Inhalt

  • 1. Einleitung und Kurzbeschreibung

    1 Einleitung und Kurzbeschreibung

    1.1 Einleitung

    Das Betriebs-Historik-Panel 1975-2019 (BHP 7519) ist eine 50 %-Stichprobe aller Betriebe des ge-samtdeutschen Raumes, die zum 30. Juni eines Jahres mindestens einen sozialversicherungs-pflichtigen oder seit 1999 auch geringfügig Beschäftigten aufweisen. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich von 1975 bis 2019 für Betriebe in Westdeutschland und von 1992 bis 2019 für Betriebe in Ostdeutschland. Aussagekräftige Analysen ostdeutscher Betriebe sind jedoch erst ab dem Jahr 1993 möglich. Quelle des BHP ist die Beschäftigten-Historik (BeH) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Personendaten der BeH werden mit Hilfe der Betriebsnummern auf die Betriebsebene aggregiert. Die Stichprobe des BHP umfasst pro Jahr zwischen 640.000 und 1,5 Millionen Betriebe.

    Über den im Datensatz vorhandenen Identifikator „systemfreie Betriebsnummer" ist es möglich, die einzelnen Jahreswellen zu einem Paneldatensatz zu verknüpfen.

    Der vorliegende Datenreport beschreibt die Variablen der schwach anonymisierten Version des BHP 7519, die Forscherinnen und Forscher im Rahmen eines Gastaufenthalts am FDZ sowie mittels Datenfernverarbeitung nutzen können. Es handelt sich bei den verfügbaren Daten weitgehend um die Originaldaten. Neben der Stichprobenziehung wurden lediglich die originalen Betriebsnummern als direkte Identifikatoren der Betriebe durch systemfreie Betriebsnummern ersetzt. Zum weiteren Schutz der Anonymität der Betriebe werden einige Merkmale als besonders sensibel eingestuft und nur auf gesonderten Antrag weitergegeben (siehe Abschnitt 1.2.1).

    Der Datenreport zum BHP 7519 gliedert sich wie folgt. Neben der Einleitung enthält Abschnitt eins eine Kurzbeschreibung der Daten sowie Informationen zum sogenannten Mengengerüst, zur Datennutzung und zum Datenzugang. Ebenso beinhaltet Abschnitt eins einen kurzen Überblick über die Veränderungen gegenüber der Vorgängerversion BHP 7518, um Nutzerinnen und Nutzern die-ser Version einen schnellen Umstieg zu ermöglichen. Eine Beschreibung der Datenquellen findet sich in Abschnitt zwei. Die Datenaufbereitung sowie die Datenqualität werden in den Abschnitten drei und vier diskutiert. Abschnitt fünf beinhaltet eine ausführliche Variablenbeschreibung. Der Anhang (Abschnitt 8) liefert detailliertere Beschreibungen zur Datenaufbereitung und Informationen zu weiterführenden Arbeitshilfen.

    1.2 Datenzugang und -nutzung

    1.2.1 Datenzugang

    Die BHP-Daten in der schwach anonymisierten Version können im Rahmen von Gastaufenthalten am Forschungsdatenzentrum der BA im IAB (FDZ) und anschließender Datenfernverarbeitung aus-gewertet werden. Ebenso ist es möglich die Daten ausschließlich über Datenfernverarbeitung zu analysieren. Erstnutzerinnen und -nutzern der BHP-Daten, welche noch nicht mit der allgemeinen Datenstruktur vertraut sind, wird jedoch der Zugang im Gastaufenthalt empfohlen.

    Für die Datennutzung ist in beiden Fällen ein Antrag beim FDZ einzureichen. Details zur Beantra-gung des Datenzugangs können der FDZ-Website (http://fdz.iab.de) entnommen werden.

    Neben dem Kerndatensatz, der die Bestandsinformationen der Jahre 1975 bis 2019 enthält, gibt es die Erweiterungsmodule „Beschäftigtenströme", „Betriebsdynamik" und Insolvenzen. Alle Er-weiterungsmodule bedürfen einer zusätzlichen Beantragung.

    Bestimmte Merkmale, die eine Deanonymisierung von Betrieben erleichtern, werden nur dann im Original weitergegeben, wenn es für das Analyseziel notwendig ist und dies im Antrag auf den Da-tenzugang explizit begründet wird. Diese aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders sensiblen Merkmale im Kerndatensatz sind:

     Arbeitsort Kreis (ao_kreis)

     Wirtschaftszweig - Wirtschaftsunterklasse (w93_5)

     Wirtschaftszweig - Wirtschaftsunterklasse (w03_5)

     Wirtschaftszweig - Wirtschaftsunterklasse (w08_5)

    In vergröberter Form stehen Angaben über den Arbeitsort (Bundesland) sowie den Wirtschafts-zweig (3-Steller) im Kerndatensatz jedoch ohne gesonderten Antrag zur Verfügung.

    1.2.2 Datennutzung

    Das BHP liegt als reine 50 %-Zufallsstichprobe vor. Die BHP-Daten gliedern sich in fünf Module. Der Kerndatensatz beinhaltet neben einfachen Betriebsmerkmalen wie der systemfreien Betriebs-nummer, das Bundesland oder dem Wirtschaftszweig des Betriebes, Angaben über die Beschäftigtenstruktur sowie die Durchschnittslöhne der Vollzeitbeschäftigten. Der Kerndatensatz liegt in Jahresscheiben für die Jahre 1975-2019 vor, welche sich über die systemfreie Betriebsnummer zu einem Paneldatensatz zusammenfügen lassen. Die Dateien des Kerndatensatzes können zudem mit den Variablen für zeitkonsistente Wirtschaftszweigklassifikationen, die in einem gesonderten Datensatz gespeichert sind, angereichert werden. Neben dem Kerndatensatz gibt es drei Erweite-rungsmodule, die sich über die systemfreie Betriebsnummer an den Kerndatensatz zuspielen las-sen. Das Erweiterungsmodul - Beschäftigtenströme beinhaltet Angaben über die jährlichen Zu- und Abgänge von Beschäftigten. Das zweite Erweiterungsmodul - Betriebsdynamik beinhaltet de-taillierte Informationen zur Betriebsgründung bzw. Betriebsschließung. Das dritte Erweiterungsmodul – Insolvenzen beinhaltet Informationen, die es ermöglichen, Betriebe zu identifizieren, die aufgrund von Insolvenzen aus den Daten verschwinden.

    Das folgende Programmierbeispiel zeigt, wie ein Paneldatensatz aus den Wellen des Kerndaten-satzes aufgebaut und mit zusätzlichen Informationen aus den zeitkonsistente Wirtschafts-zweigklassifikationen sowie den Erweiterungsmodulen angereichert werden kann.

    * Programmierbeispiele zum Aufbau eines Paneldatensatzes:

    * Zusammenspielen der Wellen 2003-2019

    * Generierung der Variable jahr, um Wellen zu unterscheiden und Erweiterungsmo-dule zuzuspielen

    * Auswahl der benoetigten Variablen betnr, az_ges und az_f

    clear

    foreach y of numlist 2003/2019 {

    append using $orig/bhp_7519_m06_p50_v2_`y'.dta, keep(betnr az_ges az_f)

    cap gen jahr=.

    replace jahr=`y' if jahr==.

    *generate year of last occurrence in BHP (only to merge bankruptcies)

    bysort betnr (jahr): gen lzt_jahr=jahr[_N]

    }

    * Zuspielen der zeitkonsistenten Wirtschaftszweigklassifikation WZ93

    merge 1:1 betnr jahr using $orig/bhp_7519_m06_p50_wgen_v2.dta, keepu-sing(w93_3_gen)

    keep if _merge == 3

    drop _merge

    * Zuspielen der In- und Outflows

    merge 1:1 betnr jahr using $orig/bhp_7519_m06_p50_inflow_v2.dta, keepu-sing(ein_ges ein_f)

    keep if _merge == 3

    drop _merge

    merge 1:1 betnr jahr using $orig/bhp_7519_m06_p50_outflow_v2.dta, keepus-ing(aus_ges aus_f)

    keep if _merge == 3

    drop _merge

    * Zuspielen der Gruendungen und Schließungen

    merge 1:1 betnr jahr using $orig/bhp_7519_m06_p50_entry_v2.dta, keepus-ing(eintritt)

    keep if _merge == 3

    drop _merge

    merge 1:1 betnr jahr using $orig/bhp_7519_m06_p50_exit_v2.dta, keepusing(aus-tritt)

    keep if _merge == 3

    drop _merge

    * Merging the bankruptcies

    merge m:1 betnr using $orig/bhp_7519_m06_p50_iv_v2.dta

    * keep bankruptcy information for last year only

    foreach v of varlist iv_monitoring-iv_geld_endjahr {

    replace `v'=. if lzt_jahr!=jahr

    }

    keep if _merge == 3

    drop _merge lzt_jahr

    compress

    save $data/bhp_panel_7519.dta, replace

    In den BHP-Daten sind sowohl deutsche als auch englische Labels enthalten. Mit dem Stata-Befehl „label language en" bzw. „label language de" kann auf englisch- bzw. deutschsprachige Labels umgestellt werden.

    Um den Speicherbedarf des BHP möglichst gering zu halten, werden einige Merkmale, die die Nut-zerinnen und Nutzer selbst aus den vorhandenen Informationen berechnen können, nicht explizit in den Daten aufgenommen (siehe Abschnitt 3.10).

    1.3 Änderungen zur Vorgängerversion

    1.3.1 Datenbasis

    Aktualisierung

    Für die Aktualisierung des BHP 7519 wurden die Daten für alle erfassten Jahre neu generiert, d. h. auch die bestehenden Wellen des alten BHP von 1975 bis 2018 wurden nochmals neu erstellt. Die

    Datenquelle des BHP, die BeH, wird regelmäßig in ihrer Gesamtheit aktualisiert, weshalb sich Ab-weichungen in den Wellen 1975-2018 zwischen den BHP-Versionen ergeben können. Eine Beson-derheit stellt in diesem Zusammenhang die Welle 2019 dar, da hier Informationen nach nur 6 Mo-naten Wartefrist, in das BHP eingehen und erfahrungsgemäß nicht von einer Vollständigkeit der Meldungen ausgegangen werden kann (siehe Abschnitt 4.3).

    Gebietsstand

    Die Regionalinformationen werden nun mit dem Gebietsstand vom 31.12.2019 ausgewiesen.

    Insolvenzen

    Das Merkmal monitoring_yr_2, welches Teil des Erweiterungsmoduls Insolvenzen war, wird seit der Version BHP 7519 nicht mehr zur Verfügung gestellt, da infolge einer Änderung in den IT-Systemen der BA massenhaft Beobachtungen ein neues Maximum des Datums für die Sätze der Datenquelle „Monitoring" im Jahr 2020 erhielten, welches keine inhaltliche Bedeutung aufweist. Vgl. zu einem ähnlichen Problem Fackler et al. (2017, S.5).

    Aufbereitungsfehler

    In der Version BHP 7519 v1 wurde ein Fehler in den Variablen, die die Anzahl der Beschäftigten angeben, gefunden. Für die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb wurden Beschäftigungsverhältnisse statt Personen gezählt.

    1.3.2 Datenreport

    Im Rahmen der Überarbeitung des Datenreports wurden Referenzen zu Dateinamen auf die Version BHP 7519 v2 aktualisiert.

    1.4 Steckbrief

    Tabelle 1: Steckbrief

    Kategorien Erläuterungen
    Themen/ Merkmalsgruppen

    Kerndatensatz:

    • Betriebsmerkmale (z.B. systemfreie Betriebsnummer, Wirtschaftszweig, Bundesland)
    • Erwerbsstruktur der Beschäftigten (z.B. Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht, Art der Beschäftigung)
    • Altersstruktur der Beschäftigten
    • Struktur der Beschäftigten nach Schul- und Berufsausbildung (Blossfeld Klassifikation)
    • Durchschnittslöhne der Vollzeitbeschäftigten

    Erweiterungsmodul - Beschäftigtenströme

    • Anzahl Zugänge gesamt
    • Struktur der Zugänge nach Geschlecht, Beschäftigungsart, Berufsklassikation (Blossfeld Klassifikation), Wiedereinstellung, Alter
    • Anzahl Abgänge gesamt
    • Struktur der Abgänge nach Geschlecht, Beschäftigungsart, Berufsklassifikation (Blossfeld Klassifikation), Betriebszugehörigkeit, Alter

    Erweiterungsmodul - Betriebsdynamik

    • Gründungsjahr
    • Art der Gründung
    • Hilfsvariablen zur Klassifizierung der Gründung
    • Schließungsjahr
    • Art der Schließung
    • Hilfsvariablen zur Klassifizierung der Schließung

    Erweiterungsmodul - Insolvenzen (ab 2007)

    • Quellen der Insolvenzinformationen
    • Beginn- und Endejahr der Insolvenzinformationen
    Untersuchungseinheit Betriebe in Deutschland, die zum 30.06 eines Jahres mindestens einen sozialversicherungspflichtigen oder (seit 1999) geringfügigen Beschäftigten aufweisen
    Fallzahlen Jährlich zwischen 640.000 und 1,5 Mio Betriebe
    Zeitraum

    West: 1975 – 2019
    Ost: 1992 – 2019

    Zeitbezug Stichtag 30. Juni
    Regionale Gliederung Bundesländer, Kreise
    Gebietsstand gebietsstandsbereinigt zum 31.12.2019
    Erhebungsdesign 50 % Zufallsstichprobe
    Beteiligte Institutionen Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit
    Frequenz der Datensammlung Laufend
    Dateiformat / -größe

    Stata; Kerndatensatz: je Welle 150-370 MB
    zeitkonsistente Wirtschaftszweigklassifikationen: 690 MB
    Erweiterungsmodul - Beschäftigtenströme: 2x 2,3 GB
    Erweiterungsmodul - Betriebsdynamik: 2x 60 MB
    Erweiterungsmodul – Insolvenzen: 2,4 MB

    Dateiorganisation

    Kerndatensatz: Dateien nach Jahren
    Zeitkonsistente Wirtschaftszweigklassifikation: 1 Datei
    Erweiterungsmodul - Beschäftigtenströme: 2 Dateien (Eintritte, Austritte)
    Erweiterungsmodul - Betriebsdynamik: 2 Dateien (Gründungen, Schließungen)
    Erweiterungsmodul - Insolvenzen: 1 Datei

    Datenzugang Gastaufenthalt oder Datenfernverarbeitung
    Anonymisierungsgrad schwach anonymisiert
    Sensible Merkmale Kreis, Wirtschaftszweigklassifikation WZ93 5-Steller, Wirt-schaftszweigklassifikation WZ03 5-Steller, Wirtschafts-zweigklassifikation WZ08 5-Steller
    Zitierung der Daten und Datendo-kumentation

    Daten:

    „Die Datengrundlage dieses Beitrags bildet das schwach anonymisierte Betriebs-Historik-Panel 1975-2019. Der Datenzugang erfolgte über einen Gastaufenthalt am For-schungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (FDZ) und/oder mittels kontrollierter Datenfernverarbeitung beim FDZ." DOI: 10.5164/IAB.BHP7519.de.en.v2

    Datendokumentation:

    - Andreas Ganzer, Lisa Schmidtlein, Jens Stegmaier, Stefa-nie Wolter (2020): Betriebs-Historik-Panel 1975-2019. FDZ-Datenreport, 16/2020 (de), Nürnberg DOI: 10.5164/IAB.FDZD.2016.de.v2

    - Andreas Ganzer, Lisa Schmidtlein, Jens Stegmaier, Stefa-nie Wolter (2020): Establishment History Panel 1975-2019. FDZ-Datenreport, 16/2020 (en), Nürnberg. DOI: 10.5164/IAB.FDZD.2016.en.v2

    Datensatzversion Betriebs-Historik-Panel 1975-2019 (BHP 7519); DOI: 10.5164/IAB.BHP7519.de.en.v2

     Details zu verschiedenen Zugangswegen, zu den Voraussetzungen der Nutzung sowie zur Antragstellung des Datensatzes kön-nen der FDZ-Internetseite unter https://fdz.iab.de/ entnommen werden.

     1.5 Mengengerüst

    Tabelle 2: Mengengerüst
    50% reine Zufallsstichprobe

    Dateiname Dateigröße Fallzahl Anzahl der Betriebe
    Kerndatensatz      
    bhp_7519_m06_p50_v2_1975 144 MB 643.794 643.794
    ... ... ... ...
    bhp_7519_m06_p50_v2_2019 358 MB 1.502.117 1.502.117
    zeitkonsistente Wirtschaftszweigklassifikationen      
    bhp _7519_m06_p50_wgen _v2 694 MB 48.575.091 5.294.825
    Erweiterungsmodul Beschäftigtenströme      
    bhp_7519_m06_p50_inflow_v2 2,3 GB 28.659.321 5.294.825
    bhp_7519_m06_p50_outflow_v2 2,2 GB 26.862.175 4.954.280
    Erweiterungsmodul Betriebsdynamik      
    bhp_7519_m06_p50_entry_v2 65 MB 3.422.409 3.422.409
    bhp_7519_m06_p50_exit_v2 60 MB 3.152.871 3.152.871
    Erweiterungsmodul Insolvenzen      
    bhp_7519_m06_p50_iv_v2 2,42MB 149.235 149.235

     

  • 2. Datenquellen

    2 Datenquellen

    2.1 Beschäftigten-Historik (BeH)- allgemein

    Die Quelle für Informationen über Beschäftigung ist die Beschäftigten-Historik (BeH) des IAB. Die Grundlage der Daten ist das mit Wirkung vom 1. Januar 1973 eingeführte (und seit dem 1. Januar 1991 auf Ostdeutschland ausgedehnte) integrierte Meldeverfahren zur Kranken-, Renten- und Ar-beitslosenversicherung, das durch das Kürzel DEÜV (früher DEVO/DÜVO) bezeichnet ist (vgl. für weitere Details: Bender et al. 1996, S. 4 ff.; Wermter/Cramer 1988). Es verlangt von den Arbeitgebern Meldungen für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer an die zuständigen Sozialversicherungsträger. Die BeH erfasst alle Arbeiter und Angestellten sowie alle Auszubildenden, soweit sie nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Dies bedeutet, dass Beamte, Selbstständige und ordentliche Studierende (vgl. Cramer 1985) grundsätzlich nicht in der BeH erfasst werden. Seit der Änderung des Meldeverfahrens zum 1. Januar 1999 werden auch geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige erfasst (enthalten erst ab 1. April 1999).

    Jedes Jahr, in dem ein Beschäftigungsverhältnis für eine Person existiert, ist durch mindestens eine Meldung abgebildet. Die Daten werden von den Krankenkassen aufgenommen, von der Bun-desagentur für Arbeit (BA) in einer laufenden Datei gesammelt und anschließend vom IAB in seine Historik-Datei integriert. Der gegenwärtige Beobachtungszeitraum der BeH erstreckt sich vom 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 2019.

    2.2 Betrieb und Betriebsnummer

    Die in den administrativen Daten der BA enthalten Informationen zu Betrieben beruhen auf einer eigenständigen Definition von „Betrieb". Ein Betrieb stellt danach eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit dar, in der Beschäftigte tätig sind. Ein Betrieb kann aus einer oder mehreren Niederlassungen bzw. Arbeitsstätten eines Unternehmens bestehen. Der Begriff Unternehmen fasst alle Betriebs- und Arbeitsstätten desselben Arbeitgebers zusammen. „Arbeitgeber" ist jede natürliche oder juristische Person, die Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ist und für die mindestens ein sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigter tätig ist (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2007).

    Zur Identifikation von Betrieben wird von der BA eine eindeutige Betriebsnummer vergeben1. Die Betriebsnummer wird automatisch maschinell erstellt und besteht aus acht Ziffern. Die ersten sieben Stellen der Betriebsnummer bilden eine Seriennummer; die achte Stelle ist eine Prüfziffer. Für die Erstellung der FDZ-Mikrodaten wird in der Regel nicht auf die Originalbetriebsnummer zurück-gegriffen, sondern stattdessen eine systemfreie Betriebsnummer verwendet, die keinerlei Rück-schlüsse auf die originale zulässt. Es erhalten nur Betriebe, die Meldungen für die Sozialversicherung erstatten müssen, eine Betriebsnummer. Für die Betriebsnummernvergabe gilt folgender Grundsatz: Niederlassungen eines Unternehmens mit gleicher Wirtschaftsklasse in der gleichen Gemeinde erhalten eine gemeinsame Betriebsnummer. Niederlassungen mit einer gemeinsamen Betriebsnummer können in den Daten nicht unterschieden werden. Zudem liegen keine Informationen zur Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Unternehmen vor.

    Bei der Vergabe der Betriebsnummer erfolgt auch die Einordnung des Betriebs nach den Wirt-schaftszweigklassifikationen des Statistischen Bundesamtes. Die wirtschaftsfachliche Zuordnung richtet sich nach dem Zweck des Beschäftigungsbetriebs und der wirtschaftlichen Tätigkeit des überwiegenden Teils, d.h. es gibt pro Betrieb immer nur eine eindeutige Zuordnung zu einem Wirt-schaftszweig. Die Zuordnung erfolgt anhand der Angaben des Arbeitgebers. Änderungen des Wirt-schaftszweigs sind möglich und werden meist von den Betrieben selbst an die BA gemeldet.

    Eine einmal zugeteilte Betriebsnummer bleibt grundsätzlich unverändert. Dies gilt auch, wenn der Betrieb in eine andere Gemeinde verlagert wird. Gelegentlich kann für einen bestehenden Betrieb im Laufe der Zeit auch eine neue Betriebsnummer vergeben werden, wenn …

    •  der Inhaber wechselt (jedoch nicht fü Üergaben an Familienangehöige),
    •  das Unternehmen aufgespalten wird oder
    •  das Unternehmen mit einem anderen fusioniert.

    Wird dagegen ein Unternehmen von einem anderen übernommen, wird keine neue Betriebsnummer vergeben.

    Darüber hinaus kann auch eine neue Betriebsnummer auf Antrag vergeben werden, wenn …

    •  eine Änderung der Rechts- oder Gesellschaftsform vorgenommen wurde,
    •  bei Üergaben des Betriebs an einen Familienangehöigen,
    •  im Zuge eines Insolvenzverfahrens oder
    •      bei Wiedereröffnung eines „ruhend" gestellten Betriebs2.

    Ändert sich die Wirtschaftsklasse einer Niederlassung, wird geprüft, ob eine neue Betriebsnummer zu vergeben ist. Dies muss allerdings nicht zwangsläufig der Fall sein.

    In der Praxis kann aber von den Grundsätzen der Betriebsnummernvergabe und –wechsel abge-wichen werden, vorausgesetzt der Arbeitgeber und/oder die Krankenkasse stimmen dem zu.

    Über die Betriebsnummer können der Standort, der Wirtschaftszweig und die gemeldeten sozial-versicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten dem jeweiligen Betrieb zugeordnet werden.

    Entscheidend bei der Nutzung der Betriebsnummer und -daten ist jedoch, dass keinerlei Informationen zu Veränderungen der Struktur (Aufspaltungen, Fusionen, Umstrukturierungen etc.) der Niederlassungen, Betriebe und Unternehmen vorliegen. Somit wird in der Regel das erste und letzte Auftreten einer Betriebsnummer als Betriebsgründung bzw. -schließung angesehen. Unter Verwendung von Beschäftigtenströmen zwischen Betriebsnummern können jedoch echte Gründungen und Schließungen von Betriebsnummernwechseln, Übernahmen oder Ausgründungen unterschieden werden (vgl. Hethey und Schmieder 2010 und 2013). Die entsprechenden Merkmale für diese Klassifizierung finden sich im Erweiterungsdatensatz Betriebsdynamik (vgl. Abschnitt 3.5 und Abschnitt 5.3).

    _________________________________________________________________________

    1 Seit 1.10.2007 erfolgt die Vergaben über den zentralen Betriebsnummern-Service der BA, davor waren die Arbeitsagenturen vor Ort zuständig.

    2 Ein „ruhend" gestellter Betrieb bedeutet, dass entweder keine Beschäftigten, die der Meldepflicht für die Sozialversicherung unterliegen, tätig sind, oder dass der Betrieb geschlossen wurde. Eine Wiederbelebung kann daher entweder durch die Einstel-lung neuer Beschäftigter oder durch eine Neugründung durch den ehemaligen Inhaber erfolgen.

  • 3. Datenaufbereitung

    3 Datenaufbereitung

    3.1 Bereinigungen und Aufbereitungen zugrundeliegender Personendaten

    Zur Erstellung des BHP werden die Beschäftigtenmeldungen der BeH (vgl. Abschnitt 2.1) mittels der Betriebsnummer (vgl. Abschnitt 2.2) auf Betriebsebene aggregiert. Vor dieser Aggregation werden zahlreiche Aufbereitungen an den Personendaten vorgenommen, die im Folgenden ausführlich beschrieben werden.

    3.1.1 Auswahl der Meldungen in der BeH

    Als Basis für das BHP werden die Personendaten aus der BeH verwendet, jedoch werden nicht alle Meldungen dafür einbezogen:

    •  Es werden nur Meldungen mit Angaben zu folgenden Personengruppen berücksichtigt: 101,102, 103, 105, 106, 109, 112, 113, 114, 118, 119, 120, 121, 122, 140, 141, 142, 143, 144, 149, 201, 203, 205, 209, 999, YYY (vgl. Abschnitt 6.2).
    •  Meldungen mit einem Entgelt 0 werden gelöscht. Da es sich hierbei um Abmeldungen von Personen handelt, die zuvor krank bzw. in Elternzeit waren und entsprechende Lohnersatzleis-tungen erhalten haben, werden diese Personen nicht als Beschäftigte gezählt.
    •  Meldungen vor 1992 und einer Arbeitsortsangabe in ostdeutschen Bundesländern (ohne Ber-lin) werden gelöscht, da für Ostdeutschland erst ab 1993 von vollständigen Meldungen an die Sozialversicherungen ausgegangen werden kann (siehe Abschnitt 4.1). Die Daten für 1992 sind zwar enthalten aber nicht vollständig.

    3.1.2 Streikbereinigung

    Im Frühjahr 1984 kam es in Betrieben der Branchen „Herstellung von Kraftwagen, Kraftwagenmo-toren" (WZ73: 280) und „Herstellung von Kfz-Teilen, -Zubehör" (WZ73: 281) in Hessen und Baden-Württemberg zu streikbedingten Aussperrungen, was sich in den Personendaten als Beschäfti-gungslücken widerspiegelt. Da diese Lücken häufig auch den für das BHP relevanten Stichtag 30.6.1984 einschließen, hätten sich im BHP für die Branchen in den betroffenen Bundesländern 1984 erhebliche Verzerrungen ergeben. Daher wurden diese Lücken nach folgender Heuristik gefüllt:

    Zunächst müssen die Lücken durch Aussperrungen identifiziert werden. Hierfür gilt folgende Defi-nition.

    Ein Konto gilt als ausgesperrt, wenn

    •  eine Meldung am 30.4.1984 in Baden-Württemberg oder Hessen mit Wirtschaftszweigklassifi-kation 280 oder 281 vorliegt (Meldung 1),
    •  zusäzlich vom selben Betrieb eine weitere Meldung im Juli 1984 vorliegt (Meldung 2) und
    •  im Mai oder Juni 1984 eine Beschätigungslüke von mehr als 5 Tagen klafft.

    Diese Lücken werden gefüllt, indem das Beginndatum der Meldung 1 in die Meldung 2 übertragen wird und die Entgeltangaben aus beiden Meldungen addiert werden. Anschließend wird Meldung 1 gelöscht. Wenn es zwischen 1. und 2. Meldung weitere Meldungen gibt, werden diese auch gelöscht und die Entgeltangaben entsprechend addiert.

    3.1.3 Aufbereitung der Entgeltangaben

    3.1.3.1 Addition der Sonderzahlungen

    In der Regel rechnen die Arbeitgeber Sonderzahlungen (wie Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt etc.) schon in ihre regulären Jahresmeldungen bzw. Abmeldungen ein. In einigen Fällen erfolgt die Meldung der Sonderzahlung jedoch separat (Meldegrund 54). Auch diese Entgelte sind aber bei der Berechnung der betrieblichen Entgeltangaben zu berücksichtigen; hierfür wird das Entgelt der Sondermeldung zum Entgelt der regulären Meldung im gleichen Kalenderjahr addiert. Gibt es keine solchen regulären Meldungen, wird die Sonderzahlung nicht weiter bei der Erstellung des BHP berücksichtigt.

    3.1.3.2 Ergänzung von fehlenden Entgeltangaben

    In den Jahren 1992-1998 finden sich in der Branche Bergbau Meldungen mit fehlenden Entgeltan-gaben. Da die anderen Merkmale in diesen Meldungen gültige Informationen beinhalten, kann man davon ausgehen, dass es die Beschäftigungen tatsächlich gibt. Möglicherweise sind hier Probleme bei der Meldung der Löhne aufgetreten. Um die fehlenden Entgeltangaben aufzufüllen, wird folgendes Vorgehen umgesetzt:

    •  Fortschreibung: Wenn vor der betroffenen Episode nahtlos (also 0 Tage Lücke) eine Beschäftigung im selben Betrieb mit einer Jahresmeldung (Abmeldegrund = 50) und mit der gleichen Personengruppe zu finden ist, wird das Entgelt aus der vorangegangenen Episode übernommen. Folgen mehrere Episoden ohne Entgelt aufeinander und sind die oben genannten Bedingungen ebenfalls erfüllt, wird das letzte vorhandene Entgelt überall übertragen. Damit können 95 % der fehlenden Angaben aufgefüllt werden.
    •  Rückschreibung: Für die Episoden, die nach der Fortschreibung weiterhin fehlende Entgeltan-gaben aufweisen, wird aus der folgenden Beobachtung das Entgelt zurückgeschrieben. Vo-raussetzung ist, dass nach der betroffenen Episode nahtlos (also 0 Tage Lücke) eine Beschäf-tigung im selben Betrieb mit einer Jahresmeldung (Abmeldegrund = 50) und mit der gleichen Personengruppe zu finden ist. Damit können die noch verbleibenden 5 % der fehlenden Anga-ben aufgefüllt werden.

    3.1.3.3 Imputation von Entgeltangaben über der Beitragsbemessungsgrenze

    In den Meldungen zur Sozialversicherung werden Löhne nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung angegeben. Damit sind ca. 10 % der Lohninformationen der Beschäftigten in Vollzeit zensiert. Das führt zu Verzerrungen durch Aggregation: Mittelwerte der Löhne sind verzerrt, wenn die zensierten Beobachtungen nicht in die Berechnung miteinbezogen bzw. wenn zensierte Werte durch die Zensierungsgrenze ersetzt werden. Eine Verzerrung tritt nicht auf für Lohnquantile, die unterhalb der Zensierungsgrenze liegen. Da die Anteile zensierter Löhne in Abhängigkeit vom betrieblichen Lohnniveau mitunter sehr hoch sein können (deutlich über 50 %), könnten in vielen Auswertungen nur Quantile unterhalb des Medians verwendet werden. Um beide Probleme zu lösen, wurden die Lohnangaben (Tagesentgelte) vor Berechnung der Statistiken (Mittelwerte und Mediane) imputiert. Die Implementation folgt Card, Heining und Kline (2015) und wird im Anhang Abschnitt 6.1 genauer erläutert.

    3.1.4 Aufbereitung der Bildungsangaben

    Die Anzahl von Beschäftigtenmeldungen mit fehlender Bildungsangabe ist im Zeitablauf stark an-gestiegen; geringfügig Beschäftigte sind dabei überproportional betroffen. Die Umstellung des Meldeverfahrens auf den Tätigkeitsschlüssel 2010 (vgl. Abschnitt 4.6) ließ die Ausfallquote im Jahr 2011 sogar auf 50 Prozent steigen. Zudem melden die Arbeitgeber seit 2011 Bildungsabschlüsse nicht mehr in einem kombinierten Merkmal, sondern getrennt nach schulischer (keine, Hauptschule, Mittlere Reife, Abitur) und beruflicher Bildung (keine, anerkannte Berufsausbildung, Meister, Bachelor, Diplom, Promotion). Dies erlaubt eigentlich eine genauere Erfassung der Bildung, allerdings sind damit keine zeitkonsistenten Informationen für den kompletten Zeitraum vorhanden. Um dies zu erreichen, müssen die Erfassungsarten kompatibel gemacht werden. Das geschieht, indem jeder Kombination von Werten aus dem neuen Tätigkeitsschlüssel die möglichst passende Bildungsangabe gemäß dem alten Tätigkeitsschlüssel zugeordnet wird (siehe Thomsen et al., 2018). Fehlende Angaben bleiben davon jedoch unberührt.

    Zusätzlich wird die Auswertbarkeit der Bildungsangaben verbessert, indem nach einer von Fitzen-berger et al. (2005 und 2006) vorgeschlagenen und von Thomsen et al. (2018) erweiterten determi-nistischen Ersetzungsregel imputiert wird. Dies führt dazu, dass nahezu keine fehlenden Angaben, insbesondere für die nicht-geringfügig Beschäftigten, mehr vorliegen. Eine genaue Beschreibung der Ausgangslage, der verschiedenen Imputationsverfahren, die getestet wurden, und dem Endergebnis finden sich in Thomsen et al. (2018).

    3.1.5 Aufbereitung der Berufsangaben

    Um zeitkonsistente Angaben zu den Berufen für Zeiträume mit einem Enddatum nach dem 30.11.2011 zu erhalten, wurde die 5-stellige Berufsgattung nach KldB 2010 auf die Ausprägungsstruktur der Berufsordnung KldB 1988 zurückgeschlüsselt. Da dies nur im Rahmen eines Schwerpunktumstiegs möglich ist, kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung. Die dabei ermittelten Qualitätsprobleme sind im Wesentlichen auf zwei Ursachen zurückzuführen. Zum einen kommen Aktualisierungseffekte zum Tragen, da Arbeitgeber die Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels zum Anlass nehmen, die bisher gemeldeten Angaben zu ihren Beschäftigten zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Zum anderen produziert die Umsetzung von der neuen auf die alte Systematik Unschärfen. So lassen sich beispielsweise einer Berufsgattung (5-Steller nach KldB 2010) mehrere Berufsordnungen (3-Steller nach KldB 1988) zuordnen (vgl. Paulus und Matthes 2013a und 2013b).

    Auf Basis dieser umgeschlüsselten Berufsangeben konnten auch für die Jahre ab 2011 die 12 Klas-sifikationen zur Berufsqualifikation nach Blossfeld (vgl. Blossfeld 1987) gebildet werdet. Auf der gleichen Grundlage wird die Variable „az_ingnat" (Anzahl der Ingenieure und Naturwissenschaftler) erstellt.

    Im Meldejahr 2011 enthalten zudem rund 8 Millionen Meldungen (ca. 15 %) keine gültige Information zum Beruf. Im Meldejahr 2012 sind rund 1,6 Millionen Meldungen, d. h. ca. 3 %, von der eben genannten Problematik betroffen. Im Gegensatz zu den Informationen zur Arbeitszeit und zur Bildung wurde für die Berufe noch keine Methodik zur Imputation der fehlenden Werte entwickelt, sodass insbesondere 2011 die Angaben in den Merkmalen zur Berufsqualifikation nach Blossfeld unvollständig sind (siehe Abschnitt 4.6).

    Da die neue KldB 2010 in ihrer letzten Stelle auch Angaben zum Tätigkeitsniveau erfasst, die in der KldB 1988 bisher nicht abgebildet wurden, sollten diese Informationen für das BHP genutzt werden. Die Merkmale „az_niv1", „az_niv2", „az_niv3" und „az_niv4" bilden die Anzahl der Beschäftigten mit unterschiedlichen Tätigkeitsniveaus ab. Aufgrund der bekannten Ausfälle sind die Angaben für 2011 unvollständig (siehe Abschnitt 4.6).

    3.1.6 Aufbereitung der Voll- und Teilzeitinformationen

    Aufgrund der Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels zum 1.12.2011 wird nicht mehr nach „großer" und „kleiner" Teilzeit unterschieden. Um zeitkonsistente Informationen zu erhalten, wird nun auch für Jahre vor 2011 nur noch die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten insgesamt ausgewiesen. Im Vergleich zu den alten Versionen des BHP werden ab Version BHP 7514 auch keine geringfügig Beschäftigten, Azubis und Personen in Altersteilzeit für die Generierung der Voll- und Teilzeitmerk-male herangezogen (siehe Abschnitte 5.1.2.7 und 5.1.2.8).

    Zudem war es nach der Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels für eine Übergangszeit zulässig, bei den Meldungen zur Sozialversicherung die Angaben zum Tätigkeitsschlüssel leer zu lassen (vgl. Abschnitt 4.6). Daher fehlt bei gut 10 % der zwischen 1.12.2011 und 31.5.2012 von den Betrieben abgegebenen Meldungen die Angabe zur Arbeitszeit. Aus diesem Grund wurde im IAB ein Verfah-renentwickelt, mit dem die fehlenden Informationen imputiert werden können. Das Imputationsmodell für die Teilzeitvariable wird dabei unter Verwendung eines rekursiven Partitionierungsalgorithmus geschätzt, der einen binären Classification Tree (Klassifikationsbaum) erzeugt. (vgl. Ludsteck und Thomsen 2016). Die mit diesem Verfahren generierten Angaben zur Arbeitszeit sind in diesem Merkmal enthalten.

    3.1.7 Korrektur der Fehlbuchungen in der Gemeinde Lahn

    In den Jahren 1975 bis 1977 gab es bisher deutlich zu viele Beschäftigte mit einem Arbeitsort in der niedersächsischen Gemeinde Lahn (Kreis Emsland). Statt im zu erwartenden zweistelligen Bereich gab es pro Jahr bis zu 90.000 Beschäftigtenmeldungen mit diesem Arbeitsort. Ursächlich ist eine historische Fehlzuordnung der Beschäftigtenmeldungen aus der Stadt Lahn. Hierbei handelte es sich um einen nach kurzer Zeit wieder aufgelösten Zusammenschluss der hessischen Gemeinden Wetzlar, Gießen, Heuchelheim, Wettenberg und Lahnau (Kreise Gießen und Lahn-Dill-Kreis).

    Auf Basis dieser Erkenntnisse und unter der Annahme, dass es keine realen Betriebsumzüge zwi-schen diesen Regionen gab, wurde auf Ebene der Betriebsnummer folgende Bereinigungsregel umgesetzt: Sobald der Betriebsort in den Jahren 1975 bis 1978 von der Gemeinde Lahn auf eine der aufgeführten hessischen Gemeinden wechselt, wird die frühere Angabe Gemeinde Lahn mit der späteren korrekten Angabe überschrieben. Über diese Regel wird der Überhang deutlich redu-ziert und die niedersächsische Gemeinde Lahn weist danach in den kritischen Jahren zumindest nur noch unter 2.000 Beschäftigtenmeldungen auf. Die Fehlbuchungen wurden erstmals für das BHP 7518 korrigiert. Eine detaillierte Übersicht zu den Fallzahländerungen findet sich in Schmu-cker et al. (2018).

    3.2 Generierung des Kerndatensatzes

    Die Kerndatensatz des BHP beinhaltet neben Betriebsmerkmalen, wie dem Wirtschaftszweig oder dem Standort des Betriebes, Angaben zur Anzahl und Struktur der Beschäftigten sowie Angaben zur Gehaltsstruktur der Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Bei allen Angaben handelt es sich um Be-standsangaben zum Stichtag des 30.6. eines jeden Jahres. Nach der Aufbereitung der Personendaten (siehe Abschnitt 3.1) wird der Kerndatensatz wie folgt generiert:

    •  Auswahl aller BeH Säze, welche das Stichtagsdatum 30.6. des jeweiligen Jahres einschließen
    •  Umrechnung sämtlicher Entgelte in Euro
    •  Löschung von Mehrfachbeschäftigungen einer Person in ein und demselben Betrieb. Hierbei werden nicht geringfügige Beschäftigungen den geringfügigen vorgezogen. Liegen mehrere nicht geringfügige Beschäftigungen für eine Person im gleichen Betrieb vor, so wird jene mit dem höheren Tagesentgelt ausgewählt bzw. bei gleich hohem Tagesentgelt jene mit der ins-gesamt längeren Dauer.
    •  Aggregation alle Beschäftigtenmeldungen zum Stichtag 30.6. jedes Jahres anhand der Be-triebsnummer zu ausgewählten Statistiken auf Betriebsebene: Durch dieses stichtagsbezo-gene Vorgehen kann es passieren, dass Betriebe, die z. B. vor dem Stichtag geschlossen wer-den, nicht in der entsprechenden Jahresscheibe des BHP erscheinen, obwohl vor dem 30.6. noch gültige Beschäftigtenmeldungen in der BeH vorliegen. Gleiches gilt für Betriebe, die erst nach dem Stichtag gegründet werden. Diese erscheinen ggf. erst ein Jahr später im BHP.
    •  Speicherung der Daten in einzelnen Dateien pro Jahr: Dabei sind alle Merkmale in allen Jah-resdateien enthalten, auch wenn sie lediglich fehlenden Werte aufweisen (z. B. Anzahl der ge-ringfügig Beschäftigten vor 1999).

    Nach der Aggregation werden die Daten keinen weiteren Aufbereitungen unterzogen. Es werden lediglich Variablen- und Wertelabels in Deutsch und Englisch vergeben sowie weniger detaillierte Variablen aus bereits bestehenden Merkmalen erzeugt (Bundesland, 3-Steller der Wirtschaftszweige).

    3.3 Generierung der zeitkonsistenten Wirtschaftszweigklassifikationen

    Im Beobachtungszeitraum des BHP haben die Klassifikationen der Wirtschaftszweige mehrfach gewechselt, sodass Analysen über längere Zeiträume erschwert werden. Das FDZ hat daher Me-thoden entwickelt, wie aus den unterschiedlichen Wirtschaftszweigklassifikationen zeitkonsistente Merkmale erstellt werden können. Eine ausführliche Beschreibung zur Generierung zeitkonsistenter Informationen zum Wirtschaftszweig für die Klassifikationen W73 und W93 findet sich bei Eberle et al. 2011. Ab der Version BHP 7510 wurden die zeitkonsistenten Merkmale für die Klassifikationen WZ73 und WZ93 auch für neuere Zeiträume ergänzt, in denen ausschließlich die Wirtschaftszweigklassifikation WZ08 gefüllt ist.

    Für die vorliegende BHP-Version wurden zum einen die bestehenden Variablen aktualisiert. Zum anderen wurde auch für die Wirtschaftszweigklassifikation W08 durch Extrapolation und Imputa-tion eine zeitkonsistente Variable ergänzt. Das Verfahren entspricht im Wesentlichen dem der Ge-nerierung der zeitkonsistenten WZ73 und WZ93 von Eberle et al. 2011. Die generierten Wirtschaftszweige werden in einer gesonderten Datei (siehe Abschnitt 1.5) bereitgestellt, die über die systemfreie Betriebsnummer und das Jahr an den Kerndatensatz zugespielt werden kann.

    Um die WZ08 für Beobachtungen in den Jahren vor 2008 zu füllen, werden zunächst pro Betrieb Werte extrapoliert und anschließend über die berechneten Umsteigeschlüssel sukzessive imputiert. Dieses Vorgehen ist nicht exakt und es kann zu Fehlklassifikationen kommen. Für weit zurückliegende Jahre steigt die Fehlerwahrscheinlichkeit, weil seltener extrapoliert werden kann und zudem über mehrere Klassifikationen umgeschlüsselt werden muss.

    3.4 Generierung des Erweiterungsmoduls - Beschäftigtenströme

    Neben Angaben zum Beschäftigtenstand in den Betrieben zum Stichtag 30.6. eines jeden Jahres, beinhaltet das BHP auch Angaben zu Beschäftigtenströmen. Unterschieden wird hier nach Zu- und Abgängen von Beschäftigten zwischen den Stichtagen (30.6.) zweier aufeinanderfolgender Jahre. Die Zugänge eines Jahres sind dabei definiert als die Anzahl von Beschäftigten, die am Stichtag dieses Jahres im Betrieb arbeiten, nicht aber am Stichtag des Vorjahres. Analog sind die Abgänge eines Jahres definiert als die Anzahl von Beschäftigten, die am Stichtag des Jahres nicht im Betrieb arbeiten, aber am Stichtag des Vorjahres. Damit ergibt sich die aktuelle Beschäftigtenzahl des jeweiligen Jahres, wie sie im Kerndatensatz zu finden ist, aus der Beschäftigtenzahl im Vorjahr plus alle Zugänge minus alle Abgänge des aktuellen Jahres.

    Beispiel: Ein Betrieb hat zum 30.6.1995 30 Beschäftigte. Zwischen dem 30.6.1995 und dem 30.06.1996 verlassen 5 Beschäftigte den Betrieb. Diese 5 Beschäftigten stellen somit die Abgänge für 1996 dar. Gleichzeitig stellt der Betrieb jedoch im gleichen Zeitraum 7 neue Beschäftigte ein. Diese stellen die Zugänge des Jahres 1996 dar. Somit ergibt sich die Gesamtbeschäftigtenzahl für 1996 aus 30 -5 +7 = 32.

    Beschäftigte, die zwischen zwei Stichtagen sowohl in den Betrieb hinein als auch wieder hinaus wechseln, werden durch dieses stichtagsbezogene Stromkonzept nicht erfasst. Darüber hinaus werden auch keine Statuswechsel von Personen innerhalb eines Betriebes ausgewiesen, z. B. wenn eine Person an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen im gleichen Betrieb mit unterschiedlichen Berufen gemeldet ist.

    Die Zu- und Abgänge sind ähnlich wie die Bestandsgrößen im Kerndatensatz nach verschiedenen Merkmalen wie z. B. Altersklassen gegliedert. Weitere Informationen zu den einzelnen Variablen finden sich in Abschnitt 5.2.

    Anders als im Kerndatensatz sind die Beschäftigtenströme nicht in Jahresscheiben abgelegt, sondern in zwei Gesamtdateien (eine für Eintritte, eine für Austritte), welche sich über die Betriebsnummer und die Jahresangabe an die einzelnen Jahresscheiben des Kerndatensatz zuspielen las-sen. Bei der Zuspielung gilt es folgende Eigenschaften zu berücksichtigen:

    •  Betriebe ohne Zu- und Abgänge in einem Jahr tauchen lediglich im Kerndatensatz auf.
    •  Im Eintrittsjahr eines Betriebes entsprechen die Zugänge den Beschäftigtenbeständen im Kerndatensatz.
    •  Betriebe, die geschlossen wurden, tauchen im Folgejahr lediglich im Beschäftigtenstromda-tensatz auf. Die hier aufgeführten Abgänge, entsprechen den Beschäftigtenbeständen des Vor-jahres (Schließungsjahr).

    Die Variablen der Beschäftigtenströme enthalten kaum fehlende Werte. Diese gibt es nur, wenn die Variable aufgrund von systematisch fehlenden Angaben nicht gefüllt ist. Beispielsweise wurden vor 1999 keine geringfügig Beschäftigten erfasst. Daher können auch keine Beschäftigtenströme vor 1999 berechnet werden. Ebenso können am aktuellen Rand keine Ströme für Wiedereintritte bzw. temporäre Austritte berechnet werden, da die Informationen zum Folgejahr noch fehlen.

    Zudem ist zu beachten, dass die Ausprägung „" eine doppelte Bedeutung haben kann. Sie tritt zum einen dann auf, wenn in der entsprechenden Personengruppe keine Ein- bzw. Austritte zwischen den beiden Stichtagen vorliegen. Zum anderen wird der Wert „" auch vergeben, wenn die entsprechende Personengruppe in dem betrachteten Betrieb gar nicht vorhanden ist. Durch das Zusammenspielen der Beschäftigtenströme mit den Bestandsdaten ist jedoch eine Unterscheidung der beiden Bedeutungen möglich3.

    Bei den Beschäftigtenströmen handelt es sich um einen Erweiterungsdatensatz des BHP, der nur auf Antrag bereitgestellt wird.

    3.5 Generierung des Erweiterungsmoduls – Betriebsdynamik

    Dieser Datensatz enthält Angaben zur Art der Betriebsgründung und Betriebsschließung. Hierbei werden Informationen zur Verfügung gestellt, die helfen sollen, echte Gründungen und Schließungen von jenen zu unterscheiden, bei denen lediglich Abspaltungen von bereits bestehenden Betrieben oder reine ID-Wechsel bestehender Betriebe vorliegen.

    3.5.1 Erstellung und Inhalt

    Anhand der Variablen in den Bestandsdaten des BHP lassen sich Betriebsgründungen und Be-triebsschließungen nur schwer identifizieren bzw. klassifizieren. Als Proxy für das Gründungs- bzw. Schließungsdatum kann das erste und letzte Auftreten einer Betriebsnummer im Datensatz, so wie es im Kerndatensatz ausgewiesen wird, verwendet werden. Hier besteht jedoch die Problematik, dass diese zwei Zeitpunkte lediglich angeben, innerhalb welches Zeitraums der Betrieb sozialver-sicherungspflichtig Beschäftigte bzw. geringfügig Beschäftigte gemeldet hat und dies nicht auto-matisch die Zeitpunkte der Betriebsgründung bzw. Betriebsschließung sein müssen. Abgesehen von einer Neugründung eines Betriebes kann das Auftauchen einer neuen Betriebsnummer im Da-tensatz auch die Abspaltung bzw. Auslagerung von Betriebsteilen bereits existierender Betriebe bedeuten oder aber sogar lediglich einen Betriebsnummernwechsel eines bestehenden Betriebes darstellen (siehe Abschnitt 2.2). Zur Vergabe und Wechsel von Betriebsnummern siehe Bundesagentur für Arbeit (2007: 9-11).

    In einem Kooperationsprojekt mit der University Boston wurde nun versucht, Betriebsgründungen bzw. Betriebsschließungen anhand von Beschäftigtenströmen näher zu klassifizieren und dabei echte Gründungen bzw. Schließungen von solchen, bei denen lediglich Arbeitsplätze verlagert werden, zu unterscheiden. Ausschlaggebend für die Klassifikation von Gründungen ist dabei der Anteil von Beschäftigten, die im Vorjahr in ein und demselben Betrieb beschäftigt waren (maximum clustered inflow). Ist dieser Anteil sehr hoch und existiert der Vorgängerbetrieb nicht mehr, ist davon auszugehen, dass es sich bei dem neuen Betrieb lediglich um einen ID-Wechsel bei einem bereits existierenden Betrieb handelt. Rekrutieren sich die Beschäftigten hingegen aus einer Vielzahl verschiedener Betriebe, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich hier um eine echte Neugründung handelt. Analog gilt für Betriebsschließungen: Steigt der Anteil von Beschäftigten, die im Folgejahr geschlossen in einen anderen neuen Betrieb wechseln (maximum clustered outflow), so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich hier ebenfalls lediglich um einen ID-Wechsel handelt und nicht um eine Betriebsschließung.

    Als Datengrundlage für diese Klassifizierung dient ein zusätzlicher Datensatz mit sämtlichen Be-schäftigtenströmen, die zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen auftreten, für die Jahre 1975 bis 2019. Um eine zeitkonsistente Grundlage zu erhalten, werden dafür - abweichend zur Da-tengrundlage des BHP - nur sozialversicherungspflichtig und keine geringfügig Beschäftigten be-rücksichtigt. Darüber hinaus wird für jede Person nur eine Beschäftigung pro Stichtag einbezogen, das sogenannte Hauptbeschäftigungsverhältnis.

    Zur Klassifikation der Gründungen wird dabei zunächst unterschieden, wie viele Beschäftigte der neue Betrieb im Jahr des ersten Auftretens hat. Da bei Betrieben mit weniger als 4 Beschäftigten eine Betrachtung der Beschäftigtenströme wenig Sinn macht, werden diese generell als Neugründungen eingestuft. Bei größeren Betrieben wird nun unterschieden, ob der Betrieb, aus dem das größte Cluster an Beschäftigten in den neuen Betrieb wechselt, weiterbesteht oder nicht. Abschließend wird anhand des Anteils des maximum clustered inflow an den Beschäftigten des neuen Be-triebs insgesamt eine weitere Einteilung vorgenommen (siehe Tabelle 2). Analog erfolgt die Klassifizierung der Schließungen. Auch hier wird das Verschwinden von Betrieben mit weniger als 4 Beschäftigten immer als „echte" Schließungen definiert. Bei den größeren Betrieben werden getrennte Einstufungen danach vorgenommen, ob der Nachfolgebetrieb schon vorher bestanden hat oder nicht (siehe Tabelle 3).

    Mit Hilfe dieser Angaben ist es möglich, Betriebsgründungen in Westdeutschland für den Zeitraum 1976-2019 und in Ostdeutschland für 1993-2019 zu klassifizieren. Betriebsschließungen in West-deutschland können für den Zeitraum 1975-2017 und in Ostdeutschland für 1992-2017 klassifiziert werden.

    Eine ausführliche Beschreibung der Klassifikation finden sich in Hethey und Schmieder, 2010 und 2013.). Allen Nutzerinnen und Nutzern, die mit dem Erweiterungsmodul -Betriebsdynamik arbeiten möchten, wird die Lektüre dieser Publikationen dringend empfohlen.

    Der Erweiterungsdatensatz beinhaltet alle für die Klassifikation notwendigen Variablen, so dass der Nutzer / die Nutzerin einerseits die entwickelte Klassifikation im Original übernehmen kann, andererseits diese aber auch an gewissen Stellen modifizieren und auf seine Belange anpassen kann. So kann anhand der Variablen „besch" und „inflow" der Anteil des maximum clustered in-flow an den Beschäftigten des neuen Betriebs berechnet werden. Anhand dieser Information kön-nen dann beispielsweise eigene Definitionen für ID-Wechsel und Spin-offs umgesetzt und die Variable „eintritt" verändert werden.

    Die Informationen zur Betriebsdynamik sind in zwei Gesamtdateien gespeichert, welche über die systemfreie Betriebsnummer und die Jahresangabe des ersten bzw. letzten Auftretens der Be-triebsnummer an die einzelnen Jahresscheiben des Kerndatensatz zugespielt werden können.

    Tabelle 3: Klassifikation von Gründungen und Schließungen

    MCI = Maximum Clustered Inflow

    MCO = Maximum Clustered Outflow
    vgl. Hethey und Schmieder (2010), S. 24 

    3.5.2 Unterschiede zu den Merkmalen „grd_dat" und „lzt_dat"

    Zwischen den Variablen zum ersten und letzten Auftreten der Betriebsnummer („grd_dat" und „lzt_dat") im Bestandsdatensatz und dem im Erweiterungsmodul Betriebsdynamik angegebenen Gründungs- bzw. Schließungsinformationen bestehen sowohl konzeptionelle als auch die Datengrundlage betreffende Unterschiede.

    Konzeptionell werden zur Erstellung des Erweiterungsmoduls Betriebsdynamik neben dem ersten Auftauchen einer Meldung zur Sozialversicherung zusätzliche Informationen zum Beschäftigtenfluss in den neugegründeten Betrieb bzw. aus dem schließenden heraus benötigt. Daraus ergeben sich folgende Einschränkungen:

    •  Klassifikation der Gründungen erst ab 1976 für Westdeutschland möglich, ab 1993 für Ost-deutschland,
    •  Klassifikation der Schließngen nur bis ein Jahr vor dem aktuellen Rand mölich.

    Die Datei mit den Beschäftigtenflüssen wird zwar aus der gleichen Datengrundlage (BeH) mit dem gleichen Stichtagsdatum aufgebaut. Es wird jedoch pro Sozialversicherungsnummer nur eine Meldung berücksichtigt. Hierbei wird die Hauptbeschäftigung verwendet. Eventuelle Nebenbeschäftigungen (in anderen Betrieben) werden nicht berücksichtigt. Für die Erstellung einer zeitkonsistenten Definition werden keine geringfügigen Beschäftigungen verwendet. Dies hat folgende Konsequenzen:

    •  Für Betriebe, die in der Anfangszeit nur geringfügig Beschäftigte melden, verschiebt sich das Gründungsjahr auf den Zeitpunkt der ersten Meldung einer nicht-geringfügigen Beschäftigung.
    •  Für Betriebe, die in den letzten Jahren nur geringfügig Beschäftigte melden, verschiebt sich das Schließungsjahr auf den Zeitpunkt der letzten Meldung einer nicht-geringfügigen Beschäf-tigung.
    •  Für Betriebe, die in der Anfangszeit ausschließlich aus Nebenerwerbstätigen bestehen, ver-schiebt sich das Gründungsjahr auf den Zeitpunkt der ersten Meldung einer Hauptbeschäfti-gung.
    •  Für Betriebe, die in den letzten Jahren ausschließlich aus Nebenerwerbstätigen bestehen, ver-schiebt sich das Schließungsjahr auf den Zeitpunkt der letzten Meldung einer Hauptbeschäf-tigung.
    •  Die Betriebsgröße im Erweiterungsmodul entspricht der Anzahl der Beschäftigten im Haupt-erwerb ohne geringfügige Beschäftigte im Gründungs- bzw. Schließungsjahr; es können Ab-weichungen zur Anzahl der Beschäftigten insgesamt (az_ges) und zur Differenz aus Anzahl der Beschäftigten insgesamt und geringfügig Beschäftigten auftreten.

    Bei den Informationen zur Betriebsdynamik handelt es sich um einen Erweiterungsdatensatz des BHP, der nur auf Antrag bereitgestellt wird.

    3.6 Generierung des Erweiterungsmoduls – Insolvenzen

    Viele empirische Studien zu Firmenschließungen betonen, dass es wichtig ist, zwischen verschie-denen Arten der Schließung, z.B. freiwillige und unfreiwillige Geschäftsaufgaben, zu unterscheiden. Dieses Erweiterungsmodul ermöglicht es, Schließungen aufgrund von Insolvenzen im BHP ab 2007 zu identifizieren. Im Gegensatz zu anderen Geschäftsaufgaben, können Insolvenzen eindeutig als Indikatoren für wirtschaftliches Scheitern betrachtet werden und somit als unfreiwillige Be-triebsauflösungen interpretiert werden.

    Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Daten nicht für die Erstellung einer vollständigen Insol-venzstatistik (wie sie beim Statistischen Bundesamt verfügbar ist) geeignet sind. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen enthält das BHP nur Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Insolvenzen von Betrieben ohne Beschäftigte sind somit nicht ersichtlich. Zum anderen beruhen die Angaben im BHP auf Betrieben, d.h. auf lokalen Einheiten, und nicht auf Firmen (juristischen Einheiten), wohingegen Insolvenzen auf Firmenebene auftreten. Wenn daher eine Firma mit mehreren Betrieben insolvent wird, werden in unseren Daten zwar alle dazugehörigen Betriebe erfasst, jedoch ist es nicht möglich die Anzahl der Firmeninsolvenzen zu berechnen, da wir nicht wissen, welche Betriebe zur gleichen Firma gehören.

    Eine detaillierte Beschreibung einer älteren Version des Datensatzes findet sich in Fackler et al. (2017). Dieser FDZ-Methodenreport kann kostenlos von der Homepage des FDZ heruntergeladen werden. Wir empfehlen allen Nutzerinnen und Nutzern, die das Erweiterungsmodul – Insolvenzen verwenden möchten, die Lektüre dieses FDZ-Methodenreports.

    Bei den Informationen zu den Insolvenzen handelt es sich um einen Erweiterungsdatensatz des BHP, der nur auf Antrag bereitgestellt wird.

    3.6.1 Datenquellen

    Die Insolvenzdaten stammen aus drei verschiedenen Quellen. Der größte Teil wird regelmäßig von den Arbeitsagenturen vor Ort im Rahmen der Verwaltung des Insolvenzgelds, einer Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer, die aufgrund der Insolvenz ihres Arbeitgebers keine Löhne ausbezahlt bekommen, erfasst. Generell haben alle Beschäftigten, auch Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, einen Anspruch darauf. Das Insolvenzgeld wird von der BA ausgezahlt und jeder Antrag wird von einer der ca. 600 lokalen Niederlassungen der BA bearbeitet. Zwei unserer Datenquellen entstammen dem Verwaltungsprozess des Insolvenzgelds. Diese Informationen werden durch Angaben aus einer anderen Quelle, den Meldungen für die Sozialversicherung, ergänzt. Im Folgenden beschreiben wir jede Quelle ausführlicher.

    Die Richtlinien der BA zur Auszahlung des Insolvenzgeldes erfordern eine genaue Beobachtung des lokalen Arbeitsmarktes. Dafür müssen die lokalen Geschäftsstellen der BA nicht nur die Anträge auf Insolvenzgeld bearbeiten, sondern auch das Insolvenzgeschehen in der Region aktiv beobachten. Insbesondere sind sie verpflichtet, bezüglich der lokalen Situation auf dem Laufenden zu sein und sich regelmäßig mit den für die Insolvenzen zuständigen Gerichten auszutauschen. Sobald die BA von (bevorstehenden) Insolvenzen erfährt, erfassen die für das Insolvenzgeld zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen zum Stand jedes Falls (z.B. formale Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung mangels Masse, oder vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit; siehe §165 SGB III). Wichtig ist hierbei, dass diese Informationen auch dann gesammelt werden, wenn kein Beschäftigter Insolvenzgeld beantragt. Zusammenfassend ist anzumerken, dass von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Initiative verlangt wird. Darüber hinaus ist die Verwaltung rechtlich verpflichtet, die Voraussetzungen für die Beantragung von Insolvenzgeld, z.B. durch Nachfrage von Gerichtsbeschlüssen, zu prüfen. Wir bezeichnen diese Daten als „Quelle: Monitoring".

    Während die Daten der ersten Quelle vor allem im Rahmen der Unterstützung von Verwaltungsprozessen in der BA erstellt werden, entstammen die Daten der zweiten Quelle direkt aus der Verwaltung des Insolvenzgeldes selbst. Die Angaben werden auf Ebene der einzelnen Anträge auf Insolvenzgeld erfasst und können mehr als einen Beschäftigten pro Betrieb enthalten. Um die ent-sprechenden Betriebe anhand dieser Anträge zu identifizieren, verwenden wir die Betriebsnummer, die in der Erwerbsbiografie der Beschäftigten (in der BeH) zeitlich am nächsten zum Antrag auf Insolvenzgeld liegt. Wir bezeichnen diese Daten als „Quelle: Antrag auf Insolvenzgeld".

    Als drittes verwenden wir Daten aus dem Meldeprozess für die Sozialversicherung. In Deutschland ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mindestens einmal im Jahr bei der Sozialversicherung anzuzeigen. Darüber hinaus gibt es weitere Meldepflichten im Laufe eines Jahres, z.B. bei Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Entsprechend der aktuellen Rechtsvorschriften (§ 8a DEÜV), müssen Arbeitgeber die Sozialversicherung informieren, wenn Beschäftigte aufgrund der Insolvenz freigestellt werden. Somit ist diese Quelle deutlich eingeschränkter als die zuvor beschriebenen Quellen, da die Firma tatsächlich mindestens einen Mitarbeiter freistellen muss. Wir bezeichnen diese Daten als „Quelle: Beschäftigungsmeldung".

    3.6.2 Verknüpfung mit dem BHP

    Da wir Betriebe unterscheiden wollen, die entweder aufgrund einer Insolvenz den Markt verlassen oder aus einem anderem Grund schließen, führen wir die Informationen aus den genannten Quellen mit einer Liste von Betriebsaufgaben zusammen. Dabei nehmen wir an, dass alle Betriebe geschlossen wurden, die aus dem BHP verschwinden, d.h. sie werden als Schließung für das Jahr t gezählt, wenn sie für dieses Jahr in den Daten vorhanden sind, aber nicht in den Folgejahren. Da die aktuelle Version des BHPs bis 2019 reicht, können dadurch Schließungen bis zum Jahr 2018 identifiziert werden. Verknüpft man diese Liste der geschlossenen Betriebe aus dem BHP mit den Insolvenzdaten, ergeben sich für den Zeitraum von 2007 bis 2018 298.702 Betriebe in der Grundgesamtheit, die aufgrund einer Insolvenz den Markt verlassen haben. In Fackler at al. (2017) wird ein Vergleich mit den offiziellen Insolvenz-Statistiken des Statistischen Bundesamtes erläutert.

    Allerdings bedeutet das Verschwinden einer Betriebsnummer aus den Daten nicht automatisch eine „echte" Schließung des Betriebs, da Betriebsnummern auch aufgrund von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Rechtsform oder anderen Verwaltungsgründen wechseln können (siehe Abschnitt 3.5). Zum Bespiel kann das Verschwinden einer Betriebsnummer dadurch ausgelöst werden, dass der Insolvenzverwalter bei Aufnahme seiner Arbeit eine neue Betriebsnummer angefordert hat. Dieser Zeitpunkt kann mit den Zeitangaben in unseren Quellen zusammenfallen. Aber es kann auch vorkommen, dass eine Firma die Insolvenz abwendet und zu einem späteren Zeitpunkt aus anderen Gründen schließt. Daher wäre es naheliegend, sich auf Betriebsnummern zu konzentrieren, die in dem Zeitraum verschwinden, der mit den Informationen aus den Datenquellen zur Insolvenz konsistent ist. Aber eine Insolvenz ist ein juristisches Verfahren, das mehrere Jahre dauern kann und ein Betrieb kann zu verschiedenen Zeitpunkten während dieses Prozesses aus dem BHP ausscheiden. Angesichts der Länge des Verfahrens und der verschie-denen möglichen Schließungszeitpunkte, kann die Spanne zwischen der Zeitangabe aus den Insolvenzdaten und der Schließung des Betriebs sehr lang sein. Somit ist es kaum möglich generell zu entscheiden, welche Zeitspanne als plausibel angesehen werden kann, um völlig sicherzugehen, dass die Insolvenz der Grund für die Schließung ist.

    Daher stellen wir für die drei Datenquellen zur Insolvenz Angaben zum ersten und letzten4 Jahr dieser Informationen zur Verfügung. Dies ermöglicht es den Nutzerinnen und Nutzern, die Zeitspanne selbst zu prüfen. Fackler et al. (2017) stellten fest, dass die Mehrheit der Beobachtungen in den Insolvenzdaten ein Beginndatum innerhalb eines Jahres vor und nach dem letzten Tag aufweisen, an dem der Betrieb in den Daten der BA enthalten ist. Dennoch raten wir den Nutzerinnen und Nutzern, ihre Ergebnisse diesbezüglich einer Robustheitsprüfung zu unterziehen.

    3.7 Stichprobenziehung

    Im Anschluss an die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebene Datenaufbereitung und Aggregation der Daten auf Betriebsebene wird eine einfache 50 %-Zufallsstichprobe aller Betriebs-nummern im Zeitraum 1975-2019 gezogen.

    3.8 Kennzeichnung von fehlenden Angaben

    Für das BHP gilt folgende Kodierung von fehlenden Werten:

    Tabelle 4: fehlende Werte

    Bezeichnung Wert Beschreibung
    .z k. Angabe .z

    Nicht systematisch fehlende Ausprägung eines Merkmals

    Beispiel: Fehlende Angabe zur Kreiskennziffer für einen Betrieb.

    .n fehlt syst. .n

    Ein Merkmal ist grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum oder eine Gruppe von Betrieben nicht gefüllt

    Beispiele: Die Angabe zur Wirtschaftszweigklassifikation WZ03 ist nur für den Zeitraum 2003-2008 vorhanden. In den restlichen Jahren sind die entsprechenden Variablen mit .n gefüllt.

    Betriebe ohne Vollzeitbeschäftigte besitzen auf der Variable zum Bruttotagesentgelt dieser Beschäftigtengruppe den Eintrag .n.

    Insbesondere im Jahr 2011 zeigen sich in den für das BHP zugrundeliegenden Personendaten er-hebliche Anteile von fehlenden Angaben. Durch die Aggregation der Daten auf Betriebsebene geht die Kennzeichnung dieser fehlenden Werte verloren. Z. B. werden für die Variable „Anzahl der Ingenieure und Naturwissenschaftler" nur Personen mit einer passenden Berufskategorie gezählt. Personen ohne die passende Berufskategorie oder mit fehlender Angabe werden gleichermaßen nicht berücksichtigt (siehe Abschnitt 4.6).

    3.9 Verwendung deutscher und englischer Labels

    In den BHP-Daten sind sowohl deutsche als auch englische Labels enthalten. Mit dem Stata-Befehl „label language en" bzw. „label language de" kann auf englisch- bzw. deutschsprachige Labels umgestellt werden.

    3.10 Berechnung fehlender Merkmale

    Um den Speicherbedarf des BHP möglichst gering zu halten, werden einige Merkmale, die die Nut-zerinnen und Nutzer selbst aus den vorhandenen Informationen berechnen können, nicht explizit in den Daten aufgenommen. Folgende Stata-Codes dienen als Hilfestellung dafür:

    *** Anzahl Bestand

    * Anzahl der Männer:

    generate az_m = az_ges – az_f

    * Anzahl der Männer in Vollzeit:

    generate az_m_vz = az_vz - az_f_vz

    * Anzahl der Männer in Teilzeit:

    generate az_m_tz = az_tz - az_f_tz

    * Anzahl Beschäftigte mit unbekanntem Bildungsabschluss:

    generate az_uq = az_ges - (az_gq + az_mq + az_hq)

    * Anzahl Beschäftigte mit unbekanntem Bildungsabschluss, Vollzeit:

    generate az_uq_vz az_vz - (az_gq_vz + az_mq_vz + az_hq_vz)

    * Anzahl der Nicht-EU-Ausländer:

    generate az_n_eu = az_ges – (az_d_+ az_eu)

    * Anzahl der Ausländer in Vollzeit:

    generate az_a_vz = az_vz - az_d_vz

    * Anzahl der sonstigen Beschäftigten:

    generate az_sonst = az_ges –(az_reg + az_gf + az_azubi + az_atz)

    *** Mittelwerte der imputierten Bruttotagesentgelte

    * Mittelwert imp. Bruttotagesentgelt Männer (in Vollzeit):

    generate te_imp_mw_m = ((az_vz*te_imp_mw)-(az_f_vz*te_imp_mw_f)) / (az_vz-az_f_vz) if az_vz != az_f_vz & az_f_vz > 0

    * Ausnahme: Betriebe mit ausschließlich männlicher VZ-Belegschaft:

    replace te_imp_mw_m = te_imp_mw if az_f_vz == 0

    * missings anpassen

    recode te_imp_mw_m (.=.n)

    * Mittelwert imp. Bruttotagesentgelt Beschäftigte mit unbekanntem Bildungsab-schluss, Vollzeit:

    generate help1 = az_gq_vz*te_imp_mw_gq if te_imp_mw_gq != .n

    replace help1 = 0 if te_imp_mw_gq == .n

    generate help2 = az_mq_vz*te_imp_mw_mq if te_imp_mw_mq != .n

    replace help2 = 0 if te_imp_mw_mq == .n

    generate help3 = az_hq_vz*te_imp_mw_hq if te_imp_mw_hq != .n

    replace help3 = 0 if te_imp_mw_hq == .n

    generate te_imp_mw_uq = ((az_vz*te_imp_mw)-(help1 + help2 + help3)) / (az_vz-(az_gq_vz + az_mq_vz + az_hq_vz))

    * missings anpassen

    recode te_imp_mw_uq (.=.n)

    * Mittelwert imp. Bruttotagesentgelt VZ Ausländer:

    generate te_imp_mw_a = ((az_vz*te_imp_mw)-(az_d_vz*te_imp_mw_d)) / (az_vz-az_d_vz) if az_vz != az_d_vz & az_d_vz > 0

    * Ausnahme: Betriebe mit ausschließlich ausländischer VZ-Belegschaft:

    replace te_imp_mw_a = te_imp_mw if az_d_vz == 0

    * missings anpassen

    recode te_imp_mw_a (.=.n)

    drop help*

    *** Ein- und Austritte

    * Eintritte, Männer:

    generate ein_m = ein_ges – ein_f

    * Eintritte Vollzeit, Männer:

    generate ein_m_vz = ein_vz - ein_f_vz

    * Eintritte Teilzeit, Männer:

    generate ein_m_tz = ein_tz – ein_f_tz

    * Austritte, Männer:

    generate aus_m = aus_ges – aus_f

    * Eintritte Vollzeit, Männer:

    generate aus_m_vz = aus_vz - aus_f_vz

    * Eintritte Teilzeit, Männer:

    generate aus_m_tz = aus_tz – aus_f_tz

    Die Summe aus az_vz und az_tz entspricht nicht der Gesamtzahl der Beschäftigten az_ges, son-dern der Summe aus az_reg und az_sonst, wobei az_sonst berechnet werden muss. Die Anzahl für az_sonst ergibt sich aus az_ges – (az_reg + az_gf + az_azubi + az_atz).

    Aufgrund der Rundung der Entgeltangaben (siehe Variablenbeschreibungen in Abschnitt 5) kann es in einzelnen Fällen bei der Berechnung der Mittelwerte der imputierten Bruttotagesentgelte zu unplausiblen Werten kommen.

    __________________________________________________________________

    3 Wenn man beispielsweise unterscheiden will, ob ein Betrieb von 2009 auf 2010 keine Austritte von geringfügig Beschäftigten hatte oder ob 2009 gar keine geringfügig Beschäftigten im Betrieb waren, kann die Variable aus_gf über folgende Programmie-rung in Stata umcodiert werden:

    use betnr az_gf using bhp_7519_m06_p50_v1_2009.dta, clear

    save temp.dta, replace

    use betnr jahr aus_gf using bhp_7519_m06_p50_outflow_v1.dta, clear

    sort betnr

    merge 1:1 betnr using temp.dta

    replace aus_gf = . if az_gf == 0

  • 4. Datenqualität

    4 Datenqualität

    Da das BHP durch Aggregation von Beschäftigtenmeldungen der BeH entsteht, ist die Datenqualität des BHP gekoppelt mit jener der BeH. Die BeH weist folgende Besonderheiten auf.

    4.1 Ostdeutschland

    Aufgrund der Einführung des Meldeverfahrens in den neuen Bundesländern kann bei BeH-Sätzen erst ab 1993 von einer hinreichenden Vollständigkeit der Ost-Meldungen ausgegangen werden. Auswertungen für ostdeutsche Betriebe sollten daher erst ab 1993 vorgenommen werden, auch wenn bereits ab 1992 Daten für Ostdeutschland enthalten sind.

    4.2 Geringfügig Beschäftigte

    Ab 1999 steigt die Zahl der BeH-Sätze und damit auch die Zahl der Betriebe stark an. Grund hierfür ist die Einführung der Meldepflicht für geringfügig Beschäftigte ab dem 1. April 1999.

    4.3 Untererfassung von Meldungen am aktuellen Rand

    Innerhalb des Meldeverfahrens ist eine gewisse Zeitverzögerung nicht vermeidbar. Zwar müssen Änderungen von Beschäftigungsverhältnissen sofort gemeldet und bestehende Beschäftigungsverhältnisse jährlich bis zum 15. April (bzw. seit Ende 2013 bis zum 15. Februar) des folgenden Jah-res bestätigt werden, faktisch treffen Meldungen jedoch zum Teil um Jahre verspätet ein. Die BeH des IAB wird aber nicht kontinuierlich fortgeschrieben, sondern in bestimmten Abständen aktualisiert. Dies geschieht in der Regel unter Verwendung von Dateien mit den Beschäftigten-Meldungen jeweils eines Jahres, die 36, 18 oder 6 Monate nach Ablauf des Berichtsjahres eingetroffen sind (z. B. kann frühestens im Juli 2015 die 18-Monats-Datei für das Jahr 2013 erstellt werden). Mehr als drei Jahre verspätete Meldungen werden im IAB nicht berücksichtigt, sodass eine 36-Monats-Datei per Definition einen Füllgrad von 100 % aufweist. Für die Erstellung der BHP-Jahresscheiben 1975 bis 2016 konnten 36-Monatsdateien, für 2017 und 2018 je eine 18-Monats-Datei und für 2019 (nur) eine 6-Monats-Datei verwendet werden. Es ist davon auszugehen, dass für die Jahre 2017 und 2018 die Anzahl der Betriebe leicht untererfasst ist. So zeigt ein Vergleich der 18- und 36-Monatsdatei für das Jahr 2016, dass in den letzten 18 Monaten der Wartezeit zusätzlich 0,3% der Betriebe und 0,1% der Beschäftigten dazukamen. Für 2019 sind größere Lücken zu vermuten, was ein Vergleich der 6- und 18-Monatsdateien für das Jahr 2018 nahelegt: So umfasst die 18-Monatsdatei 0,4 % Beschäftigte mehr als die 6-Monatsdatei. Auf Betriebsebene wirkten sich die verzögert eingegangenen Meldungen etwas stärker aus: es werden nach 18 Monaten zusätzliche 1,8 % der Betriebe erfasst.

    4.4 Entgeltangaben

    Im Jahre 1984 erfolgte eine Änderung des Meldeverfahrens. Einmalig gezahltes Bruttoarbeitsent-gelt wurde ab diesem Zeitpunkt als Teil des beitragspflichtigen Jahresentgelts gemeldet, was zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Tagesentgelts führt. Insbesondere steigt ab diesem Jahr der Anteil der Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stark an (vgl. Bender et al. 1996).

    4.5 Teilzeitbeschäftigte

    Es lässt sich insbesondere 1999 ein deutlicher Anstieg bei den Meldungen zu Teilzeitbeschäftigung feststellen. Verursacht wird dieser Befund sowohl vom tatsächlich zu beobachtenden Anstieg der Teilzeitbeschäftigung als auch von der Tatsache, dass seit 1999 die Beschäftigtenmeldungen generell besser ausgefüllt werden.

    4.6 Umstellung des Tätigkeitschlüssels 2011

    Die Übermittlung von Informationen zur Ausbildung, ausgeübten Tätigkeit und Stellung im Beruf erfolgt durch Meldungen der Arbeitgeber nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) über einen sogenannten Tätigkeitsschlüssel (TS). Meldungen für Zeiträume mit ei-nem Enddatum nach dem 30.11.2011 verwenden den neuen Tätigkeitsschlüssel 2010 (siehe Bertat et al. 2013 für mehr Details). Dieser Wechsel wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialver-sicherungsträger beschlossen, da der Tätigkeitsschlüssel 2003 eine Reihe von Sachverhalten nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr realitätsnah erfassen konnte.

    Folgende Angaben sind von dieser Umstellung betroffen: Arbeitszeit, Beruf, Stellung im Beruf sowie schulisches und berufliches Qualifikationsniveau. Darüber hinaus gibt es nach der Umstellung auch Angaben zur Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie dazu, ob eine Person als

    Verleihpersonal in einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt ist. Die wichtigste Auswirkung ist der Umstieg auf eine neue Berufsklassifikation. Statt der bisherigen Klassifikation der Berufe 1988 (KldB 1988, vgl. Bundesanstalt für Arbeit, 1988) wird mit dem neuen Tätigkeitsschlüssel die differenziertere KldB 2010 (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2011a und 2011b) gemeldet. Neben den geänderten Kategorien für Bildung und Beruf ist zu beachten, dass im neuen Tätigkeitsschlüssel keine Informationen zur Stellung im Beruf mehr erfasst werden. Tabelle 5 stellte die Inhalte des neuen und alten Tätigkeitsschlüssels gegenüber.

    Darüber hinaus gab es eine Übergangsphase von Dezember 2011 bis Mai 2012, in der die Prüfprogramme des Meldeverfahrens leere Tätigkeitsschlüssel zuließen. Somit haben für diesen Zeitraum ca. 20 % der Meldungen keine gültigen Angaben im Tätigkeitsschlüssel.

    Für das BHP, das Stichtagsinformationen zum Stichtag 30.6. beinhaltet, bedeutet diese Umstellung, dass der Welle 2011 sowohl Meldungen mit dem alten als auch mit dem neuen Tätigkeits-schlüssel zugrundliegen. Zudem lagen für 2011 für viele Beschäftigte keine Informationen aus dem Tätigkeitsschlüssel vor.

    Bei der Erstellung des BHP wurde angestrebt, die durch die Umstellung des Tätigkeitsschlüssels entstandenen Brüche in den Zeitreihen möglichst zu glätten und fehlende Angaben im Jahr 2011 durch Imputationsverfahren zu ersetzen.

    ______________________________________________________________________

    Tabelle 5: Inhalte des neuen und alten Tätigkeitsschlüssels

    Inhalt Ausprägungen alter Tätigkeitsschlüssel Ausprägungen neuer Tätigkeitsschlüssel
    Ausgeübte Tätigkeit KldB 1988 KldB 2010
    Stellung im Beruf
    • Auszubildende
    • Nicht-Facharbeiter
    • Facharbeiter
    • Meister, Poliere
    • Heimarbeiter, Hausgewerbetrei-bende
    nicht erfasst
    Teilzeit
    • Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 18 Stunden
    • Teilzeitbeschäftigte mit 18 Stun-den und mehr
    • Vollzeit
    • Teilzeit
    Ausbildung
    • Volks-/Hauptschule, mittlere Reife ohne abgeschlossene Be-rufsausbildung
    • Volks-/Hauptschule, mittlere Reife mit abgeschlossener Be-rufsausbildung
    • Abitur ohne abgeschlossene Be-rufsausbildung
    • Abitur mit abgeschlossener Be-rufsausbildung
    • Abschluss einer Fachhochschule
    • Hochschul-/Universitätsab-schluss
    • Ausbildung unbekannt, Angabe nicht möglich
    Nicht erfasst
    Schulbildung (höchster Schulabschluss) Nicht erfasst
    • ohne
    • Volks-/Hauptschule
    • Mittlere Reife oder gleichwertige Schulausbildung
    • Abitur/Fachabitur
    Berufliche Ausbildung (höchste Berufsausbil-dung) Nicht erfasst
    • ohne beruflichen Ausbildungsab-schluss
    • Abschluss einer anerkannten Be-rufsausbildung
    • Meister-/Techniker - oder gleich-wertiger Fachschulabschluss
    • Bachelor
    • Diplom/Magister/Master/Staats-examen
    • Promotion
    Zeitarbeitsverhältnis Nicht erfasst
    • Ja
    • Nein
    Befristung Nicht erfasst
    • unbefristet
    • befristet

    4.6.1 Umstellungseffekte

    Sowohl der alte als auch der neue Tätigkeitsschlüssel enthalten neben Informationen zur Schul- und Berufsausbildung sowie zur ausgeübten Tätigkeit auch Angaben zu Voll- und Teilzeitbeschäf-tigung. Während sich die Ausprägungen zu Bildung und Beruf bei der Umstellung geändert haben, wird die Arbeitszeit weiterhin nach der alten Definition erfasst. D. h. eine Person wird dann als Teilzeitbeschäftigte gemeldet, wenn ihre Arbeitszeit geringer ist als die tariflich bzw. betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit. Lediglich die Unterscheidung nach „kleiner" und „großer" Teilzeit (d. h. unter bzw. über 18 Stunden) entfällt im neuen Tätigkeitsschlüssel.

    Nach der Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels zeigt sich jedoch ein deutlicher Anstieg der Teilzeitbeschäftigung. Dieser ist auf einen Aktualisierungseffekt zurückzuführen: Die Arbeitgeber haben offenbar bei der Umstellung des Tätigkeitsschlüssels die bisher gemeldeten Informationen überprüft und ggf. korrigiert (vgl. Bertat et al. 2013). Dies lässt den Schluss zu, dass in den Jahren vor 2012 die Teilzeitbeschäftigung untererfasst war.

    Auch im BHP ist dieser Umstellungseffekt zu erkennen: Waren 2010 lediglich 15 % der Beschäftig-ten in Teilzeit gemeldet, stieg dieser Anteil 2012 auf 19 %. Bei den Frauen erhöhte sich die Teilzeitquote von 26 % 2010 auf 32 % 2012. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die im BHP ausgewiesenen Tagesentgelte für Vollzeitbeschäftigte: Lag das durchschnittliche Tagesentgelt 2010 bei 69 Euro, waren es 2012 bereits 76 Euro. Auffällig ist zudem, dass der Anteil der Betriebe ohne Vollzeitbeschäftigte von 40 % im Jahr 2010 auf 45 % 2012 zunahm.

    4.6.2 Fehlende Werte 2011

    Wie bereits erwähnt, gab es von Dezember 2011 bis Mai 2012 eine Übergangsphase, in der der Tä-tigkeitsschlüssel leer gemeldet werden konnte, und damit einhergehend eine deutliche Zunahme der fehlenden Angaben. Im BHP sind somit in der Welle 2011 die Angaben in folgenden Merkmalen betroffen:

    •  Beschäftigte nach Blossfelds Berufsqualifikation: az_bf_agr, az_bf_emb, az_bf_edi, az_bf_evb, az_bf_qmb, az_bf_qdi, az_bf_qvb, az_bf_tec, az_bf_semi, az_bf_ing, az_bf_prof und az_bf_man
    •  Ingenieure und Naturwissenschaftler: az_ingnat
    •  Beschäftigte nach Tätigkeitsniveau: az_niv1, az_niv2, az_niv3 und az_niv4
    •  Leiharbeitnehmer: az_leih
    •  befristete Beschäftigte: az_bfr

    Hierbei können unterschieden werden: Merkmale, die nur aus Informationen des neuen Tätigkeitsschlüssels erstellt werden konnten (az_niv1, az_niv2, az_niv3, az_niv4, az_leih, az_bfr) und Merkmale, die anhand von Umschlüsselungen aus beide Tätigkeitsschlüsseln gebildet wurden (Blossfeld-Variablen, az_ingnat). Bei den Variablen der letzten Kategorie beschränken sich die fehlenden Informationen auf die Umstellungsphase. Die neuen Variablen zu Tätigkeitsniveau, Leiharbeit und Befristungen weisen dagegen für den kompletten Zeitraum vor 2011 keine gültigen Werte auf.

    Im Folgenden sollen die Ausfälle genauer betrachtet werden. Grundlage hierfür sind alle Meldun-gen in der BeH, die den Stichtag 30.06.2011 einschließen. Wir unterscheiden dabei Meldungen, die für alle oben genannten Merkmale keine gültigen Werte aufweisen, und Meldungen, die nur Aus-fälle bezüglich der neuen Variablen haben. Es zeigt sich, dass die fehlenden Angaben nicht zufällig verteilt sind, sondern regional höchst unterschiedlich stark auftreten. Während für Niedersachsen kaum leere Tätigkeitsschlüssel vorzufinden sind, häufen sich die fehlenden Werte in süddeutschen Kreisen (vgl. Abbildung 1 und Abbildung 2).

    __________________________________________________________________________

    Abbildung 1: Anteil der fehlenden Werte im Tätigkeitsschlüssel 2011 nach Kreisen (alle betroffenen Variablen)

     

    ____________________________________________________________________________

    Abbildung 2: Anteil der fehlenden Werte im Tätigkeitsschlüssel 2011 nach Kreisen (nur neue Variablen)

    Auch in den einzelnen Branchen zeigen sich Unterschiede: Während im Grundstücks- und Woh-nungswesen nur 8 % der Meldungen fehlende Informationen in allen Variablen aufweisen, sind es im Bereich der Wasserversorgung 26 % (vgl. Tabelle 6). Entsprechend höher liegen die Anteile bei Betrachtung der neuen Merkmale. Analysiert man die Ausfälle nach der Größe der Betriebe, ergeben sich auch Schwankungen in den Werten (vgl. Tabelle 7), diese sind aber bedeutend geringer als zwischen den Kreisen und Branchen.

    __________________________________________________________________________

    Tabelle 6: Anteil der fehlenden Werte im Tätigkeitsschlüssel 2011 nach Branchen

    Branche Anteil der fehlenden Angaben in allen Merkmalen  Anteil der fehlenden Werte in den neuen Merkmalen
    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 21,02 % 48,35 %
    Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 
    14,22 % 26,88 %
    Verarbeitendes Gewerbe 24,03 % 36,47 %
    Energieversorgung 15,96 % 25,98 %
    Wasserversorgung etc. 26,26 % 39,09 %
    Baugewerbe 21,39 % 40,93 %
    Handel, Instandhaltung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen 16,89 % 35,06 %
    Verkehr und Lagerei 19,44 % 37,84 %
    Gastgewerbe 15,15 % 49,44 %
    Information und Kommunikation 11,70 % 28,34 %
    Erbringung von Finanz- und Versicherungs-dienstleistungen 12,56 % 22,50 %
    Grundstücks- und Wohnungswesen 8,08 % 22,17 %
    Erbringung von freiberuflichen, wiss. und techn. Dienstleistungen 11,10 % 27,70 %
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 17,71 % 47,04 %
    Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialver-sicherung 19,82 % 31,14 %
    Erziehung und Unterricht 13,43 % 36,28 %
    Gesundheits- und Sozialwesen 15,77 % 31,87 %
    Kunst, Unterhaltung, Erholung 11,12 % 39,58 %
    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 13,31 % 31,42 %
    Private Haushalte 77,38 % 90,55 %
    Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 32,98 % 43,02 %
    Gesamt 18,88 % 36,82 %

    Quelle: BeH V10.00.00, Stichtag 30.06.2011; eigene Berechnungen

    ___________________________________________________________________________

    Tabelle 7: Anteil der fehlenden Werte im Tätigkeitsschlüssel 2011 nach Betriebsgröße

    Anzahl der Beschäftigten im Betrieb Anteil der fehlenden Angaben in allen Merkmalen Anteil der fehlenden Werte in den neuen Merkmalen
    1-4 18,04 % 38,17 %
    5-9 14,51 % 35,16 %
    10-19 16,37 % 36,74 %
    20-49 19,22 % 38,66 %
    50-99 20,75 % 39,27 %
    100-199 21,62 % 39,11 %
    200-499 20,86 % 36,49 %
    500 und mehr 16,76 % 31,00 %
    Gesamt 18,88 % 36,82 %

    Quelle: BeH V10.00.00, Stichtag 30.06.2011; eigene Berechnungen

    Da im BHP nur die Summe der Beschäftigten in einzelnen Gruppen ausgewiesen werden, können die fehlenden Werte nicht direkt in den Daten identifiziert werden. Bei den Merkmalen der Berufs-qualifikation und des Tätigkeitsniveaus empfiehlt es sich, die Summe der Beschäftigten in den Blossfeld- oder den Niveau-Variablen mit der Gesamtzahl der Beschäftigten (az_ges) zu vergleichen. Treten hierbei Abweichungen auf, kann davon ausgegangen werden, dass für einige Beschäftigte des Betriebs Angaben zum Tätigkeitsschlüssel fehlten5. Für die Ingenieure und Naturwissenschaftler, Leiharbeitnehmer sowie die befristet Beschäftigten ist ein ähnlicher Abgleich nicht möglich. Es wird daher empfohlen, die Variablen az_ingnat, az_leih und az_bfr für Analysen der Welle 2011 besser nicht heranzuziehen.

    Prinzipiell sind auch die Variablen zur Voll-und Teilzeitbeschäftigung sowie zur Bildung von den Ausfällen betroffen. Allerdings konnten diese fehlenden Werte durch Imputationsverfahren weitgehend eliminiert werden (siehe Abschnitte 3.1.6 und 3.1.4).

    _________________________________________________________________________

    5 Während in der Welle 2010 lediglich für 5 % aller Betriebe eine Abweichung der Summe der Beschäftigten in den Blossfeld-Variablen zu der Gesamtzahl der Beschäftigten festgestellt werden kann, sind es 2011 42 %. 

     

  • 5. Literatur

    Literatur

    Bender, Stefan / Hilzendegen, Jürgen / Rohwer, Götz / Rudolph, Helmut (1996): Die IAB-Be-schäftigtenstichprobe 1975-1990. Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 197, Nürn-berg.

    Bertat; Thomas, Dundler, Agnes; Grimm, Christopher, Kiewitt, Jochen; Schomaker, Christine; Schridde, Henning; Zemann, Christian (2013): Neue Erhebungsinhalte „Arbeitszeit", „ausgeübte Tätigkeit", sowie „Schul- und Berufsabschluss" in der Beschäftigungsstatistik. Me-thodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, 73 S. URL: http://statis-tik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungs-statistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Neue-Erbebungsinhalte-Arbeitszeita-ausgeuebte-Taetigkeit-sowie-Schul-und-Berufsabschluss-in-der-Beschaeftigungsstatistik.pdf (Zugriff: 04.12.2019).

    Blossfeld, Hans-Peter (1987): Labor Market Entry and the Sexual Segregation of Careers in the Federal Republic of Germany. In: The American Journal of Sociology 93 (1): pp.89-118.

    Bundesagentur für Arbeit (Hg.) (2007): Handbuch für die Betriebsnummernvergabe und –pflege im Rahmen des Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Ausgabe Dezember 2007, Nürnberg.

    Bundesagentur für Arbeit (Hg.) (2011a): Klassifizierung der Berufe 2010. Bd.1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen, Nürnberg. URL: http://statistik.arbeitsagen-tur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010/Printausgabe-KldB2010/Printausgabe-KldB-2010-Nav.html (Zugriff: 04.12.2019)

    Bundesagentur für Arbeit (Hg.) (2011b): Klassifizierung der Berufe 2010. Bd.2: Definitorischer und beschreibender Teil, Nürnberg.

    Bundesanstalt für Arbeit (Hg.) (1973): Verzeichnis der Wirtschaftszweige für die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg.

    Bundesanstalt für Arbeit (Hg.) (1988): Klassifizierung der Berufe – Systematisches und Alphabetisches Verzeichnis der Berufsbenennungen, Nürnberg. URL: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikation-der-Berufe/KldB1975-1992/KldB1975-1992-Nav.html (Zugriff: 04.12.2019)

    Bundesanstalt für Arbeit (Hg.) (1996): Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit – WZ93/BA, Nürnberg.

    Card, David; Heining, Jörg; Kline, Patrick (2015): CHK effects. FDZ-Methodenreport, 06/2015 (en), Nürnberg, 35 S.

    Cramer, Ulrich (1985): Probleme der Genauigkeit der Beschäftigtenstatistik. In: Allgemeines Statistisches Archiv 69: S. 56 68.

    Eberle, Johanna; Jacobebbinghaus, Peter; Ludsteck, Johannes; Witter, Julia 2011: Generation of time-consistent industry codes in the face of classification changes * Simple heuristic based on the Establishment History Panel (BHP). FDZ-Methodenreport, 05/2011 (en), Nürnberg, 21 S.

    Fackler, Daniel; Hank, Eva; Müller, Steffen; Stegmaier, Jens (2017): Identifying bankrupt-cies in German social security data. FDZ-Methodenreport, 10/2017 (en), Nürnberg.

    Fitzenberger, Bernd; Osikominu, Aderonke; Völter, Robert (2006): Imputation rules to improve the education variable in the IAB employment subsample. In: Schmollers Jahrbuch. Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Jg. 126, H. 3, S. 405-436.

    Fitzenberger, Bernd; Osikominu, Aderonke; Völter, Robert (2005): Imputation rules to improve the education variable in the IAB employment subsample. FDZ-Methodenreport, 03/2005 (en), Nürnberg, 50 S.

    Ganzer, Andreas; Schmidtlein, Lisa; Stegmaier, Jens; Wolter, Stefanie (2020): Betriebs-Histo-rik-Panel 1975-2018. (FDZ-Datenreport, 01/2020 (de)), Nürnberg, 113 S.

    Hethey, Tanja; Schmieder, Johannes F. 2010: Using worker flows in the analysis of establishment turnover - Evidence from German administrative data. FDZ-Methodenreport, 06/2010 (en), Nürnberg, 43 S.

    Hethey-Maier, Tanja; Schmieder, Johannes F. (2013): Does the use of worker flows improve the analysis of establishment turnover? Evidence from German administrative data. In: Schmollers Jahrbuch. Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Jg. 133, H. 4, S. 477-510.

    Ludsteck, Johannes; Thomsen, Ulrich (2016): Imputation of the Working Time Information for the Employment Register Data. FDZ-Methodenreport 01/2016 (en), Nürnberg, 19 S.

    Paulus, Wiebke; Matthes, Britta (2013a): Klassifikation der Berufe. Struktur, Codierung und Um-steigeschlüssel. FDZ-Methodenreport 08/2013 (de), Nürnberg, 35 S.

    Paulus, Wiebke; Matthes, Britta (2013b): The German classification of occupations 2010. Struc-ture, coding and conversion table. FDZ-Methodenreport, 08/2013 (en), Nürnberg, 33 S.

    Statistisches Bundesamt (Hg) (2003): Klassifikation der Wirtschaftszweige. Ausgabe 2003, Wiesbaden. URL: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikatio-nen/Content75/KlassifikationWZ2003.html (Zugriff: 04.12.2019)

    Statistisches Bundesamt (Hg) (2009): Klassifikation der Wirtschaftszweige. 2008, Wiesbaden. URL: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikatio-nen/Content75/KlassifikationWZ08.html (Zugriff: 04.12.2019)

    Thomsen, Ulrich; Ludsteck, Johannes; Schmucker, Alexandra (2018) Skilled or unskilled Im-proving the information on qualification for employee data in the IAB Employee Biography. FDZ-Methodenreport, 09/2019 (en), Nürnberg, 22 S.

    Wermter, Winfried; Cramer, Ulrich (1988): Wie hoch war der Beschäftigtenanstieg seit 1983? – Ein Diskussionsbeitrag aus der Sicht der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt – und Berufsforschung 4/88, 468-482.

  • 6. Abkürzungsverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis

    ALWA Arbeiten und Lernen im Wandel
    BA Bundesagentur für Arbeit (früher: Bundesanstalt für Arbeit)
    BeH Beschäftigten-Historik des IAB
    BHP Betriebs-Historik-Panel
    DEÜV Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (in Kraft getreten am 1. Januar 1999)
    DEVO Datenerfassungsverordnung (2. DEVO am 1. Januar 1999 durch die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung abgelöst)
    DÜVO Datenübermittlungsverordnung (2. DÜVO am 1. Januar 1999 durch die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung abgelöst)
    FDZ Forschungsdatenzentrum
    IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
    ISIC International Standard Industrial Classification of All Economic Activities
    KldB Klassifikation der Berufe
    NACE Nomenclature of economic activities
    NUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik der Europäischen Union)
    SGB Sozialgesetzbuch
    VZ Vollzeit
    TS Tätigkeitsschlüssel
    TZ Teilzeit

     

  • 7. Anhang

    6 Anhang

    6.1 Imputation der Entgeltangaben über der Beitragsbemessungsgrenze

    Ca. 10 % der Lohninformationen Vollzeitbeschäftigter sind an der Beitragsbemessungsgrenze zensiert. Das führt zu Verzerrungen durch Aggregation. Mittelwerte der Löhne sind verzerrt, wenn die zensierten Beobachtungen nicht in die Berechnung miteinbezogen bzw. wenn zensierte Werte durch die Zensierungsgrenze ersetzt werden. Eine Verzerrung tritt nicht auf für Lohnquantile, die unterhalb der Zensierungsgrenze liegen. Da die Anteile zensierter Löhne in Abhängigkeit vom betrieblichen Lohnniveau mitunter sehr hoch sein können (deutlich über 50 %), könnten in vielen Auswertungen nur Quantile unterhalb des Medians verwendet werden. Um beide Probleme zu lösen, wurden die Lohnangaben (Tagesentgelte) vor Berechnung der Statistiken (Mittelwerte und Mediane) imputiert. Unsere Implementation folgt Card, Heining und Kline (2015).

    Um die Heterogenität der Löhne über die Zeit, die Betriebe und die Qualifikation möglichst weitgehend abzubilden, werden Tobit-Modelle (abhängige Variable: logarithmierter Tageslohn) separat für Zellen geschätzt, die aus der Interaktion von Jahr (1975-2019), Qualifikation (3 Gruppen) Alter (6 Gruppen) und Geschlecht (2 Gruppen) resultieren, wobei wir in der Gruppe der Hochquali-fizierten die oberen 3 Altersgruppen zusammenfassen6. Das sind insgesamt 42 x 2 x (2 x 6 + 1 x 4) = 1.344 Zellen bzw. separate Tobit-Regressionen. Erklärende Variablen sind Alter, Indikator für deut-sche Staatsangehörigkeit, Ost-West-Indikator, logarithmierte Betriebsgröße, quadrierte logarith-mierte Betriebsgröße, Indikator für 1-Personen-Betrieb, Indikator für „große" Betriebe (ab 10 Vollzeitbeschäftigte), Anteil der zensierten Beobachtungen im Betrieb ohne Berücksichtigung der gerade zu imputierenden Beobachtung („leave one out"), Anteil der Hochqualifizierten im Betrieb, Anteil der Geringqualifizierten im Betrieb. Die Heterogenität zwischen Betrieben bzw. fixe Be-triebseffekte werden abgebildet durch die Aufnahme der betriebsspezifischen Leave-one-out-Mittelwerte der log-Löhne als zusätzlicher Regressor. (Der Leave-one-out-Mittelwert enthält nur die Löhne der Kollegen im jeweiligen Betrieb, bzw. ignoriert den Lohn des Beschäftigten, dessen Lohn imputiert wird.) Auch der Leave-one-out-Mittelwert ist verzerrt, wenn er zensierte Beobachtungen enthält. Um diese Verzerrung zu verringern, erfolgt die Imputation zweistufig. Die erste Imputation basiert auf einem Tobitmodell, das die Leave-one-out-Mittelwerte nicht enthält. Die Imputationen aus dieser ersten Stufe werden nur zur Berechnung der Leave-one-out-Mittelwerte verwendet. Die zweite Stufe schließt dann die Leave-one-out-Mittelwerte als zusätzlichen Regressor ein und liefert die endgültigen Imputationen.

    Der imputierte Lohn für Beobachtung 𝑖 wird (auf jeder Stufe) gebildet, indem zur linearen Prog-nose 𝑥𝑖 𝑏̂ aus dem Tobit-Modell ein normalverteilter Residualterm 𝜀 addiert wird. Die Standardab-weichung 𝜎 des Residualterms entspricht der geschätzten Varianz des Residuums des Tobit-Mo-dells. Um zu gewährleisten, dass alle imputierten Werte über der (im jeweiligen Jahr geltenden) Bemessungsgrenze liegen, erfolgt die Ziehung des Residualterms aus einer entsprechend trunkierten Normalverteilung. Sei 𝑐 die Zensierungsgrenze, 𝑘=Φ(c−𝑥𝑖𝑏𝜎), wobei Φ(∙) die Verteilungsfunk-tion der Standardnormalverteilung angibt, und 𝑢∼𝑈[0;1]eine im Intervall [0;1] gleichverteilte Zufallsvariable. Dann wird der Residualterm 𝜀 gemäß 𝜀=𝜎 Φ−1(𝑘+(1−𝑘) 𝑢) gebildet.

    6.2 Personengruppen in der BeH

    Mit der Änderung des Meldeverfahrens 1999 wurde der Personengruppenschlüssel eingeführt. Es weist beitrags- oder leistungsrechtliche Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses aus, die mindestens einen Zweig der Sozialversicherung betreffen. Sozialversicherungspflichtige Arbeit-nehmer, deren Beschäftigungsverhältnis keine Besonderheiten aufweist, erhalten den Schlüssel 101. Hat das Beschäftigungsverhältnis besondere Merkmale, gelten die Schlüssel 102 ff. Für Meldungen vor 1999 wurde das Merkmal künstlich nachgebildet. Dabei wurde für Meldungen mit unklarer Zuordnung immer „101" vergeben. Später wurde noch zusätzliche Personengruppenschlüs-sel aufgenommen (siehe Tabelle 8).

    ____________________________________________________________________________

    Tabelle 8: Personengruppenschlüssel in der BeH

    Schlüssel Bezeichnung gemeldet ab
    101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale 01.01.1999
    102 Auszubildende ohne besondere Merkmale 01.01.1999
    103 Beschäftigte in Altersteilzeit 01.01.1999
    104 Hausgewerbetreibende 01.01.1999
    105 Praktikanten 01.01.1999
    106 Werkstudenten 01.01.1999
    108 Bezieher von Vorruhestandsgeld 01.01.1999
    109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 01.01.1999
    110 Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV 01.01.1999
    112 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft 01.01.1999
    113 Nebenerwerbslandwirte 01.01.2011
    114 Nebenerwerbslandwirte - saisonal Beschäftigt 01.01.2011
    116 Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG 01.01.1999
    118 Unständig Beschäftigte 01.01.1999
    119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters 01.01.1999
    120 Personen, bei denen eine Beschäftigung vermutet wird (§7 Abs. 4 SGB IV) 01.01.1999
    121 Auszubildende (Arbeitsentgelt nicht über Geringverdienergrenze) 01.01.2011
    122 Auszubildende (außerbetriebliche Einrichtung) 01.01.2011
    123 Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten 01.01.2011
    124 Heimarbeiter 01.01.1999
    140 Seeleute 01.01.1999
    141 Auszubildende in der Seefahrt ohne besondere Merkmale 01.01.1999
    142 Seeleute in Altersteilzeit 01.01.1999
    143 Seelotsen 01.01.1999
    144 Auszubildende in der Seefahrt (Arbeitsentgelt nicht über Geringverdiener-grenze) 01.01.2011
    149 In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters 01.01.2005
    190 Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versi-chert sind chert sind
    01.06.2009
    201 Mit Haushaltsscheckverfahren gemeldete Beschäftigte 01.01.1999
    202 Kurzfristig Beschäftigte 01.01.1999
    203 Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten 01.01.1999
    205 Unständig Beschäftigte 01.01.1999
    207 Pflegepersonen i.S. von § 19 SGB XI/ohne Beihilfeberechtigung des Pflegebe-dürftigen 01.01.1999
    208 Pflegepersonen i.S. von § 19 SGB XI/mit Beihilfeberechtigung des Pflegebe-dürftigen 01.01.1999
    209 Mit Haushaltsscheckverfahren gemeldete geringfügig entlohnte Beschäftigte 01.01.1999
    210 Mit Haushaltsscheckverfahren gemeldete kurzfristig Beschäftigte 01.01.1999
    301 Grundwehrdienstleistende und Ableistende des freiwilligen Wehrdienstes 01.01.1999
    302 Wehrübungsleistende 01.01.1999
    303 Zivildienstleistende 01.01.1999
    304 Ableistende eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres anstelle des Zivildienstes 01.06.2003
    305 Wehrdienstleistende besonderer Art 01.06.2009
    306 Bes. Auslandsverwendung 01.01.1999
    599 sonstige Erwerbstätige 01.01.1999
    999 ohne Angabe 01.01.1999
    XXX Keine Zuordnung möglich 01.01.1999
    YYY Fehler im Ursprungswert 01.01.1999
    ZZZ Keine Angabe 01.01.1999

    6.3 Auszählungen und Labels

    Auszählungen sowie Übersichten über die einzelnen Ausprägungen und Labels der Merkmale fin-den sich in gesonderten Dateien unter:

    •  http://doku.iab.de/fdz/reporte/2020/DR_16-20_frequencies_labels_de.zip
    •  http://doku.iab.de/fdz/reporte/2020/DR_16-20_frequencies_labels_en.zip

     

    ____________________________________________________________________________

    6 Es werden noch folgende drei Bildungsgruppen (basierend auf der Bildungsimputation nach Fitzenberger et al. 2005) zusammengefasst: 0,1,3; 2,4 sowie 5,6. Es werden die Altersgruppen 15-24, 25-34, 35-44, 45-54, 55-64 sowie 65 und älter gebildet.