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ao_region

Kategorie Beschreibung
Variablenlabel Arbeitsort - Kreisregion, vergroebert
Generierte Variable Nein
Datentyp numerisch
Messniveau nominal
Antwortschema ao_region_de
Kategorie Personendaten
Herkunftstyp administrative Daten
Hierarchie Bundesland | Kreisregion
Detailbeschreibung Angegeben ist jeweils die Kreisregion (d.h. die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder ein Aggregat, falls die Einwohnerzahl 100.000 unterschreitet; siehe auch Abschnitt 3.4.4, in der der Betrieb des Beschäftigten angesiedelt ist. Der 5-stellige Kreisschlüssel enthält in den ersten beiden Stellen den Schlüssel des Bundeslands, in der ersten bis dritten Stelle den Regierungsbezirk und in der ersten bis fünften Stelle die Kreisregion. Bei Ländern ohne Regierungsbezirk steht an der dritten Stelle eine Null. In wenigen Fällen ist durch die Zusammenfassung der Kreise keine eindeutige Zuordnung zu einem Regierungsbezirk mehr möglich. Die Kreisregionen wurden jedoch so erstellt, dass sie eindeutig einer Raumordnungsregion zugeordnet werden können.
Um konsistente regionale Zuordnungen über den gesamten Beobachtungszeitraum sicherzustellen, wurden die Kreisangaben auf den Gebietsstand vom 31.12.2019 umgeschlüsselt, d.h. in allen Kalenderjahren richtet sich die Zuordnung eines Betriebsortes zu einem Kreis nach den Grenzen, welche die Kreise zum 31.12.2019 hatten. Da sich die Grenzen der Kreise im Zeitverlauf geändert haben, würden ohne Gebietsstandaktualisierung Fälle auftreten, bei denen die Kreiskennziffer des Betriebsortes wechselt, ohne dass dieser Betrieb seinen Standort verlagert hat.
Aus Datenschutzgründen wird der Arbeitsort nur ausgewiesen, wenn dieser dem Arbeitsort des Hauptspells (level2==0) einer Episode entspricht. Weitere parallel auftretende Arbeitsorte werden zensiert (.z).
Details zur Vergröberung sind in Tabelle A9 enthalten.
sensible Merkmale Nein
Qualitätshinweis Hinsichtlich der Wohnortangaben bestehen für einzelne Beschäftigte Erhebungsungenauigkeiten. Die Meldevorschrift stellt nicht klar, welcher Wohnsitz – Haupt- oder Nebenwohnsitz mit überwiegendem Aufenthaltsort – vom Arbeitgeber zu melden ist. Dies kann in der Beschäftigungsstatistik zum Nachweis von "Fernpendlern" zwischen gemeldetem Hauptwohnsitz und Arbeitsort führen, obwohl die beschäftigte Person ihrer Beschäftigung am Nebenwohnsitz nachgeht, also faktisch nicht pendelt.
Im Jahr 2015 kommt es in den Daten zu einer Reduktion der Wohnortwechsel von ca. 10-15% gegenüber dem üblichen Niveau der umliegenden Jahre, wobei regionale Unterschiede auftreten. Der genaue Grund für diese Abweichung konnte bisher nicht ermittelt werden.
Häufigkeitsauszählung Auf Deutsch nicht verfügbar
Entstehungshistorie Auf Deutsch nicht verfügbar