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erwstat_gr
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Variablenlabel | Erwerbsstatus, vergroebert |
| Generierte Variable | Nein |
| Datentyp | numerisch |
| Messniveau | nominal |
| Antwortschema | erwstat_gr_de |
| Kategorie | Personendaten |
| Herkunftstyp | administrative Daten |
| Hierarchie | Auf Deutsch nicht verfügbar |
| Detailbeschreibung |
Das Merkmal nimmt für jede Datenquelle unterschiedliche Werte mit unterschiedlichen Bedeutungen an. Das Merkmal wird im SUF vergröbert (siehe Tabelle A4).
1) BeH Für BeH-Sätze entspricht das Merkmal „Erwerbsstatus“ der im neuen Meldeverfahren (DEÜV) ab dem 01.01.1999 erfassten Personengruppe. Sie weist beitrags- oder leistungsrechtliche Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses aus. Treffen für eine Beschäftigungsmeldung mehrere Schlüssel zu, ist vom meldenden Arbeitgeber der kleinste anzugeben. Mehrheitlich handelt es sich dabei um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Besonderheiten, die unter der Schlüsselnummer 1 geführt werden. Entsprechend ist es möglich, dass diese Beschäftigungen leicht überschätzt werden. Im Meldeverfahren ist geregelt, dass Wechsel im Erwerbsstatus - z.B. die Übernahme eines Auszubildenden nach dem Ende der Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb - durch eine erneute Meldung erfolgen müssen. Die Personengruppe kann in Beschäftigungsmeldungen, die sich auf die Jahre vor 1999 beziehen, aber erst 1999 oder später eingegangen sind, enthalten sein. Für Meldungen, die vor 1999 eingegangen sind, wird versucht, anhand bestimmter Regeln mit Hilfe der Merkmale „Ausbildung“, „Stellung im Beruf und Arbeitszeit“ und „Beruf“ sowie weiterer Informationen eine Zuordnung zu den Personengruppen durchzuführen. In vielen Fällen ist das jedoch nicht eindeutig möglich. Diese übrigen Meldungen wurden der Personengruppe "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale" (101) zugeordnet. Seit dem 01.04.1999 werden im Meldeverfahren DEÜV auch geringfügig Beschäftigte erfasst. Diese Personengruppe lässt sich über die Ausprägung 3 abgrenzen. Für geringfügig Beschäftigte konnten keine Daten vor dem Zeitpunkt der Einführung der Meldepflicht im Jahr 1999 zurückgeschrieben werden. 2) LeH Für LeH-Sätze ist im Merkmal „Erwerbsstatus“ die gruppierte Leistungsart angegeben. Es kann also unterschieden werden, ob eine Person Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezieht oder ob Beiträge zur privaten Pflegeversicherung von der BA übernommen werden. Mit Einführung des Arbeitslosengeld II 2005 entfallen die Leistungen Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und Beiträge zur privaten Pflegeversicherung. 3) LHG Für LHG-Sätze zeigt das Merkmal „Erwerbsstatus“ an, ob die Person minderjährig erwerbsfähig oder volljährig erwerbsfähig geführt wird. Da die Meldelogik in vielen Fällen eine Reidentifikation des exakten Geburtsdatums ermöglichen würde, wurden die ursprünglichen Datumsangaben durch das in Abschnitt 3.1.7 beschriebene Anonymisierungsverfahren verändert. 4) ASU, XASU Für ASU/XASU-Sätze zeigt das Merkmal „Erwerbsstatus“ den Arbeitsvermittlungsstatus an. Es wird zwischen „arbeitslos, arbeitssuchend“, „arbeitslos, arbeitsunfähig“ „nicht arbeitslos, arbeitsuchend“ und „nicht arbeitsuchend; ratsuchend“ unterschieden. Als Ratsuchende gelten Bewerber, die von der BA nur eine Beratung wünschen. Dazu kommen Rehabilitanden und vor 2008 Personen ab dem 58. Lebensjahr, die einer Vermittlung nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ab 01.08.2016 können auch Personen dazu zählen, deren Hilfebedürftigkeit nicht mehr besteht, die aber dennoch weiter vom Jobcenter betreut werden. “Nicht arbeitssuchend“ impliziert hauptsächlich Personen, denen nach § 10 SGB II eine Aktivierung bzw. Vermittlung nicht zuzumuten ist. Ebenso werden Personen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen, die weiterhin ALG II beziehen, unter diesem Status im System geführt. Da die Meldelogik in vielen Fällen eine Reidentifikation des exakten Geburtsdatums ermöglichen würde, wurden die ursprünglichen Datumsangaben durch das in Abschnitt 3.1.7 beschriebene Anonymisierungsverfahren verändert. 5) MTH, XMTH Für MTH- und XMTH-Sätze zeigt das Merkmal „Erwerbsstatus“ die Maßnahmeart-Kategorie an. Dies ist die höchste Hierarchiestufe der Maßnahmeart-Systematiken der Bundesagentur für Arbeit. |
| sensible Merkmale | Nein |
| Qualitätshinweis |
1) LHG
Es kann in Einzelfällen zu widersprüchlichen Informationen zur Erwerbsfähigkeit einer Person geben, falls diese sich zeitgleich in verschiedenen Bedarfsgemeinschaften (BGs) befindet. Ein möglicher Grund dafür ist die Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch die die BG betreuende Jobcenter-Fachkraft bzw. die jeweils zuständigen medizinischen Dienste. Sie können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen oder diese Ergebnisse zu unterschiedlichen Zeitpunkten dokumentieren. Ein weiterer Grund können unterschiedliche Geburtstagsangaben für die zeitgleichen BG-Kunden sein, die sich auf den Erwerbsfähigkeitsstatus auswirken können. 2) ASU, XASU Die Kategorien „ratsuchend“ und „nicht arbeitssuchend“ sind erst seit der Einführung von Verbis (siehe Abschnitt 4.5) vorhanden. Aufgrund von Nachmeldungen sind aber auch Eintragungen vor 2006 zu finden. Die Kategorie „nicht arbeitssuchend“ gilt vor 2008 als untererfasst. In der XASU ist die Qualität der Statusbestimmung bei etlichen Trägern zum Teil eingeschränkt, insbesondere in den ersten Jahren. |
| Häufigkeitsauszählung | Auf Deutsch nicht verfügbar |
| Entstehungshistorie | Auf Deutsch nicht verfügbar |
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