die Trägerart (Agentur für Arbeit, ARGE, gemeinsame Einrichtung, zugelassener kommunaler Träger, getrennte Aufgabenwahrnehmung) ändert.
- In der XASU werden überschneidungsfreie Zeiträume bezogen auf eine einzelne Person abgebildet. Bei Änderungen folgender Merkmale wird für die XASU jeweils ein neuer Datensatz gebildet:
- Wechsel des Arbeitsuche-Status
- Wechsel der Verfügbarkeit nach § 10 SGB II
- Wechsel des SGB II-Trägers
- Wechsel des Wohnortes
Maßnahmeteilnahmehistoriken (MTH/XMTH)
Die Maßnahmeteilnahmehistoriken (MTH und XMTH) enthalten Informationen, die verschiedenen Rechtskreisen zugeordnet werden können. Zum einen sind Maßnahmen und Maßnahmeteilnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung nach dem SGB III enthalten. Zum anderen beinhalten die MTH Maßnahmen aus dem Rechtskreis SGB II, wenn diese in Verfahren der BA erfasst werden. In der Quelle XMTH sind ab 2005 Maßnahmen der zugelassenen kommunalen Träger geführt.
Es werden folgende für das Datenprodukt relevante Bereinigungen der MTH vorgenommen:
- Sätze, die mehr als ein Jahr nach Maßnahmeende erstellt wurden, werden gelöscht, falls ein anderer Satz existiert, der innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Maßnahme erstellt wurde.
- Es wird lediglich der aktuellste Datensatz zu einer einzelnen Maßnahmeteilnahme verwendet.
- In die IEB werden nur Maßnahmeteilnahmen aufgenommen, die als „tatsächlich stattgefunden“ klassifiziert sind. Teilnahmen, die nicht oder noch nicht stattgefunden haben, werden gelöscht. Teilnahmen werden auch dann als nicht stattgefunden gewertet, wenn während der Teilnahme an einer Maßnahme ein Löschdatum gesetzt wird.
- Bestimmte Maßnahmearten werden nicht aufgenommen. Hierzu zählen Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und reine Reha-Maßnahmen.
Es werden folgende Bereinigungen der XMTH vorgenommen:
- Für die XMTH besteht die besondere Herausforderung darin, technisch oder organisatorisch verursachte Mehrfachmeldungen für eine Maßnahmeteilnahme zu identifizieren und zu behandeln. Die Ursachen von diesen Doppelmeldungen sind zum einen eine bis April 2009 fehlende Identifikationsnummer für Maßnahmeteilnahmen bzw. unsachgemäße Handhabung der eingeführten Förder-ID und zum anderen Trägernummernwechsel im Zusammenhang mit Fusionen oder anderen Umorganisationen von Grundsicherungsträgern mit der Neuorganisation der Arbeitsagenturen 2012/2013. Zudem kam es zu trägerspezifischen Problemen bei Versions- oder Produktwechseln der kommunalen Software oder bei Versionsänderungen des Standards XSozial. Daraus resultieren zeitweise in beträchtlichem Umfang Meldungen für Maßnahmeteilnahmen der gleichen Förderungsart, die sich pro Teilnehmendem teilweise oder vollständig zeitlich überlappen. Echte Dubletten werden identifiziert und aussortiert, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit technische Dubletten sind. Versteckte Dubletten sind ebenfalls identifizierbar und werden aussortiert. Dabei gilt im Prinzip immer die Regel, dass der aktuellste Informationsstand behalten wird.
- Überlappende und unmittelbar aneinander angrenzende Meldungen der gleichen Maßnahme-art (aus XSozial) werden zu einer Beobachtung zusammengefasst. Maßnahmespezifische Merkmale der zusammengefassten Zeiträume werden auf Systemmissings gesetzt.
- Anschließend werden die weiteren Merkmale zusammengestellt und berechnet. Dabei wird auf konsolidierte Personendaten aus XSozial-Historiken und LHG zurückgegriffen.
- Abschließend werden folgende Maßnahmen ausgeschlossen:
- Einmalleistungen (wie UBV/Mobi-/Vermittlungsbudget/LES) und
- spezifische Reha-Maßnahmen
Beschäftigtenhistorik (BeH)
Die Quelle für Informationen über Beschäftigung ist die Beschäftigtenhistorik (BeH) des IAB. Die Grundlage der Daten ist das mit Wirkung vom 1. Januar 1973 eingeführte (und seit dem 1. Januar 1991 auf Ostdeutschland ausgedehnte) integrierte Meldeverfahren zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, das durch das Kürzel DEÜV (früher DEVO/DÜVO) bezeichnet ist (vgl. für weitere Details: Bender et al., 1996, S. 4ff.; Wermter/Cramer, 1988). Es verlangt von den Arbeitgebern, mindestens einmal jährlich, Meldungen für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer an die zuständigen Sozialversicherungsträger abzugeben. Die BeH erfasst alle Arbeiter und Angestellten sowie alle Auszubildenden, soweit sie nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Dies bedeutet, dass verbeamtete und selbstständige Tätigkeiten sowie Studierende[6] (vgl. Cramer, 1985) grundsätzlich nicht in der BeH erfasst werden. Seit der Änderung des Meldeverfahrens zum 1. Januar 1999 werden auch geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige erfasst (enthalten erst ab 1. April 1999). Die Daten werden von den Krankenkassen aufgenommen, von der Bundesagentur für Arbeit gesammelt und aufbereitet und anschließend vom IAB in dessen Historikdatei integriert.
Es wurden folgende für das Datenprodukt relevante Bereinigungen der BeH vorgenommen:
- Um einen im Zeitablauf möglichst konstanten Personenkreis zu erfassen, werden einige Personengruppen ausgeschlossen, deren Daten nicht für den gesamten Beobachtungszeitraum zur Verfügung stehen. Ab dem Meldejahr 2011 stammen die Daten der BeH aus neu konzipierten Quelldaten. Dadurch wurde eine Reihe von Personengruppen reaktiviert bzw. neu eingeführt, da sie von der BA-Statistik als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. Damit sind fortan die Personengruppen 101 - 107, 111 - 114, 118, 119, 120, 140, 141, 142, 143, 149, 201 und 203 - 205 enthalten sowie die beiden Gruppen 109 und 209, die geringfügig Beschäftigte kennzeichnen. Nicht enthalten sind unter anderem kurzfristig Beschäftigte, d. h. Personengruppen 110, 202 und 210.
- Die Personengruppen 123, 124 und 127 wurden 2011 neu eingeführt.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Personengruppen 107, 111, 113, 114, 127 und 204 zur Personengruppe "Sonstige Erwerbstätige“ (599) zusammengefasst.
- Ab dem Meldejahr 2012 wurden Auszubildende mit den Personengruppen 121 und 122 neu aufgenommen.
- Sätze mit fehlendem Entgelt sowie der Ausprägung 101 beim Merkmal Erwerbsstatus und dem Wert 50 beim Abgabegrund (Jahresmeldung) werden nicht in die IEB übernommen.
- Geschlecht und Geburtsdatum werden aus dem Data Warehouse (DWH) der Statistik der BA übernommen. Dort liegen diese Angaben quellenübergreifend harmonisiert vor.
Leistungsstatistik nach dem SGB II (LST-S)
Die Leistungsstatistik nach dem SGB II (Grundsicherungsstatistik) – Stichprobenziehung des IAB (LST-S) enthält Informationen über Bedarfe, Einkommen, Sanktionen und Ansprüche von leistungsberechtigten Personen und weiteren Personengruppen im Umfeld einer Bedarfsgemeinschaft[7]. Die Daten werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus A2LL, ALLEGRO und zPDV / STEP sowie dem Übermittlungsstandard XSozial-BA-SGB-II (XSozial) gewonnen und quellenübergreifend konsolidiert. Das Verfahren "LST-S" erzeugt Datensätze mit monatsgenauen Informationen. Das Merkmalsspektrum konzentriert sich dabei auf Geldbeträge. Für vom Leistungsbezug ausgeschlossene BG-Mitglieder sind generell keine Finanzdaten verfügbar.
Die Finanzdaten des LST-S liefern Informationen zu Bedarfen, Einkommen, Ansprüchen und Sanktionen. Vereinfachend lässt sich zusammenfassen, dass zuerst der Gesamtbedarf einer Person ermittelt wird. Dieser wird dann gegebenenfalls um vorhandenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch Selbständigkeit), anderen Transferleistungen sowie aus Kapital und Vermögen reduziert. Der sich aus dieser Berechnung ergebende Leistungsanspruch gleicht häufig dem finalen Zahlungsanspruch, kann aber dann abweichen, wenn vom Jobcenter Sanktionen ausgesprochen wurden, um diese der Anspruch reduziert wird.
Für das SIG-Datenprodukt wurden Kinder ohne Leistungsberechtigung, also mit bedarfsdeckendem Einkommen aufgrund unsicherer Datenqualität ausgeschlossen. Die kleinste zeitliche Einheit ist dabei ein Monat. Im Anschluss wurden aus Gründen der Datensparsamkeit die Informationen mehrerer konsekutiver Monate einer Person immer dann aggregiert bzw. aufsummiert, wenn sämtliche ausgewählten Finanzinformationen dieser Monate identisch sind.
Eine Verbindung der LST-S mit dem SIG-Kern ist auf unterschiedliche Weise möglich und hängt von der Fragestellung ab. Die zu präferierende Strategie verknüpft beide Datensätze auf Monatsebene. Dieser Schritt ist allerdings rechen- und speicherplatzintensiv, weshalb ausreichend Zeit eingeplant werden sollte. Außerdem wird hierfür dringend angeraten, beide Datensätze – den SIG-Kern und die LST-S – vorab um Informationen zu bereinigen, die für die Analysen nicht benötigt werden, sprich die Datensätze auf diejenigen Personengruppen, Zeiträume und Variablen einzugrenzen, die tatsächlich für die Analysen benötigt werden. Dies reduziert die Laufzeit und verhindert, dass dieser Prozess an den Kapazitätsgrenzen der FDZ-Nutzerserver (30 GB) scheitert.
Für die Verknüpfung empfehlen wir, sowohl die LHG-Spells des SIG-Kerns als auch die LST-S-Spells zunächst auf Monatsebene herunterzubrechen, anschließend zusammenzuspielen und zu guter Letzt wieder auf die ursprünglichen Zeiträume der Spells des SIG-Kerns zu aggregieren.
Nachfolgender Stata-Code (siehe Kasten 1) zeigt eine Variante auf, wie die LST-S auf einfache Weise zurück auf die monatliche Darstellung gebracht werden kann, im Rahmen derer sämtliche über größere Zeiträume ohne inhaltliche Änderungen hinweg zusammengefassten Spells wieder getrennt und ihren jeweiligen Monaten zugewiesen werden.
Kasten 1: Beispielcode für Stata 18
* Ausweitung des LST-S-Datensatzes entsprechend der jeweiligen Spelllänge:
expand spell_length
* Aufteilung der aggregierten Finanzinformationen auf die einzelnen Monate:
qui d bedarf* zanspr* zbeink* veink* sankt*, varl
foreach v in `r(varlist)' {
dis "`v'"
gen z_`v'=`v'/spell_length
drop `v'
rename z_`v' `v'
}
* Generierung eines Monatsidentifikators:
bys pernr bg_id beg_mon end_mon: gen count = _n-1
by persnr bg_id beg_mon end_mon: gen int mon_id = beg_mon if _n==1
by persnr bg_id beg_mon end_mon: replace mon_id = mon_id[1] + count if mon_id==.
format mon_id %tm
drop count beg_mon end_mon
[4] Die Kommune übernimmt die Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) sowie die abweichend zu erbringenden Leistungen (§ 23 (3) SGB II) und die flankierenden Leistungen nach § 16 (2) Satz 2 Nr. 1 - 4 SGB II. Von der BA werden dagegen Regelleistungen, Sozialversicherungsbeiträge und Eingliederungsleistungen (SGB III und SGB II) sowie spezifische Leistungen ohne die oben genannten flankierenden Leistungen erbracht.
[5] Zusammengehörende LHG-Spells können somit nur anhand der Personennummer, aber nicht anhand der Bedarfsgemeinschaftsnummer identifiziert werden.
[6] Studierende können dennoch in der BeH erscheinen, wenn sie parallel zum Studium z.B. geringfügig beschäftigt waren.
[7] Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Nürnberg April 2018.
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3. Datenaufbereitung und Stichprobenziehung
Stichprobenziehung
Die SIG ist eine 4 %-Zufallsstichprobe[8] aller Personen mit einem Eintrag in der Leistungshistorik Grundsicherung (LHG). Dadurch ist die SIG repräsentativ für den Personenkreis der LHG im entsprechenden Zeitraum ab 2007.
Struktur und Aufbereitung der SIG
Die SIG stellt die bislang umfassendste Datengrundlage für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II dar, die über das FDZ zur Verfügung gestellt wird. Dementsprechend stehen im Mittelpunkt der Daten die Informationen zu Zeiträumen des Leistungsbezugs und die entsprechenden Merkmale der Personen und Bedarfsgemeinschaften. Um die Biografien der Leistungsbeziehenden möglichst breit abzubilden, wurden die entsprechenden biografischen Informationen aus anderen administrativen Datenprodukten zu Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche, Beschäftigung, der Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Bezug von Leistungen des SGB III (Arbeitslosengeld I) hinzugespielt. Diese können auf Grund des institutionellen Aufbaus des Systems der Grundsicherung sowohl parallel zum Leistungsbezug (z.B. erwerbstätige Leistungsbeziehende, „Aufstocker“) als auch außerhalb des Leistungsbezugs auftreten.
Das Grundprinzip des Aufbaus der SIG ist, dass es pro Person und Zeitraum nur eine Zeile in den Daten gibt. Ein solcher Aufbau ist zum einen inhaltlich sinnvoll, da es eine dominante Quelle in den Daten gibt, nämlich die Leistungshistorik Grundsicherung (LHG) mit den Bezugszeiten in der Grundsicherung, die auf Grund der Stichprobe von Leistungsbeziehenden für jede Person mindestens einmal auftritt. Dieser Basisinformation werden dann die Informationen aus den anderen Quellen zugeordnet. Zum anderen erspart dieser Aufbau dem Nutzer die Aufbereitung der Daten über mehrere Zeilen und Quellen hinweg. Des Weiteren ist dieser Aufbau platzsparender als die Bereithaltung aller parallelen Informationen in den verschiedenen Einzelquellen. Die finale Datenstruktur hält somit überschneidungsfreie, tagesgenaue Informationen zu Leistungsbezugs- und Erwerbsverläufen auf einer einheitlichen Zeitschiene bereit, wie sie beispielsweise für Verweildauer- oder Sequenzmusteranalysen benötigt werden.
Da diese Struktur nicht derjenigen in den Rohdaten entspricht, müssen die Daten bereinigt werden. Dies erfolgt in einem ersten Schritt auf Basis der einzelnen Datenquellen und im Anschluss für die zusammengespielten Daten. Dafür müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Informationen als relevant oder prioritär eingestuft und damit behalten werden. Dieses Vorgehen wird in den folgenden Abschnitten beschrieben.
SGB-II-Anonymisierung
Um das Deanonymisierungsrisiko zu verringern, wird in der SIG standardmäßig nur das Geburtsjahr ausgewiesen. Der Geburtsmonat kann als sensibles Merkmal nur bei begründetem Bedarf beantragt werden. In den Quellen LHG und (X)ASU besteht allerdings die Gefahr, dass durch die zeitliche Struktur der Beobachtungen dennoch das exakte Geburtsdatum sichtbar werden könnte. Sätze könnten systematisch an bestimmten Geburtstagen oder dem Renteneintritt beginnen bzw. am Tag davor enden.
Um eine indirekte Bestimmung des exakten Geburtstags zu verhindern, wird daher das folgende Verfahren angewendet. Sätze, die an im SGB-II-Kontext neuralgischen Geburtstagen geteilt wurden, bei denen der Geburtstag also einen Split auslöst, erhalten den 15. des jeweiligen Monats als neuen Spellbeginn. Dementsprechend wird das Enddatum des vorhergehenden Spells auf den 14. des Monats gelegt. In seltenen Fällen liegt zwischen diesem Satz und dem 15. des Monats ein weiterer, abgeschlossener Spell, der in Folge der Anonymisierung gelöscht wird. Parallel liegende Episoden anderer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder werden entsprechend angepasst.
Aufgrund dieser Anonymisierungsschritte geht außer dem exakten Geburtstag keine weitere Information verloren. Bei dieser Korrektur kommt es allerdings zu einer leichten Verzerrung der Satzdauer.
Leistungshistorik Grundsicherung (LHG)
Die Informationen der LHG werden wie folgt weiteraufbereitet:
- In der LHG kann es auf Personenebene zu Doppelmeldungen kommen (siehe Kapitel 4.2), die wie folgt bereinigt werden:
- Doppelmeldungen, die in Übergangszeiten von Meldesystemwechseln bestehen, werden anhand einer Filtertabelle bereinigt.
- Bei parallelen Spells einer Person, die zeitgleich in zwei Bedarfsgemeinschaften ist, werden folgende Bereinigungen durchgeführt:
- Es bleibt der Spell mit der "höheren BG-Rolle" erhalten;
- bei gleicher BG-Rolle bleibt derjenige, der erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ist, erhalten;
- wenn bei beiden Spells die Erwerbsfähigkeitsangabe gleich ist, dann bleibt derjenige, der aus einer Meldung bei der BA oder einer gemeinsamen Einrichtung stammt, erhalten;
- wenn auch das gleich ist, dann bleibt schließlich derjenige mit der niedrigeren BG-ID erhalten.
- Bei überlappenden Enden zweier Spells wird der Beginn des späteren Spells einen Tag nach Ende des vorangehenden Spells gesetzt.
- Leistungsepisoden, die nur einen einzigen Tag dauern, werden gelöscht. Bei diesen handelt es sich meist um einmalige Leistungen, die gewährt werden. Personen, die nur eine Leistungsepisode haben, die nur einen einzigen Tag dauert, sind daher nicht enthalten.
- Umsetzung Monatskonzept: Beginn und Ende von Leistungsepisoden werden auf Monatsbeginn bzw. -ende gesetzt und Lücken innerhalb eines Kalendermonats geschlossen, da die Bedürftigkeit für den gesamten Monat gilt.
- Aneinandergrenzende Spells werden zusammengehängt, wenn dies ohne Informationsverlust möglich ist, und der linke und der rechte Datenrand des Datensatzes entsprechend gesetzt.
Leistungsempfängerhistorik (LeH)
Aus der LeH werden für die SIG nur Informationen zum Bezug von Arbeitslosengeld genutzt und keine zu z. B. Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld. Zudem werden nur die Informationen zur Höhe des Leistungsbezugs und zum Abmeldegrund weiter verwertet.
Es werden die Episoden – wie bei den anderen Quellen auch – so bereinigt, dass es zeitgleich nur eine Information aus dieser Quelle gibt. Dafür werden im Einzelnen folgende Schritte vollzogen:
- Es werden Ein-Tages-Episoden gelöscht.
- Parallele Episoden mit gleichen Eigenschaften werden bereinigt.
- Bei parallelen Episoden mit unterschiedlichen Informationen wird diejenige mit einem höheren Entgelt und einer niedrigeren (aber gültigen) Abgangsnummer behalten.
- Anschließend werden LeH-Episoden ohne Lücke zusammengefasst, wenn dies ohne Informationsverlust möglich ist, und der linke und rechte Datenrand entsprechend gesetzt.
Arbeitsuchendenhistoriken (ASU und XASU)
Die ASU und XASU werden gemeinsam aufbereitet. Zunächst wird das höchste schulische und berufliche Ausbildungsniveau vor dem linken Datenrand gesichert. Anschließend werden folgende Schritte durchgeführt, um parallele Episoden zu bereinigen:
- Bei parallelen Episoden, die aus unterschiedlichen Quellen stammen, wird diejenige aus der ASU behalten, da hier von einer besseren Datenqualität ausgegangen werden kann.
- Bei parallelen Episoden aus derselben Quelle wird die mit dem jeweils niedrigeren Wert des Erwerbsstatus beibehalten (d.h. Arbeitslosigkeit sticht Arbeitsuche oder Nichtverfügbarkeit).
- Wenn eine der parallelen Episoden keine Angabe zu wichtigen Variablen enthält, die andere aber schon, so wird letztere behalten und die andere verworfen.
- Von den übrigen, parallelen Episoden wird die mit längerer, anonymisierter Dauer im Originaldatensatz verwendet.
- Von den darüber hinaus verbleibenden, parallelen Episoden wird zufällig eine behalten.
- Anschließend werden Episoden, die maximal 7 Tage Lücke haben und bei denen es keine Änderungen in zentralen Variablen gibt, zusammengefasst und die Daten am linken und rechten Rand zensiert.
Maßnahmeteilnahmehistorik (MTH) und Maßnahmeteilnahmehistorik aus XSozial (XMTH)
MTH und XMTH werden einzeln, aber analog zueinander aufbereitet. Die Aufbereitung erfolgt in folgenden Schritten:
- Es werden Ein-Tagesepisoden entfernt. Hierbei handelt es sich z.B. um Umzugshilfen oder Bewerbungstrainings.
- Die Maßnahmen werden kategorisiert und anschließend wie folgt nach ihrer angenommenen Intensität priorisiert: (1) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, (2) Beschäftigungsschaffende Maßnahmen, (3) Berufliche Weiterbildung, (4) Berufswahl & Berufsausbildung, (5) Aktivierung & berufliche Eingliederung, (6) Freie und sonstige Förderung. Dabei wird bei parallelen Episoden die mit der Maßnahme aus der Kategorie, die als wichtiger eingestuft wurde, behalten. Bei mehreren parallelen Episoden der gleichen Maßnahmekategorie wird die Episode ohne fehlende Werte bevorzugt behalten. Jetzt gibt es pro Teilquelle und Zeitraum nur noch maximal eine Episode.
- Aufeinanderfolgende Episoden ohne Lücke, die die gleichen Ausprägungen haben, werden zusammengehängt.
- Episoden werden am linken und rechten Datenrand zensiert.
Anschließend werden die beiden Quellen zusammengefügt und gemeinsam bereinigt, sodass es pro Zeitraum nur noch eine Information gibt. Bei parallelen Episoden in MTH und XMTH wird die aus der MTH behalten, da hier eine höhere Datenqualität angenommen wird. Liegt eine Episode in einer anderen, so wird die innenliegende Episode gelöscht und die längere behalten. Bei überlappenden Episoden, werden die Daten der XMTH-Episode so korrigiert, dass die MTH-Teile behalten und die XMTH-Teile gelöscht werden. Anschließend werden aneinandergrenzende Episoden zusammengehängt, sofern das ohne Informationsverlust möglich ist.
Beschäftigtenhistorik (BeH)
Es gehen nur BeH-Spells mit einem Beginndatum ab dem 1.1.1993 in die Datenaufbereitung mit ein, da ab 1993 Daten der Rentenversicherungsträger in auswertbarer Qualität auch für Ostdeutschland vorliegen. Zunächst werden Episoden von Altersvollrentnern (ieb_erw_stat= 119, 149) und bei vermuteter Beschäftigung (120) entfernt.
Die angestrebte Datenstruktur, die nur eine Information pro Zeitraum und Quelle für eine Person erlaubt, macht es notwendig, dass bei mehreren parallelen oder überlappenden Beschäftigungen die Hauptbeschäftigung identifiziert wird. Bei parallelen Beschäftigungsepisoden wird diejenige als Hauptbeschäftigung behalten, die sozialversicherungspflichtig ist bzw. diejenige mit höherem Tagesentgelt. Zudem werden einige zentrale Informationen zu einer möglichen zweiten (parallelen) sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung in separaten Variablen gesichert.
Im nächsten Schritt werden fehlende Jahresmeldungen (Vorgehen siehe FDZ-Methodenreport 6/2007) ergänzt, wenn die BeH-Meldung am 31.12. endet und ein Jahr später am 1.1. wieder eine Meldung vorhanden ist und bei beiden Beschäftigungsverhältnissen Betriebsnummer, Erwerbsstatus und Stellung im Beruf übereinstimmen.
Es werden Episoden zusammengefügt, die maximal sieben Tage Lücke haben und bei denen sich Beruf, Entgelt, berufliche Stellung, Erwerbsstatus, Wirtschaftszweig und Zweitbeschäftigung nicht ändern. Sehr kurze Episoden von bis zu sieben Tagen werden anschließend entfernt, wenn diese davor und danach keine weiteren, innerhalb von sieben Tagen angrenzenden Spells haben.
Für Analysen kann es wünschenswert sein, Informationen zur Erwerbstätigkeit außerhalb des Datenfensters der SIG zu haben. Daher werden einige Informationen zur Erwerbserfahrung und letzten Beschäftigung zwischen dem 1.1.1993 und dem linken Rand gesichert. Die Episoden werden zusammengehängt, wenn dies ohne Informationsverlust möglich ist.
Leistungsstatistik nach dem SGB II (LST-S)
Die Finanzdaten der LST-S mehrerer konsekutiver Monate werden für das SIG-Datenprodukt immer dann aggregiert bzw. aufsummiert, wenn sämtliche ausgewählte Finanzinformationen dieser Monate identisch sind. Die kleinste zeitliche Einheit im Endprodukt ist daher ein Monat und jede Information gilt auch immer für mindestens einen Monat, nicht für kürzere Zeiträume.
Um das Deanonymisierungsrisiko, insbesondere von exakten Geburtstagen, zu verringern, werden in der LST-S verschiedene Schritte unternommen: Zum einen werden manche Merkmale nur in dichotomer Form bereitgestellt, um das der Kombination aus vergleichsweise seltenen Finanzflüssen und deren Höhe anhängende Risiko zu verringern. Diese Informationen gehen aber nicht verloren, sondern erlauben die Identifikation bestimmter Mehrbedarfsfälle in einem gegebenen Zeitraum. Hierbei handelt es sich um Fälle von Schwangerschaft, Behinderung oder besonderer, kostenaufwändiger Ernährung aufgrund medizinischer Notwendigkeit (siehe § 21 SGB II). Zudem kann über einen solchen dichotomen Indikator die Gewährung von Darlehen anstelle von Zuschüssen – nicht aber deren Höhe – identifiziert werden.
Des Weiteren werden sämtliche Leistungsinformationen zu Einkommen, Bedarfen, Ansprüchen und Sanktionen durch Addition ganzzahliger Zufallswerte zwischen -10 und +10 verfremdet und zu guter Letzt auf das nächstgelegene Vielfache von 10 gerundet.
Episodensplitting
Die administrativen Personendaten liegen „gesplittet“ vor. Falls sich innerhalb eines Kontos Sätze überlappen, werden diese durch künstliche Sätze mit neuen Datumsangaben derart ersetzt, dass vollständig parallele oder überschneidungsfreie Zeiträume entstehen (Episodensplitting). Die Anzahl der Sätze erhöht sich dadurch (siehe Abbildung 3). In der SIG wird dieses Episodensplitting folgendermaßen umgesetzt: zum einen liegen die Einzelquellen ursprünglich in gesplitteter Form vor. Das heißt, wenn sich einzelne Merkmale ändern, sind die Spells in der jeweiligen Quelle geteilt an dem Datum ab dem die neue Merkmalsausprägung auftritt. In der Aufbereitung der Einzelquellen (siehe oben) werden dann Spells wieder zusammengefasst, wenn der Split auf einem Merkmal beruhte, das in der SIG nicht enthalten ist. Zudem werden kurze Unterbrechungen von max. sieben Tagen (BeH, (X)ASU) geschlossen. In der LHG werden für den Grundsicherungsbezug Spells, die während eines Monats beginnen oder enden, jeweils auf den jeweiligen Monatsbeginn bzw. das jeweilige Monatsende gesetzt.
In einem zweiten Schritt werden die einzelnen Quellen zusammengespielt und gesplittet um die angestrebte Datenstruktur von einem Spell pro Person und Zeitraum zu erreichen. Finden also Veränderungen innerhalb einer Quelle statt, werden auch die Informationen zu den anderen Quellen gesplittet. Ändert sich beispielsweise für eine Person während eines zusammenhängenden Leistungsbezug in der Grundsicherung (Quelle LHG) der Arbeitslosigkeitsstatus der Person von arbeitslos zu arbeitsuchend (Quelle (X)ASU), wird der Spell dieser Person an dieser Stelle gesplittet. Es entstehen dadurch zwei parallele Spells, bei denen anschließend alle relevanten Informationen auf einen übertragen werden und der zweite dann gelöscht wird. Eine inhaltliche Plausibilitätsprüfung oder Konsolidierung der Informationen zwischen den verschiedenen Quellen findet nicht statt. Ein solches, durch Splitting erzeugtes Ende (oder Beginn) bedeutet dementsprechend nicht zwangsläufig, dass eine zusammenhängende Episode hinsichtlich jeder der Quellen tatsächlich endet (oder beginnt). Für die Identifikation von neu beginnenden (oder endenden) Leistungsbezugs-, Arbeitslosigkeits-, Maßnahmeteilnahme- oder Beschäftigungsepisoden muss jeweils geprüft werden, ob der jeweilige Zustand auch davor (danach) besteht.
Für welche Quellen der jeweilige Spell Informationen enthält, kann aus den „quelle-*“-Variablen abgelesen werden.
Abbildung 3: Episodensplitting
Bereinigung von Inkonsistenzen
Verschiedene – notwendige – Eingriffe in die den Zeitraum einer jeden Episode bestimmenden Datumsangaben können in manchen Konstellationen dazu führen, dass bestimmte Variablen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft von leichten Inkonsistenzen betroffen sind. Dies betrifft insbesondere den Bedarfsgemeinschaftstyp sowie die Zuordnung von Neugeborenen.
In beiden Fällen werden die Inkonsistenzen im Zuge einer Bereinigung behoben. Dabei wird für den 1. Tag einer jeden Episode (einer Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft) eine neue Bedarfsgemeinschaftstyp-Variable gebildet, die in den wenigen Fällen einer Abweichung der Originalvariable zum Einsatz kommt. Zuvor werden – getreu dem 1. Tag als Stichtag – bereits Episoden von Neugeborenen entfernt, falls ihr Geburtsdatum nach dem 1. Tag oder durch die Datenaufbereitung bzw. Anonymisierung gar erst nach dem Ende einer Episode liegt.
Fehlende Werte
In den Daten gilt die folgende Codierung von fehlenden Werten:
Tabelle 4: Fehlende Werte
Bezeichnung Wert Beschreibung Keine (valide) Angabe .z Nicht systematisch fehlender Wert. Das Merkmal ist prinzipiell für die Quelle gefüllt, jedoch ist für den betrachteten Satz ein Wert nicht vorhanden bzw. nicht sinnvoll zu interpretieren. Fehlt systematisch .n Ein Merkmal ist grundsätzlich für eine Quelle oder für einen gewissen Zeitraum nicht gefüllt. Wert unplausibel (nur LST-S) .p Die Plausibilität der übermittelten Leistungsdaten aus der LST-S wird als Ergebnis einer Prüfung der BA-Statistik in Abstimmung mit den liefernden Grundsicherungsträgern infrage gestellt und somit für die SIG auf den Missing-Wert .p gesetzt.
[8] Im Zuge der Datenaufbereitung und Anonymisierung gehen einige wenige Fälle verloren, sodass die SIG streng genommen geringfügig weniger als 4 % aller potentiellen Fälle enthält.
- In der LHG kann es auf Personenebene zu Doppelmeldungen kommen (siehe Kapitel 4.2), die wie folgt bereinigt werden:
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4. Datenqualität und Probleme
Einführung des SGB II und spätere Trägerwechsel
Mit der Einführung des SGB II zum 1.1.2005 wurden auch die Zuständigkeiten für die Betreuung von Arbeitsuchenden neugestaltet, sodass die Aufgabenwahrnehmung im SGB II von unterschiedlichen Trägertypen übernommen werden kann:
- In der Regel übernahmen die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aus BA und Kreis die Aufgaben im Bereich des SGB II. Diese wurde 2011 von den gemeinsamen Einrichtungen (gE) – auch „Jobcenter“ genannt - abgelöst.
- Zudem war es bis Ende 2011 möglich, dass BA und Kreis die ihnen übertragenen Aufgaben in eigener (getrennter) Zuständigkeit – in sogenannten getrennten Trägerschaften (gT) oder auch getrennten Aufgabenwahrnehmungen (gAw) erbrachten.
- Seit 2005 besteht zudem die Möglichkeit, dass zugelassene kommunale Träger (zkT; auch: optierende Kommunen) die Aufgaben übernehmen. Zunächst erhielten 69 Landkreise oder kreisfreie Städte die alleinige Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis 31.12.2010. Mit der Verfassungsänderung wurde die Optionsmöglichkeit ab 2012 auf 110 Träger ausgedehnt.
Während die ARGEn/gE das Leistungs- und Fallmanagement über die BA-Verfahren pflegen und die erfassten Daten an die Statistik der BA übermitteln, verwenden die kommunalen Grundsicherungsträger jeweils eigene Softwaresysteme. Die Übermittlung an die Statistik der BA erfolgt über XSozial. Für getrennte Träger lag eine Aufteilung der Zuständigkeiten vor. Der jeweilige Trägerteil war nur für die Erfassung und Lieferung der Daten verantwortlich, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Daher gab es reduzierte Datenanforderungen für die kommunale Seite der getrennten Träger. Die Übermittlung über den Standard XSozial erfolgt einmal monatlich zu einem festgelegten Zeitfenster. In der Woche darauf besteht an einem zweiten Meldetag die Möglichkeit, missglückte Lieferungen zu wiederholen. Im Lauf der Jahre wurden zahlreiche Qualitätssicherungsinstrumente entwickelt. Dennoch erhöhen Versionswechsel des Standards oder der vor Ort genutzten Software regelmäßig das Risiko für Datenqualitätsprobleme.
Im Rahmen der Neuorganisation von SGB-II-Trägern jeweils zum 01. Januar der Jahre 2011 bis 2014 gingen diverse ARGEn/gE und getrennte Träger in kommunale Trägerschaft über bzw. wurden von zkT zu gE umgewandelt. Diese Trägerwechsel und die damit einhergehende – zum Teil auch ohne Trägerwechsel – erfolgte Umstellung der vor Ort verwendeten Software führen teilweise auch zu Brüchen in den Daten der SGB-II-Quellen. Detaillierte Informationen zu den daraus resultierenden Qualitätsproblemen in den Daten finden sich in den einzelnen Abschnitten zu den Datenquellen.
Leistungshistorik Grundsicherung (LHG)
- Längsschnittuntersuchungen für Personen sind mit Unsicherheiten behaftet, da es zu monatlichen Untererfassungen des Leistungsbezugs auf Grund von Datenlieferproblemen oder –ausfällen auf Trägerebene kommen kann. Das heißt, dass bei Personen, die in solchen Gebieten wohnen oder dorthin umziehen, ein nicht zu beobachtender Leistungsbezug auf Lieferprobleme zurückzuführen ist oder tatsächlich kein Bezug vorlag.
- Es kommt bei zugelassenen kommunalen Trägern immer wieder zu meist einmonatiger trägerspezifischer Untererfassung.
- Die Lückenvariable kann identifizieren, ob vor oder nach einem Spell eine solche Lücke vorgelegen haben kann.
- Im Zusammenhang mit Trägerartwechseln kommt es zu Unter-/Übererfassungen:
- Im Rahmen der Trägergebietsreform vom 1. Januar 2011 kommt es zu Untererfassungen im Gebiet der Arbeitsagenturen Dessau-Roßlau, Halberstadt, Halle und Sangerhausen.
- Doppelmeldungen aufgrund der Gebietsreformen 2009/2011 und der Trägerformwechsel zum 1. Januar 2012 und zum 1. Januar 2013 werden in der IEB bereits soweit möglich bereinigt. Dennoch können Doppelmeldungen auftreten.
- Bei folgenden Jobcentern bestehen Unschärfen bei der regionalen Zuordnung von Leistungsfällen:
- zwischen Emden und Norden zwischen September und Dezember 2009
- zwischen Döbeln und Mittelsachsen von Oktober bis Dezember 2012
- zwischen Tirschenreuth und Wunsiedel von November 2012 bis März 2013
- Manche Personen, für die eine LHG-Beobachtung vorliegt, sind vom Leistungsbezug nach SGB II ganz oder teilweise ausgeschlossen, da sie z. B. eine geförderte Ausbildung machen, Altersrente beziehen, in einer stationären Einrichtung untergebracht sind oder Versicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit bekommen. Dies betrifft pro Jahr ca. 3 bis 5 Prozent der Fälle. In XSozial kommt es zu trägerspezifischen Untererfassungen dieser Personengruppe.
- In der offiziellen Leistungsstatistik der BA werden Meldelücken durch ein statistisches Schätzverfahren auf aggregierter regionaler Ebene ergänzt. In der LHG werden keine ergänzenden Datensätze bereitgestellt. Ein Vergleich der SIG mit der Leistungsstatistik ist daher z.T. nur eingeschränkt möglich.
- Eine Besonderheit der Grundsicherungsdaten besteht darin, dass es sich zwar um Individualdaten handelt, Art und Höhe des Leistungsbezugs jedoch nicht immer individuell bestimmt sind. Vielmehr sieht das Gesetz vor, dass Personen in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) gewillt sind „Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen" (§ 7, Abs. 3 SGB II). Dies bedeutet, dass Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft Auswirkungen auf die Leistungsberechtigung aller Personen des jeweiligen Grundsicherungsfalls haben können.
- Einer fachlichen Bedarfsgemeinschaft können mehrere BG-Nummern zugeordnet sein, was im Rahmen der Datenaufbereitung (siehe Kapitel 3.2.2) bereinigt wurde. Ursachen können sein:
- Ein Umzug in ein Gebiet eines anderen Grundsicherungsträgers. Da die Träger rechtlich unabhängig voneinander sind, werden die Fälle zwar teilweise in dem gemeinsamen IT-Verfahren A2LL verwaltet, fachlich sind sie jedoch getrennt zu halten. Daher ist die Trägernummer Bestandteil der BG-Nummer (die ersten fünf Stellen).
- Ein Trägernummernwechsel wegen einer Neuorganisation des Trägers bzw. der zugeordneten Arbeitsagentur erzeugt ohne Umzug neue Kunden- und Bedarfsgemeinschafts-IDs.
- Technischer Grund im IT-Verfahren, z. B. bei einer Datenmigration mit Vergabe einer neuen Nummer oder Korrektur einer Falschmeldung. Auch der Wechsel von A2LL zu ALLEGRO führt zum Wechsel der BG-Nummer.
- Zu- oder Abgänge von BGs im Zeitverlauf oder BG-Wechsel von Personen sind nicht zuverlässig identifizierbar. Die Betrachtung oder Stichprobenziehung von Bedarfsgemeinschaften zu einem Zeitpunkt ist mit der BG-ID weitgehend unproblematisch.
- Wenn Kinder nur temporär im Haushalt leben, z.B. weil sie regelmäßig abwechselnd bei jeweils einem der getrennt lebenden Elternteile wohnen, können sie Mitglieder einer solchen BG sein und daher theoretisch zwei BGs gleichzeitig angehören.
IEB
Lücken in den Erwerbsbiografien
Die IEB beinhalten Informationen zu unterschiedlichen Erwerbszuständen. Allerdings ist in den administrativen Daten nicht jede Art von Erwerbstätigkeit erfasst. Zudem gibt es keine umfassenden Informationen zu anderen biografischen Zuständen (z.B. bzgl. Bildungs- oder Erziehungszeiten). Dies führt dazu, dass es Zeiträume gibt, für die für eine Person kein Satz in den IEB enthalten ist (individuelle Lücken). Für Auswertungszwecke kann es jedoch durchaus interessant sein, Informationen zu diesen Lücken in den IEB zu haben (z.B. für Kontrollgruppenbildung, Lebensverlaufsanalysen etc.). Für einige dieser Lücken kann das Merkmal „Abgabegrund/Beendigungsgrund/SGB-II-Einstellungsgrund/Abmeldegrund“ des direkten Vorgängersatzes (sofern ein entsprechender Satz vorhanden ist) Hinweise auf die Art der Lücke liefern (z. B. wenn dort Informationen enthalten sind, dass die Beendigung einer Arbeitslosigkeitsepisode wegen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erfolgt ist).
Arbeitsuchendenhistoriken (ASU/XASU)
ASU
- Mit der Einführung des SGB II zum 1.1.2005 werden arbeitsuchende Personen nicht mehr vollständig mit BA-Verfahren erfasst. Die Quelle ASU berücksichtigt ab diesem Zeitpunkt nur noch Personen, die von der BA im Rechtskreis SGB III (Arbeitsförderung), oder von ARGEn, gE bzw. gT im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung) betreut werden.
- Für die Vermittlungskräfte ist es nicht möglich, die Zuordnung zum Rechtskreis immer unmittelbar zu erfassen, da vielfach erst zeitverzögert feststeht, welcher Träger aufgrund einer möglichen SGB-II-Leistungsberechtigung vorrangig zuständig ist.
- Für manche Personen, für die ab 2005 eine Optionskommune zuständig war, wurden von der BA parallel "künstliche" ASU-Sätze angelegt. Diese sind über das Merkmal „estatvor“ (Wechsel zu einem zugelassenen kommunalen Träger) zu identifizieren.
- Das bis Juni 2006 genutzte Verfahren coArb unterstützte ausschließlich die Vermittlung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden. Lückenhaft erfasst wurden auch Daten zu Personen, die sich lediglich beraten lassen wollten. Die Daten der Berufsberatung wurden in einem separaten System gehalten. Mit VerBIS erweiterten sich die Ausprägungen des Arbeitsuche-Status um „Ratsuchende“ und Personen „ohne Status“. Zu Letzteren gehören ALG-II-Leistungsberechtigte, die eingeschränkt der Arbeitsvermittlung verfügbar sind. Ihre Erfassung in VerBIS gilt erst seit Januar 2008 als weitgehend vollständig.
- Ein Wechsel der Grundsicherungsträger oder des Wohnorts führen nicht zu einem neuen ASU-Satz, die Merkmalsausprägung jeweils zu Beginn einer Episode wird fortgeführt. Mit zunehmender Dauer des Spells wird also das Risiko größer, dass Träger oder Wohnort nicht mehr zutreffend sind.
- Seit Frühjahr 2011 werden die Arbeitsuchendendaten aus BA-Verfahren und XSozial in der integrierten Arbeitslosenstatistik konsolidiert verarbeitet. Hier kann es zu größeren Abweichungen mit der BA-Statistik kommen. Am aktuellen Rand sind die Bestandsdaten jedoch identisch.
XASU
- Da in die XASU auch LHG-Episoden als Grundlage für die Meldungen zu Nichtarbeitsuchenden nach § 10 SGB II einfließen, sind einzelne Monate von Lieferausfällen betroffen. Daneben bestehen Untererfassungen aufgrund von technisch induzierten fälschlichen Stornierungen, die mit den angewendeten Entstornierungsverfahren nicht vollständig rekonstruiert werden können.
- Punktuell kann es auch zu Übererfassungen kommen. Hierfür kann eine Vielzahl technischer Probleme verantwortlich sein, u.a. systematisch nicht erfolgte Abmeldungen, falsche Entstornierungen und parallele Arbeitsuchendmeldungen in mehreren Kreisen.
- Verschiedene Merkmale weisen für die XASU zum Teil nur einen sehr geringen Füllgrad auf. Hiervon betroffen sind unter anderem die Merkmale Schulabschluss, Abgabegrund sowie Erwerbsstatus vor Arbeitsuche. Die Füllgrade dieser Merkmale verbessern sich zwar im Zeitablauf, bleiben aber dennoch zum Teil trägerspezifisch unbefriedigend. Das Merkmal Beruf ist nahezu für den gesamten zur Verfügung stehenden Zeitraum in der XASU nicht gefüllt.
- Bei etlichen Trägern (Kreisen) erscheint der Anteil der gemeldeten Arbeitsuchenden an den gemeldeten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den IEB durchgängig oder zeitweise unplausibel hoch. Gründe dafür könnten eine möglicherweise fehlerhafte Bestimmung des Status „Nichtarbeitslos, arbeitsuchend“ oder eine technisch fehlerhafte Übermittlung mit hohem Anteil an Nachmeldungen bei diesen Trägern sein.
- Die träger- und zeitraumabhängige Plausibilität der XASU-Angaben sollte jeweils unter Berücksichtigung der Untersuchungsfrage vor der Verwendung geprüft werden.
- Durch Unterschiede in Konsolidierungsregeln, Zeitbezügen und regionalen Zuordnungen kommt es zu Abweichungen von den veröffentlichten BA-Statistiken.
Maßnahmeteilnahmehistoriken (MTH/XMTH)
MTH
Die MTH enthält nur Meldungen, die in BA-Verfahren gebucht sind. Deren Nutzung nimmt in Arbeitsgemeinschaften / Getrennten Trägerschaften / getrennten Aufgabenwahrnehmungen zwischen 2005 und 2007 kontinuierlich zu. Ab März 2007 sind die Meldungen für diese Träger komplett. Meldungen, die zugelassenen kommunalen Träger über XSozial übermitteln, finden sich in der XMTH.
Durch die Neuorganisation von SGB-II-Trägern 2011-2014 (siehe Abschnitt 4.1) kann es zur Aufspaltung der Dokumentation von Maßnahmeteilnahmen in der MTH und XMTH kommen, wenn es zu einer Umstellung des Meldeverfahrens kommt[9]. Dies kann sich in einem Split des Maßnahmespells, aber auch in Doppelungen niederschlagen (siehe Abschnitt 2.4).
Bei Meldungen zum Überbrückungsgeld wird zum Teil die maximal zulässige Dauer von einem halben Jahr überschritten. Dies kann in den meisten Fällen durch eine Voreinstellung der Eingabemaske im Erfassungssystem erklärt werden.
Die MTH wird um Bewerbermerkmale (z. B. Ausbildung) aus anderen BA-Verfahren ergänzt. Für diese Merkmale erfolgte im Jahr 2006 die Umstellung des operativen Verfahrens von coArb auf VerBIS. Es gelten hier die gleichen Qualitätseinschränkungen wie für die ASU.
XMTH
- Ca. 13 % aller Grundsicherungsträger melden von 2005 bis Anfang 2017 fast keine kommunalen Eingliederungsleistungen (vormals Flankierende Leistungen), die u.a. in der zusammengefassten Kategorie „sonstige Förderung“ enthalten sind. Viele weitere Jobcenter melden nur zeitweise und / oder nur ausgewählte Arten. Das führt zu einer Untererfassung der „sonstigen Förderung“.
- Übererfassung von Teilnahmen: Die Gesamtbestände wirken ab Ende 2008 stabil. Bei der Mehrzahl der Träger sind aber auch danach zeitweise auffällige Lieferprofile zu registrieren, die Zweifel an der Qualität wecken. Erst die Einführung der XSozial-Förder-ID im Jahr 2009 und die mittlerweile mehrjährige Erfahrung aller Beteiligten stabilisieren das Meldegeschehen und die daran anschließende Datenverarbeitung. Auch die ab 2012 neu hinzukommenden zkT melden weit überwiegend unauffällig, so dass Umfang und Dauer mutmaßlicher Übererfassung merklich zurückgehen.
- Durch die Neuorganisation von SGB-II-Trägern 2011-2014 (siehe Abschnitt 4.1) kann es zur Aufspaltung der Dokumentation von Maßnahmeteilnahmen in der MTH und XMTH kommen, wenn es zu einer Umstellung des Meldeverfahrens kommt. Dies kann sich in einem Split des Maßnahmespells, aber auch in Dopplungen niederschlagen (siehe Abschnitt 2.4).
- Die über monatliche Stichtagsauszählungen in der XMTH erhaltenen Zahlen bzw. Personen unterscheiden sich durch die umfangreichen Konsolidierungsarbeiten in mehrfacher Hinsicht von den veröffentlichten BA-Statistiken.
Beschäftigtenhistorik (BeH)
- Die Übermittlung von Informationen zur Ausbildung, ausgeübten Tätigkeit und Stellung im Beruf erfolgt durch Meldungen der Arbeitgeber nach DEÜV (siehe Abschnitt 2.5) über einen sogenannten Tätigkeitsschlüssel. Für Zeiträume mit einem Enddatum nach dem 30.11.2011 erfolgte der Wechsel zum neuen Tätigkeitsschlüssel 2010 (siehe Bertat et al., 2013, für mehr Details). Dieser Wechsel wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger beschlossen, da der Tätigkeitsschlüssel 2003 eine Reihe von Sachverhalten nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr realitätsnah erfassen konnte. Da die Meldungen der Arbeitgeber nach DEÜV in die BeH einfließen, hat die Umstellung des Tätigkeitsschlüssels ausschließlich Auswirkungen für Beobachtungen aus dieser Quelle. Die Messung folgender bisher enthaltener Angaben ist von dieser Umstellung betroffen: Arbeitszeit, Beruf, Stellung im Beruf sowie schulisches und berufliches Qualifikationsniveau. Darüber hinaus gibt es seit der Umstellung auch Angaben zur Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie dazu, ob eine Person als Verleihpersonal in einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt ist. Die wichtigste Auswirkung ist der Umstieg auf eine neue Berufsklassifikation. Statt der bisherigen Klassifikation der Berufe 1988 (KldB 1988) wird mit dem neuen Tätigkeitsschlüssel die differenziertere KldB 2010 gemeldet.[10]
- Die Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels hat zu einer Reihe von Problemen geführt. So kam es während des Übergangszeitraums, der Arbeitgebern im Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingeräumt wurde, zu einer temporären Zunahme fehlender Angaben. Analysen der Statistik der BA (Bertat et al., 2013, S. 10) zeigen, dass die neuen bzw. umgestellten Merkmale „ausgeübte Tätigkeit“, „Arbeitszeit“ und „Ausbildungsabschluss“ nach der Umstellung zu etwa 20 bis 30 Prozent keine Angaben enthielten. Eine deutliche Verbesserung stellt sich im ersten Halbjahr 2013 ein. Um die Qualität der Arbeitszeitangabe im Übergangszeitrum zu verbessern, haben Ludsteck/Thomsen (2016) ein Imputationsverfahren entwickelt, das die fehlenden durch imputierte Werte ersetzt. Die imputierten Daten werden ab der SIG 0720 verwendet. Für die Lücken in den anderen Merkmalen werden keine Imputationen vorgenommen.
- Innerhalb des Meldeverfahrens ist eine gewisse Zeitverzögerung nicht vermeidbar. Zwar müssen Änderungen von Beschäftigungsverhältnissen sofort gemeldet und bestehende Beschäftigungsverhältnisse jährlich bis zum April (bis Jahresmeldung 2012) bzw. Mitte Februar (ab Jahresmeldung 2013) des folgenden Jahres bestätigt werden. Faktisch treffen Meldungen jedoch zum Teil um Jahre verspätet ein. Die Historikdatei des IAB wird aber nicht kontinuierlich fortgeschrieben, sondern in bestimmten Abständen aktualisiert. Dies geschieht unter Verwendung von Dateien mit den Beschäftigten-Meldungen jeweils eines Jahres, die 36, 18, 12 oder 6 Monate nach Ablauf des Berichtsjahres eingetroffen sind (frühestens im Juli 2015 z.B. kann die 18-Monats-Datei für das Jahr 2013 erstellt werden). Mehr als 3 Jahre verspätete Meldungen werden im IAB nicht berücksichtigt, so dass eine 36-Monats-Datei per definitionem einen Füllgrad von 100% aufweist.
- In der zugrundeliegenden Version der IEB ist 2014 das letzte Jahr mit einem Füllgrad der BeH-Meldungen von 100%[11]. Für die Jahre 2015 und 2016 wurden 18-Monats-Dateien verwendet, für 2017 eine 6-Monats-Datei. Es ist daher davon auszugehen, dass Beschäftigungsmeldungen für die Jahre 2015 bis 2016 leicht und für 2017 etwas stärker untererfasst sind. Die Auswertbarkeit der Daten auf Personenebene sollte dadurch aber nicht eingeschränkt sein. Allerdings häufen sich die fehlenden Meldungen in wenigen Betrieben. Dies bedeutet, dass in Einzelfällen die Betriebsangaben, z.B. die Betriebsgröße, grob falsch sind und sich in Folgeversionen stark verändern werden.
Leistungsstatistik nach dem SGB II (LST-S)
Auswertungen auf Träger- oder Kreisebene sind aufgrund von temporären Lieferausfällen teilweise eingeschränkt. Hierzu sind zum einen die beiden Kennzeichen "Vorhergehende Meldungslücke" und "Nachfolgende Meldungslücke" zu berücksichtigen, die eine generelle Untererfassung anzeigen. Daneben beobachtet die Statistik der BA die Aggregatwerte eines meldenden Trägers. Erweisen sich diese themenspezifisch als unplausibel, sind alle Datensätze des Trägers entsprechend gekennzeichnet. In der SIG werden diese Zeiträume auf den Missingwert .p gesetzt und bieten dafür die Voraussetzung für projektspezifische Imputationen.
Die Aussagekraft für regionale und zeitliche Vergleiche der Kosten der Unterkunft ist ab Mitte 2016 deutlich eingeschränkt, da Leistungen für die Unterbringung von Geflüchteten in Sammelunterkünften teilweise für einen ggf. länger zurückreichenden Zeitraum in einer Summe eingefordert werden und vom meldenden Träger nicht immer auf die entsprechenden Anspruchsmonate verteilt, sondern nur einem Monat zugeordnet werden. Das wirkt sich dann auch auf die Summen von Zahlungsansprüchen und Gesamtregelleistungen aus (Bundesagentur für Arbeit, 2017).
Zudem stimmen die Zeiträume aus LHG und LST-S nicht immer vollständig überein. So kann es vorkommen, dass aufgrund von notwendigen Eingriffen in die Daten, bspw. zu Zwecken der Anonymisierung, eine LHG-Episode bereits vor dem dazugehörigen LST-S-Spell auftritt oder erst später endet. Zur näherungsweisen Quantifizierung des Phänomens eine einfache Auszählung: Zu knapp 9 Prozent Beobachtungen (auf Monatsebene) mit Informationen aus der LST-S gibt es in der aktuellen SIG-Version keine LHG-Entsprechung, also keinen LHG-Spell, der mindestens einen Tag des jeweiligen Monats einschließt. Umgekehrt existieren für 3 Prozent der Beobachtungen mit LHG-Informationen (auf Monatsebene) keine LST-S-Entsprechung für den jeweiligen Monat.
Beträge von exakt 0,00 Euro können nicht nur dann vermerkt sein, wenn tatsächlich kein Bedarf vorliegt, sondern auch aus anderen Gründen. Dies ist der Fall, wenn die Art des Bedarfs zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht oder nicht mehr gültig ist oder (technische) Restriktionen bzw. mangelnde Datenqualität einer Eintragung im Wege stehen. Fälle mit einem Gesamtbedarf von 0 Euro wurden aus der LST-S-Zuspieldatei zur SIG ausgeschlossen.
Die Gültigkeit von Merkmalen wird zunächst von der gesetzlichen Gültigkeit bestimmt, die Sachverhalte sind rechtlich nur innerhalb bestimmter Zeitgrenzen möglich. Die Daten sind jedoch nicht anhand der gesetzlichen Gültigkeit konsolidiert. Beispielsweise werden auch nach 2010 in Einzelfällen ALG-II-Zuschläge gemeldet. Die Finanzdaten der LST-S können zudem unabhängig von der trägerspezifischen Plausibilität im Einzelfall unterschiedliche Güte haben. Vor allem nach Einführung neuer Leistungsarten ist damit zu rechnen, dass sich die Qualität erst im Lauf der Zeit stabilisiert. Die Merkmale sind in dieser Hinsicht nicht konsolidiert, sondern entsprechen dem Meldefluss. Deren Qualität beeinflusst damit mehr oder weniger die Qualität der in der SIG veröffentlichten Summenwerte.
Die Betragsmerkmale zu "Bildung und Teilhabe" (BuT) haben besondere Qualitätseinschränkungen und sind daher lediglich als Bedarfskennzeichen in der SIG enthalten. Sie werden erst seit Mitte 2015 rückwirkend ab 2013 veröffentlicht. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der meldenden Träger kontinuierlich, aber bei der Erstveröffentlichung gab es immer noch einzelne Träger, die keinerlei BuT-Fälle melden. Für einen regionalen Vergleich sind die Angaben nicht geeignet, da dazu flächendeckend weitere Informationen zu regionalen Angeboten vorliegen müssten (z.B. Fahrkostenzuschüsse durch Bundesländer, kommunale Beteiligung an der Mittagsverpflegung usw.) (weitere Details zu der generellen Qualität siehe Bundesagentur für Arbeit (2015)).
Auszubildende, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) förderfähig ist, waren eigentlich bis einschließlich Berichtsmonat August 2016 vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen. Sie können aber dennoch unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II beanspruchen, wenn deren Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann. Auszubildende können danach Mehrbedarfe, Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft, Darlehen für Regelbedarf und Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Leistungen für Mietschulden erhalten. Alle Leistungen, die Auszubildenden gewährt werden, gelten nicht als Arbeitslosengeld II. In der statistischen Abbildung wird nicht nach den einzelnen Leistungsarten unterschieden, sondern ein Gesamtwert für Leistungen für Auszubildende dargestellt.
Für vom Leistungsanspruch voll ausgeschlossene Personen sind keine Finanzdaten enthalten. Bei einer Berechnung von Durchschnittsbeträgen pro Bedarfsgemeinschaftsmitglied ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Die Werte der Zahlungsansprüche werden je nach Quellverfahren unterschiedlich ermittelt: während aus ALLEGRO konsolidierte Meldungen von bedarfsspezifischen Zahlungsansprüchen übermittelt werden, wird der Wert bei XSozial-Daten bei der Statistik-Aufbereitung aus Bedarfs-, Einkommens- und Sanktionsmeldungen berechnet. Bei A2LL-Daten handelt es sich um Berechnungen direkt aus dem Meldefluss der Zahlungsanweisungen. Daher sind dort negative Werte möglich.
In der LST-S sind keine imputierten Datensätze bei Lieferausfall verfügbar, sondern ausschließlich die Originalmeldungen. Daher unterscheiden sich auf die Grundgesamtheit hochgerechnete Aggregatdaten von den veröffentlichten Daten der Statistik der BA in Monaten mit Lieferausfällen.
[9] Weitere Informationen zur Gebietsstruktur der SGB-II-Träger und relevanten Änderungen finden sich unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikationen/Regionale-Gliederungen/Gebietsstruktur-Traeger-Grundsicherung-Nav.html
[10] Siehe Paulus/Matthes, 2013, für Details zur Klassifikation der Berufe 2010.
[11] Durch ein Redesign der Datengrundlage der BeH stand zum Zeitpunkt der Erstellung der BeH ausnahmsweise nur das 30- statt des 36-Monatsmaterials zur Verfügung. Analysen mit früheren Datenversionen haben jedoch gezeigt, dass i.d.R. bereits die 18-Monats-Datei einen Füllgrad von rund 99% aufweist. Demnach kommt es in den weiteren 18 Monaten nur noch zu extrem wenigen Nach- oder Korrekturmeldungen. -
5. Literatur
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Bundesagentur für Arbeit – Statistik (2015): Statistik zu Bildung und Teilhabe nach dem SGB II. Methodenbericht. Nürnberg, September 2015. URL: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Bildung-und-Teilhabe.pdf (letzter Zugriff: 22.11.2019).
Bundesagentur für Arbeit – Statistik (2017): Aktuelle Hinweise zur Interpretation der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherungsstatistik. Kurzinfo. Juni 2017 (erweiterte Fassung).
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