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entgelt_tag

Kategorie Beschreibung
Variablenlabel Tagesentgelt
Generierte Variable Nein
Datentyp numerisch
Messniveau metrisch
Antwortschema tentgelt_de
Kategorie Informationen zu Beschäftigung
Herkunftstyp administrative Daten
Hierarchie Auf Deutsch nicht verfügbar
Detailbeschreibung In BeH-Sätzen weist das Merkmal jeweils das Bruttotagesentgelt eines Beschäftigten aus. Es wird berechnet aus dem vom Arbeitgeber gemeldeten Zeitraumentgelt sowie der Dauer des Zeitraums der (ungesplitteten) Originalmeldung in Kalendertagen. Das Tagesentgelt ist in Euro angegeben.
Bis 1998 meldeten Arbeitgeber grundsätzlich nur das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Entgelte, die unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze lagen, wurden nicht gemeldet. Entgelte, welche die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten, werden nur bis zu dieser Grenze gemeldet. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es vier Beitragsbemessungsgrenzen. Die Grenze der Knappschaftlichen Rentenversicherung liegt meist höher als die Grenze der Deutschen Rentenversicherung Bund (bis 2005 die Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherungen). Jedoch ist eine Unterscheidung der beiden Versicherungsträger in den Daten nicht möglich. Zudem wird noch nach Ost- und Westdeutschland unterschieden.

Seit der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Meldeverfahren zum 1.4.1999 werden auch Entgelte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze erfasst. Die Beitragsbemessungsgrenze als obere Kappungsgrenze gilt jedoch weiterhin. In einigen Fällen übersteigen die gemeldeten Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze allerdings trotzdem. Dies dürfte in der Regel auf Jahressonderzahlungen zurückzuführen sein, die der Arbeitgeber bei den Jahres-, Unterbrechungs- oder Abmeldungen zum normalen Entgelt hinzurechnen kann. Dabei ist es dann unerheblich, ob durch diese Addition die für den Meldezeitraum maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschritten wird. Es könnte sich allerdings auch um fehlerhafte Angaben bei der Beschäftigungszeit handeln. (Die Entgelt-Informationen hingegen können auf Grund ihrer Versicherungsrelevanz als weniger fehleranfällig gesehen werden.)

Die Geringfügigkeits- und Beitragsbemessungsgrenzen unterscheiden sich von Jahr zu Jahr und in West- und Ostdeutschland (maßgeblich ist jeweils der Standort des Betriebs). Eine Übersicht über diese Grenzen findet sich unter http://fdz.iab.de.

Eine Angabe von 0 Euro ist auf "Unterbrechungsmeldungen" zurückzuführen. In diesen Zeiten besteht das Beschäftigungsverhältnis zwar rechtlich fort, es wird aber kein Entgelt gezahlt. Dies ist der Fall bei Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung, Mutterschaftszeiten und Sabbaticals.

Ab 2013 nimmt die Anzahl der Meldungen mit Abmeldegrund 54 (Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts) sprunghaft zu (siehe Abschnitt 1.1.49). es ist davon auszugehen, dass Sonderzahlungen, die vor 2013 mit den Jahresmeldungen angegeben wurden, nun extra gemeldet werden. Daher empfiehlt es sich bei Analysen der Entgelte im Zeitverlauf, die Sonderzahlungen zu den entsprechenden Entgelten von zeitgleichen Beschäftigungsepisoden im gleichen Betrieb dazu zu addieren.

Das Tagesentgelt wird mit zwei Nachkommastellen ausgewiesen. Alle Werte größer als 0 und kleiner als 0,01 wurden auf 0,01 aufgerundet. Somit können die o.a. Unterbrechungsmeldungen mit der Bedingung Tagesentgelt = 0 identifiziert werden.
sensible Merkmale Nein
Qualitätshinweis Auf Deutsch nicht verfügbar
Häufigkeitsauszählung Tagesentgelt (entgelt_tag)
quelle N(entgel~g) mean(ent~g) min(entg~g) max(entg~g)
BeH1.31e+0737.4990854.0099999982606.66992
LeH0
LHG0
X_MTH0
X_ASU0

Tagesentgelt quelle
LeH LHG X_MTH X_ASU
.n1,242,81411,579,5662,754,5039,624,492
Entstehungshistorie Auf Deutsch nicht verfügbar