Inhalt
tentgelt
| Kategorie | Beschreibung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Variablenlabel | Tagesentgelt/taeglicher Leistungssatz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generierte Variable | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Datentyp | numerisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Messniveau | metrisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Antwortschema | miss_de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kategorie | Informationen zu Beschäftigung, Leistungsbezug und Arbeitssuche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Herkunftstyp | administrative Daten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Hierarchie | Auf Deutsch nicht verfügbar | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Detailbeschreibung |
1) BeH
In BeH-Sätzen weist das Merkmal jeweils das Bruttotagesentgelt eines Beschäftigten aus. Es wird berechnet aus dem vom Betrieb gemeldeten Zeitraumentgelt sowie der Dauer des Zeitraums der (ungesplitteten) Originalmeldung in Kalendertagen. Das Tagesentgelt ist in Euro angegeben. Bis 1998 meldeten Betriebe grundsätzlich nur das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Entgelte, die unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze lagen, wurden nicht gemeldet. Entgelte, welche die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten, werden nur bis zu dieser Grenze gemeldet. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwei Beitragsbemessungsgrenzen. Die Grenze der Knappschaftlichen Rentenversicherung liegt meist höher als die Grenze der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung. Jedoch ist eine Unterscheidung der beiden Versicherungsträger in den Daten nicht möglich. Seit der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Meldeverfahren zum 01.04.1999 werden auch Entgelte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze erfasst. Die Beitragsbemessungsgrenze als obere Kappungsgrenze gilt jedoch weiterhin. In einigen Fällen übersteigen die gemeldeten Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze allerdings trotzdem. Dies dürfte in der Regel auf Jahressonderzahlungen zurückzuführen sein, die der Arbeitgeber bei den Jahres-, Unterbrechungs- oder Abmeldungen zum normalen Entgelt hinzurechnen kann. Dabei ist es dann unerheblich, ob durch diese Addition die für den Meldezeitraum maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschritten wird. Es könnte sich allerdings auch um fehlerhafte Angaben bei der Beschäftigungszeit handeln. (Die Entgelt-Informationen hingegen können auf Grund ihrer Versicherungsrelevanz als weniger fehleranfällig gesehen werden.) Die Geringfügigkeits- und Beitragsbemessungsgrenzen unterscheiden sich von Jahr zu Jahr und in West- und Ostdeutschland (maßgeblich ist jeweils der Standort des Betriebs). Eine Übersicht über diese Grenzen findet sich unter den zentralen Arbeitshilfen (https://fdz.iab.de/anleitungen-und-hilfen/zentrale-arbeitshilfen/). Eine Angabe von 0 Euro ist auf "Unterbrechungsmeldungen" zurückzuführen. In diesen Zeiten besteht das Beschäftigungsverhältnis zwar rechtlich fort, es wird aber kein Entgelt gezahlt. Dies ist der Fall bei Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung, Mutterschaftszeiten und Sabbaticals. Das Tagesentgelt wird mit zwei Nachkommastellen ausgewiesen. Alle Werte größer als 0 und kleiner als 0,01 wurden auf 0,01 aufgerundet. Somit können die o.a. Unterbrechungsmeldungen mit der Bedingung Tagesentgelt = 0 identifiziert werden. 2) LeH Bei LeH-Datensätzen enthält das Merkmal den täglichen Leistungssatz, jeweils umgerechnet in Euro. Es ist zu berücksichtigen, dass der tägliche Leistungssatz bei Datensätzen mit einem Original-Enddatum, das vor dem 01.01.1998 liegt, für Werktage (also ohne Sonn- und Feiertage, jedoch inklusive Samstage) und bei Datensätzen mit einem Original-Enddatum ab 01.01.1998 für Kalendertage gilt. Die Angabe von 0 Euro ist seit 01.01.2005 auf Sperrzeiten oder Leistungsunterbrechungen zurückzuführen. Weitere Informationen zu diesen Episoden finden sich in der Variablen „Abmeldegrund / Abgabegrund / Beendigungsgrund (grund)“. |
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| sensible Merkmale | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Qualitätshinweis |
1) BeH
Ab 2013 nimmt die Anzahl der Meldungen mit Abmeldegrund 54 (Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts) sprunghaft zu (siehe Variable Abmeldegrund / Abgabegrund / Beendigungsgrund (grund)). Es ist davon auszugehen, dass Sonderzahlungen, die vor 2013 mit den Jahresmeldungen angegeben wurden, nun extra gemeldet werden. Daher empfiehlt es sich bei Analysen der Entgelte im Zeitverlauf, die Sonderzahlungen zu den entsprechenden Entgelten von zeitgleichen Beschäftigungsepisoden im gleichen Betrieb dazu zu addieren (siehe Merkmal Tagesentgelt (inkl. Einmalzahlungen)). |
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| Häufigkeitsauszählung |
Tagesentgelt/taeglicher Leistungssatz (tentgelt)
Keine unklassifiziert fehlenden Werte |
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| Entstehungshistorie | Auf Deutsch nicht verfügbar |
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